Wurden durch „illegale Bautätigkeit“ streng geschützte Zauneidechsen lebendig begraben, mit Abfall zugeschüttet? Entsprechende Ermittlungsergebnisse zuständiger Behörden zu dem möglichen Umweltverbrechen stehen noch aus – Teile des durch illegale Aufschüttungen zerstörten Zauneidechsen-Lebensraumes wurden immer noch nicht von diesen Aufschüttungen wieder befreit. Was in Baden-Württemberg ein Skandal wäre, alle tonangebenden Medien auf den Plan riefe, wird bislang in Thüringen weitgehend totgeschwiegen.
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“Die Arbeitsplatzillusion der Energiewende”:
http://plus.faz.net/wirtschaft/2017-07-14/arbeitsplatzillusion-energiewende/31429.html
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2016 war von interessierter Seite laut Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen einen Projektkritiker ein „Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede“ beantragt worden – das Ermittlungsverfahren wurde Ende 2016 eingestellt. Die Staatsanwaltschaft wollte indessen zunächst dem Projektkritiker nicht mitteilen, wer das „Ermittlungsverfahren“ mit welchen Argumenten beantragt hatte. Zuerst hieß es, Akteneinsicht sei nur einem beauftragten Verteidiger gestattet – was Geld kostet. Nach mehrmonatigem Schriftwechsel unter Hinweis auf geltende Gesetze wurde dann aber Anfang März 2017 „nach nochmaliger Prüfung“ dem Projektkritiker die komplette Strafanzeige doch noch zugesandt. Daraus geht hervor, daß von interessierter Seite nicht nur eine Strafanzeige, sondern sogar ein Strafantrag gegen den Projektkritiker gestellt wurde. Diesem wird darin vorgeworfen, die auf dem für eine Solaranlage vorgesehenen Oldislebener Areal vorgenommenen Bauarbeiten fotografisch dokumentiert, dafür das Gelände betreten zu haben. Der Projektkritiker, so heißt es weiter, habe die Fotos veröffentlicht und „unterschiedliche Behörden“ eingeschaltet.
Ohne die Fotos wäre indessen ein Nachweis gravierender Rechtsbrüche nicht möglich gewesen…
Mit „unterschiedliche Behörden“ ist u.a. das Bauverwaltungsamt des Kyffhäuserkreises gemeint. Dessen Amtsleiter gab bereits im Oktober 2016 der Position des Projektkritikers Recht und konstatierte, daß es auf dem betreffenden Oldislebener Areal „illegale Bautätigkeit“ gegeben habe. Dies sei ein Fakt. Hauskeller betonte:“Es handelt sich immer noch nicht um Bauland.“ Der Amtsleiter äußerte sich auch zur Frage der streng geschützten, auf dem Areal lebenden Zauneidechsen. Im naturschutzfachlichen Gutachten des Bauplan-Entwurfes wird ausdrücklich darauf verwiesen, daß im Planungsgebiet Zauneidechsen nachgewiesen wurden, „sodaß vor Baubeginn ein Umsiedeln der vorhandenen Individuen notwendig ist.“ Laut Amtsleiter Hauskeller seien derartige Festlegungen gegenstandslos geworden, da illegale Baumaßnahmen bereits erfolgten. Dies werde die Naturschutzbehörde berücksichtigen müssen. Durch die illegale Bautätigkeit sei auch der Eingriff in den Lebensraum geschützter Arten „viel größer“. Wurden die Tiere nicht ordnungsgemäß umgesiedelt, so Hauskeller, kann die Population durchaus Schaden genommen haben. Dies müßten die zuständigen Fachbehörden ermitteln.
Die Untere Naturschutzbehörde des Kyffhäuserkreises hat nach eigenen Angaben 2016 festgestellt, daß auch auf Teilen des Lebensraumes der streng geschützten Zauneidechsen Erdaufschüttungen erfolgten. Den bereits illegal durchgeführten Baumaßnahmen habe man nicht zugestimmt – ebensowenig dem Bebauungsplan in der bisher vorgelegten Form. Ein Fangen und Umsiedeln von Zauneidechsen sei nur zum geeigneten Zeitpunkt im Sommer möglich. In Analysen von Naturschutzexperten heißt es indessen:”Daher fällt auch die Umsiedlung von Tieren unter das Fangverbot…” “Umsiedlungen sind fachlich sehr umstritten, da die Erfolgsaussichten gering sind.” “Umsiedlungen fallen unter das Nachstell-und Fangverbot.” In Expertenpublikationen wird ein Einfangen von Zauneidechsen während der sog. Sommerruhe von Juni bis Mitte August abgelehnt.
Thüringer Kritiker des Oldislebener Solaranlagenprojekts rufen daher nicht nur Deutschlands Natur-und Umweltschützer, sondern speziell die deutschen Tierschützer und ihre Verbände auf, sich des gravierenden Falles der Verletzung von Gesetzen für streng geschützte Tiere anzunehmen.
Bisher ist der vor der illegalen Bautätigkeit existierende ursprüngliche Zustand der betreffenden Grünfläche immer noch nicht wiederhergestellt worden, befinden sich massive Erdaufschüttungen auch auf Habitatflächen der Zauneidechsen.
Laut Bauverwaltungsamt des Kyffhäuserkreises lag mit Stand vom 19. Dezember 2016 weder eine Baugenehmigung noch ein bestandskräftiger Bebauungsplan als rechtliche Grundlage für eine Baugenehmigung vor.
In dem gescheiterten Strafantrag gegen den Projektkritiker werden folgende Website-Beiträge zitiert:http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2016/09/26/oldisleben-2016-geplante-photovoltaikanlage-ohne-bebauungsplan-bereits-im-bau-vor-ort-bereits-gravierende-eingriffe-in-den-lebensraum-der-streng-geschuetzten-zauneidechsen-und-anderer-geschuetzter/
Verfassung außer Kraft?
Tatsächlich schon rechtlich korrekt “Baustelle” – trotz fehlender Baugenehmigung, fehlendem gültigen Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, fragten sich interessierte Zeitgenossen 2016…Die Untere Naturschutzbehörde des Kyffhäuserkreises hatte nach eigenen Angaben dem Bebauungsplan in der vorgelegten Form vorerst nicht zugestimmt.
Februar 2017 – das Baustellen-Schild ist weg – ohne Begründung…Also doch keine Baustelle?
Eine weitere auffällige Veränderung 2017 – das zuvor weit sichtbare lila Klo ist wohl umgefallen, ist nicht mehr benutzbar.