Gottesdienste und das Reichen der Sakramente wurden unter Androhung von Bußgeldern verboten. Kirchenleitungen stimmten dem zum Teil sogar vorauseilend zu. Es geschieht ohne jede Beteiligung der Gemeinden, der Synoden und der Pfarrerschaft, ohne allgemeine und tiefgründige theologische und geistliche Auseinandersetzung. Einsamen, Alten, Kranken, Sterbenden an der Schwelle zum ewigen Leben, ob mit oder ohne Corona-Infektion, sollen geistlicher Zuspruch, die Sakramente und der Kontakt zu ihren Liebsten vorenthalten werden; von Kirchenleitenden wird das als ein Erfordernis der Nächstenliebe bezeichnet. Martin Michaelis meint: das rüttelt an den Grundfesten des Glaubens und der Kirche, wie wir sie seit der Reformation verstehen, kennen, lieben und leben. Statt in repräsentativen Umfragen die Zustimmungswerte zu staatlichen Maßnahmen abzuklopfen, bedarf es vielmehr einer Diskussion darüber, woran wir glauben, was uns wichtig ist und wie wir leben, aber auch sterben wollen.
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Feindsender damals und heute: „Der Deutsche hat also keinerlei Anlaß, seine Weisheiten aus der feindlichen Lügen-und Greuelpropaganda zu ziehen, er kann dadurch höchstens verwirrt werden und den klaren Überblick über die tatsächliche Lage verlieren.“
“Schwere Strafen für Rundfunkverbrecher!”. 1940. “…die es nicht lassen können, sich die Lügenmeldungen ausländischer Rundfunksender anzuhören…”