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Sören Hauskeller, Amtsleiter des Bauverwaltungsamtes des Kyffhäuserkreises, hat am 30. 9. 2016 gegenüber der Website ausführlich den derzeitigen Ermittlungsstand in dem Fall des Projektes einer Photovoltaikanlage erläutert. Unter Hinweis auf die von der Website veröffentlichten Fotos vom zerstörten Lebensraum zahlreicher Arten sowie auf die Begehung des Tatorts durch eine Expertin der Bauverwaltung sagte Hauskeller, man habe es dort mit einer abgeschlossenen Baumaßnahme zu tun. Es handele sich um eine Aufschüttung, die man nicht durchführen durfte. Für die Baumaßnahme wäre eine Genehmigung erforderlich gewesen:“Es hat jemand illegal eine Baumaßnahme durchgeführt – es gab keine Genehmigung dafür. Es gab illegale Bautätigkeit.“ Nunmehr würden vom Bauverwaltungsamt zahlreiche juristische, aber auch naturschutzrechtliche Aspekte des Falles geprüft. So stelle sich die Frage, ob die Gemeinde Oldisleben für die bereits vollzogene Baumaßnahme noch einen Bauantrag stellt, der entsprechend tiefgründig analysiert würde. Von großer Wichtigkeit sei zudem die naturschutzrechtliche Bewertung der gravierenden Eingriffe auf einem Areal, das im Flächennutzungsplan von Oldisleben als „Grünfläche“ ausgewiesen ist und wegen seines sehr großen ökologischen Wertes sogar eine Art mit sehr hohen Lebensraumansprüchen wie die per Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Zauneidechse anzog. Zudem stelle sich die Frage, ob daher der frühere Zustand der Grünfläche wiederhergestellt werden muß, also aller Abraum wieder bis auf den letzten Rest zu beseitigen ist, der Biotop wiederhergestellt wird. Amtsleiter Hauskeller wies auch auf andere vom Gesetzgeber vorgeschriebene Schritte. So müsse der im Bauamt des Gemeindezweckverbandes der Öffentlichkeit zur Begutachtung vorgelegene Entwurf des Bebauungsplans aufgrund der Bürgereinwände geprüft und entsprechend neu bewertet, umformuliert werden. Bisher haben die reichweitenstärksten Medien in Thüringen, darunter die westdeutsche Thüringer Allgemeine(Funke-Medienkonzern in Essen/NRW)noch nicht über den Fall „illegaler Bautätigkeit“ von Oldisleben berichtet – laut Hauskeller wird daher die Unterrichtung der Öffentlichkeit durch eine Presseerklärung des Kyffhäuserkreis-Landratsamtes geprüft. Abzuwägende Gesichtspunkte seien die Informationspflicht, aber auch die Geheimhaltungspflicht.
Wie das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft “An der Schmücke” unterdessen bereits zuvor auf Anfrage mitgeteilt hatte, sei der Aushub von Arbeiten am angrenzenden Sportplatz von Oldisleben auf das Areal gebracht worden – das im Flächennutzungsplan der Gemeinde als “Grünfläche” definiert ist, daher bislang sogar seltenen, streng geschützten Arten sehr gute Lebensbedingungen bot. Auf Anfrage hieß es weiter, die Verbringung der Aushub-Erde auf das Areal habe mit der geplanten Photovoltaikanlage nichts zu tun. Die Fotos lassen indessen eine andere Interpretation zu.
Bisher hat zumindest eine der zahlreichen Personen, die vor Ort die Gesetzesverstöße, die „illegale Bautätigkeit“ dokumentierten, „Hausverbot“ erhalten.
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Aus anwaltlicher Sicht stellt sich dem Vernehmen nach die Frage, ob in Bezug auf „illegale Bautätigkeit“ ein Fall von „Amtshaftungsmißbrauch“ vorliegt, der von der Rechtsaufsicht des Kyffhäuserkreises geprüft werden müßte. Wie es von anwaltlicher Seite weiter hieß, verdient ein Passus im Bebauungsplan-Entwurf größte Beachtung:
„Festsetzung 4.5 – Schutz der Zauneidechsen
Auf der Sondergebietsfläche werden zur Vermeidung einer Schädigung bzw. Tötung von Individuen von allen bau- oder anlagenbedingt in Anspruch zu nehmenden Flächen Umsiedlungen möglichst aller jeweils lokal vorkommender Individuen durchgeführt. Die Zauneidechsen sind auf im Vorfeld habitatstrukturell optimierte Flächen (M2 und M3) umzusiedeln. Vor Baubeginn ist die Umsiedlung der unteren Naturschutzbehörde zur Freigabe anzuzeigen.
