Unterdessen haben sich Thüringer Experten aus dem Kreis der Kritiker von Solaranlagen zu dem Projekt von Oldisleben positioniert. Ihnen zufolge handelt es sich um einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz – angesichts streng geschützter Arten wie der Zauneidechse. Da die betreffende Fläche als Grünfläche definiert werde, stelle dies klar, daß von einem Deponiestatus längst keine Rede mehr sein könne. Es handele sich nicht um eine Fläche im Sinne von Paragraph 51, Absatz 1, Nr. 3, Buchstabe C. des EEG-Gesetzes. Als Deponie sei die Fläche vor immerhin rund einhundert Jahren genutzt worden – die Schachtanlage habe man 1922(!) stillgelegt. Damit würden voraussichtlich Subventionsanforderungen in Bezug auf die geplante Solaranlage nicht erfüllt.
Foto vom 26.9. 2016 – „Grünfläche“.