1. Mai 2016 in Zwickau/Sachsen mit Heiko Maas “Volksverräter, Volksverräter!”):
https://www.youtube.com/watch?v=qZiWFDDw5Yw
Liebe Mitglieder, Förderer und Interessenten,
wie der Landesverband Thüringen heute Nachmittag erfahren hat, wird die von ihm geplante und angemeldete 1. Mai-Demonstration in Erfurt untersagt. Hintergrund sind die von der Landesregierung erlassenen Corona-Regelungen, welche das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit außer Kraft setzen, soweit Versammlungen über 50 Teilnehmer haben. Der Landesverband plant jedoch unter dem Arbeitstitel „Den Ausnahmezustand beenden – Grundrechte wiederherstellen!“ eine Demonstration mit ca. 1000 Teilnehmern, die beispielsweise auf dem Domplatz stattfinden könnte.
Uns ist klar, dass die Stadtverwaltung mit der Versagung lediglich die Vorgaben der Landesregierung vollzieht. Akzeptieren werden wir dies jedoch nicht.
Es kann nicht sein, dass per Rechtsverordnung unter Umgehung des Parlaments grundlegende Verfassungsrechte außer Kraft gesetzt werden. Die hier betroffene Versammlungsfreiheit ist nur ein Beispiel von vielen. Ebenso betroffen sind z.B. grundrechtlich geschützte Positionen vieler Selbstständiger, insbesondere von Dienstleistern am Menschen. Diese Grundrechte sind faktisch in weiten Teilen durch Maßnahmen der rot-rot-grünen Landesregierung außer Vollzug gesetzt worden, die weder geeignet, noch erforderlich oder verhältnismäßig sind und damit auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie nicht gerechtfertigt werden können.
So ist eine von der Landesregierung gerade noch als zulässig angesehene Demonstration mit 50 Teilnehmern und strengen weiteren Auflagen wie der Verpflichtung zur Eintragung aller Teilnehmer in eine Liste keine freie Versammlung im Sinne des Grundgesetzes oder der Thüringer Verfassung mehr, sondern vielmehr eine Unterwerfungserklärung gegenüber verfassungswidrigen Anmaßungen. Gerade die systematische Erfassung von oppositionellen Bürgern durch die Versammlungsbehörde, letztlich also durch die Exekutive, wäre als skandalöser Vorgang einzuordnen, der in einer wirklichen Demokratie undenkbar ist.
Bei allem Verständnis für den an uns von vielen Bürgern herangetragenen Wunsch, doch endlich Demonstrationen durchzuführen:
Eine derartige Demütigung aufgeklärter Bürger werden wir nicht mitmachen. Und andererseits werden wir natürlich auch nicht die Konfrontation mit den Polizisten suchen, die diesen verfassungswidrigen Umgang mit Grundrechten gegen die eigenen Bürger durchsetzen müssen. Diesen Irrweg überlassen wir den Linken.
Vielmehr wird der AfD-Landesverband Thüringen die Versagung der 1. Mai-Demonstration als Chance nutzen, die Verfassungswidrigkeit der Maßnahmen gerichtlich festzustellen, auch wenn dies vermutlich ein längerer Weg wird. Wir hoffen, dass möglichst viele Selbstständige den gleichen Weg gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Höcke & Stefan Möller
Landessprecher
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fD-Fraktion im Thüringer Landtag
Ausnahmezustand beenden und den Bürgern die Freiheit zurückgeben
Seit den ersten, bereits Mitte März erhobenen Verordnungen der Landesregierung werden nach wie vor elementare Grundrechte in erheblichem Umfang eingeschränkt oder sogar vollständig außer Kraft gesetzt. Nachdem an der Notwendigkeit und Wirksamkeit mittlerweile in weiten Teilen der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Politik erhebliche Zweifel laut werden, reichte die Fraktion der AfD im Thüringer Landtag einen Antrag unter dem Titel „Den Bürgern die Freiheit zurückgeben ? Ausnahmezustand beenden ? Thüringen verantwortungsbewusst aus der Coronastarre befreien“ ein, der im Rahmen der Sondersitzung des Landtags am Freitag, 8. Mai 2020, behandelt werden soll. In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung unter anderem dazu auf, bis spätestens Ende der 21. Kalenderwoche 2020 (24. Mai 2020) einen Zeit- und Maßnahmenplan zur weitestmöglichen Wiederherstellung der Grundrechte vorzulegen sowie die seit 24. April in Kraft befindliche landesweite Pflicht zum Tragen einer „Mund-Nase-Abdeckung“ beim Einkaufen und im ÖPNV aufzuheben.
Björn Höcke, Vorsitzender der Fraktion der AfD im Thüringer Landtag, erläutert die Positionen der AfD wie folgt:
„Die letzten Wochen haben deutlich werden lassen, dass in Thüringen keine flächendeckende Gefährdung durch das Coronavirus zu befürchten ist. Im Interesse aller Bürger unseres Freistaates verlangt die AfD-Fraktion daher eine schnellstmögliche Rückkehr in den Normalzustand, um nicht wiedergutzumachende Schäden für unser Land und die Wirtschaft zu vermeiden. Bislang hat die Landesregierung jedes Signal in diese Richtung vermissen lassen.
Die vom Bund und der Landesregierung verhängten Einschränkungen müssen umgehend, spätestens jedoch bis zu der von uns gesetzten Frist auf ihre Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit überprüft werden. Die massiven Grundrechts- und Freiheitsbeschränkungen sowie der politisch erzwungene weitgehende Stillstand des privaten, sozialen, wirtschaftlichen und öffentlichen Lebens können nicht länger gerechtfertigt werden.
Ich fordere die Landesregierung nachdrücklich auf, insbesondere die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit, die Meinungsäußerungsfreiheit, die Freizügigkeit, die freie Religionsausübung und die Berufsausübungsfreiheit ohne Verzögerung wiederherzustellen. Unter den gegebenen Umständen ist es vollkommen unverantwortlich, beispielsweise dem Gastgewerbe weiterhin die Öffnung von Hotels, Restaurants oder Biergärten zu untersagen und den Berufen, in denen am und mit Menschen gearbeitet wird – wie beispielsweise in der Kosmetik, der Fußpflege und anderen Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege – den Wiedereinstieg in den Regelbetrieb zu verwehren, sofern die geltenden Hygienestandards eingehalten werden können!“
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