Im Plangebiet sind Zauneidechsen nachgewiesen…Daher werden mit dieser Festsetzung Ersatzlebensräume für Zauneidechsen hergerichtet und entwickelt. Mit Abschluß der Baumaßnahmen können die Zauneidechsen auch wieder in die Baufläche einwandern.“
Da es „illegale Bautätigkeit“ gab – wurde dieser Entwurf-Passus befolgt? „Vor Baubeginn ist die Umsiedlung der unteren Naturschutzbehörde zur Freigabe anzuzeigen.“
In diesem Kontext muß gefordert werden, daß durch wissenschaftliche Belege, wissenschaftliche Erfahrungswerte zuerst einmal der Beweis erbracht wird, daß derartige Umsiedlungen zum vorausgesagten Erfolg geführt haben. Es muß als gravierende Schwäche, als großen Mangel des Artenschutz-Gutachtens hervorgehoben werden, daß auf solche wissenschaftlichen Erfahrungswerte, wissenschaftlichen Belege keinerlei Bezug genommen wird. Daher muß angenommen werden, daß derartige Belege und Erfahrungswerte gar nicht vorliegen.
Anwaltliche und artenschutzrechtliche Beratung ergab, daß solche Belege und Erfahrungswerte indessen unbedingt vorgelegt werden müssen. Denn nur zu oft ließen sich Versprechen der im Bauplan-Entwurf gemachten Art gar nicht realisieren bzw. schlugen derartige Artenschutz-Vorhaben vorhersehbar völlig fehl.
Reaktionen zur Natur-und Umweltzerstörung.
Verein Amphibien-und Reptilienschutz Thüringen: “Ein starkes Stück!” www.amphibienschutz-thueringen.de
Die planmäßige Rotmilan-Ausrottung im Kyffhäuserkreis:http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2016/10/08/der-theoretisch-streng-geschuetzte-rotmilian-im-kyffhaeuserkreis-vor-allem-durch-windkraftwerke-zunehmend-ausgerottet-westdeutsche-thueringer-allgemeine-darf-ueber-nach-1990-stark-gesunkene-brutpaa/
Vor 1990 spielten die Schulen und ihre Arbeitsgemeinschaft Junger Naturforscher eine wichtige Rolle beim Schutz von Natur und Heimat – nach 1990 setzten die neuen Machthaber auf eine Paralysierung derartiger Schulaktivitäten, wie derzeit die Faktenlage zeigt – Naturschutzbewußtsein wurde zielstrebig abgebaut.
Wattenrat®-Rundbrief
Datum: 15. Okt. 2016
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Anmerkung:
In der Regel wird in der Presse verschwiegen, dass zur EEG-Umlage auch
noch die Mehrwertsteuer von 19% dazukommt. Die EEG-Umlage beträgt also
real 8,2 ct, nicht 6,88 ct. Ein Stromverbrauch von 3.500kWh/a ist
zudem niedrig angesetzt. Familien mit Kindern, die stromintensive
Waschmaschinen oder Trockner benutzen, kommen leicht auf 5.000 kWh/a.
Das wären dann locker 409 Euro jährlich oder 34 Euro pro Monat, nur
für die EEG-Umlage, für eine sonnenlicht- oder windabhängige
unzuverlässige Strom“versorgung“, für kaputte Landschaften, für den
unerträglichen Lärm für die Anwohner! Und wie schwätzt der Journalist
Franz Alt: „Sonne und Wind schicken uns keine Rechnung“. Dabei über
„Strom sparen“ zu sinnieren ist müßig, da jeder bewusste Verbraucher
ohnehin schon selbst dafür sorgt, möglichst wenig Geräte am Netz zu
haben. Genausogut könnte man einem Hungernden raten, doch weniger zu
essen. Auch wenn der Vergleich hinkt: Man darf fragen, warum es in
diesem Land zumindest keinen Aufschrei der Empörung gibt, die
französische Revolution begann schon ab der Schwelle der Verteuerung
des Mehls und Brotes. Die jahrelange Propaganda und Desinformation
über den vorgeblich „günstigen Ökostrom“ zeigt ihre Wirkung: Michel ist
sediert und schläft.
Früherer Lebensraum streng geschützter bzw. geschützter Tierarten – durch „illegale Bautätigkeit“ gravierend zerstört. Kein Wort davon im neuen Flächennutzungsplan-Entwurf der Gemeinde Oldisleben…
Zu den Auswirkungen des Photovoltaik-Projekts befragte Bürger Oldislebens nannten bemerkenswert, daß über wirtschaftliche Vorteile Beteiligter nicht informiert werde:”Was die verdienen an der Anlage, soll der kleine Mann nicht mitkriegen. Der soll ja dumm bleiben.”
Angeregt wurde, statt eines Baus einer solchen Anlage die betreffende Grünfläche im Interesse des Artenschutzes besser einzuzäunen. In teils drastischen Worten wurde beschrieben, wie Natur und Umwelt von Oldisleben nach 1990 sehr stark litten:”2016 hat man keine der früher so häufigen Lerchen mehr gesehen – auch die früher häufigen Goldammern sind weg, Zaunkönige sind weg, Hänflinge sind weg. Die früher auf den Dorfstraßen laufende Haubenlerche – weg. Der Schmetterlingsreichtum des Ortes wurde sehr stark reduziert. Rotkehlchen, Rotschwänzchen, Bachstelzen, Buchfinken, Goldammern sind seit der Wende fast oder ganz weg. Auch Haussperlinge sind selten geworden – die Feldsperlinge sind sogar ganz weg. Amseln sind deutlich weniger geworden. Falken, Mäusebussarde sind weg. Insekten wie die großen Grashüpfer sieht man nicht mehr. Von Jahr zu Jahr gibt es weniger Wespen – Hummeln sieht man fast keine mehr. Wenn die weiter so stark Gift einsetzen, haben wir hier bald fast garnichts mehr. Früher war es ein herrliches Getriller und Gezirpe in der Landschaft – vorbei. Das ganze Gezwitscher der Vögel wie früher gibt es heute nicht mehr. Viele Leute interessiert der starke Artenrückgang überhaupt nicht. ..In meiner Kindheit konnte man noch Hunderte von Hummeln fangen – danach wieder freilassen. Dazu die vielen Maikäfer. Heute rotten die alles aus! Im Winter an den Vogelhäuschen sieht man nur noch sehr wenige Vogelarten – die vielen Singvögel wie früher kommen nicht mehr. In Oldisleben sieht man nicht einmal mehr Blaumeisen, nur noch die Kohlmeise. Deshalb sollte man Schutzflächen erhalten, statt solche Solaranlagen zu bauen.”
Weder Bodo Ramelow noch seine “Umweltministerin” haben sich bisher zur gravierenden Artenvernichtung von Thüringen positioniert. Bezeichnenderweise wird auf die Forderung verzichtet, daß der Umweltzustand, die Artenvielfalt vergangener Jahrzehnte durch die schuldigen politisch-wirtschaftlichen Verantwortlichen wiederherzustellen ist…
“Angleichung an die arten-und individuenarmen westdeutschen Verhältnisse”. Bundesamt für Naturschutz, 2001:”Ostdeutsche Agrarlandschaft hat größere Artenvielfalt…Es wird allerdings auch deutlich, dass gegenwärtig in Ostdeutschland eine zunehmende Angleichung an die arten-und individuenarmen westdeutschen Verhältnisse zu beobachten ist.”
Mythen und Fakten. Die nach 1990 von den neuen Machthabern angewendeten Methoden zur Zerstörung der ostdeutschen Natur und Umwelt sind allgemein bekannt – dazu zählen Windkraftwerke, extrem hoher Gifteinsatz in der Agroindustrie, sogar der gezielte Einsatz westdeutscher Motorsensen, die sehr effizient besonders sensiblen, störempfindlichen Arten den Garaus machen. Bis 1990 war sogar der Kirchgarten von Oldisleben ein Biotop von Nachtigallen – damit wurde rasch Schluß gemacht.
Schützenfest in Oldisleben 2016:<!http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2016/07/10/oldisleben-schuetzenfest-juli-2016-fotoserie/