“Kyffhäuserkreis verliert Einwohner”.(TA9. Juli 2015)
“…Denn seit der Wende ist die Region regelrecht ausgeblutet. Großbetriebe, die einst Tausende beschäftigten, , wie die Kalischächte in Roßleben und Sondershausen und die Kyffhäuserhütte in Artern, machten dicht. Die Menschen zogen weg, der Arbeit hinterher.”
TA zur gezielten Entvölkerungspolitik der Machteliten:”Kinder, die in den 90er Jahren nicht geboren wurden, fehlen heute als Mieter, als Fachkräfte in den Betrieben – und vor allem als Eltern, die ihrerseits wieder Kinder bekommen können. Besonders schlimm trifft der Bevölkerungsschwund die ehemalige Bergarbeitergemeinde Roßleben. Hier, wo der Kalibergbau einst gut bezahlte Jobs bot, ist das Durchschnittsalter besonders hoch, schrumpft die Bevölkerung besonders stark.”
Die politisch und wirtschaftlich Verantwortlichen von Wirtschaftszerstörung, Umweltvernichtung und Entvölkerungspolitik wurden bisher nicht zur Rechenschaft gezogen – verwickelte Parteien haben sich für die Folgen ihrer Politik bei den betroffenen Bürgern des Kyffhäuserkreises immer noch nicht öffentlich entschuldigt.
SPD-Politiker Egon Bahr zu den Zielen des Anschlusses von 1990: Nur 5 Prozent des Produktivvermögens auf dem Territorium der ehemaligen DDR gehören noch Ostdeutschen – über 60 Prozent gehören Westdeutschen, 35 Prozent Ausländern.
Somit hat eine historisch einmalige Enteignungsaktion stattgefunden, wurden Millionen von Arbeitsplätzen vernichtet, Vollbeschäftigung abgeschafft. Dies weist auf die tatsächlichen, gewöhnlich nicht offen ausgesprochenen Ziele von Regierungsgegnern. Resultate weisen stets auf tatsächliche Ziele
…Die wirtschaftliche Vereinigung sieht er, besonders wegen der „an Kolonialgebiete erinnernden Besitzverhältnisse, die den Ostdeutschen nur fünf Prozent des Produktivvermögens gelassen haben“, weitgehend misslungen… Daniela Dahn über Egon Bahr
http://www.danieladahn.de/er-hat-die-geschichte-auf-seine-seite-gezogen-zum-85-geburtstag-von-egon-bahr-freitag-11-vom-16-03-2007/
Egon Bahr in einer Stellungnahme zu den Wahlen von 1990: „Das waren die schmutzigsten Wahlen, die ich je in meinem Leben beobachtet habe…In kleineren Städten in Thüringen und Sachsen wurden vielen bekannten Mitgliedern der SPD und der PDS heimlich Drohbriefe bis hin zu physischer Abrechnung zugestellt. In Suhl wurden einem Jugendlichen, der dazu aufrief, die SPD zu wählen, beide Beine gebrochen, und er lag auf dem Platz, bis er Hilfe erhielt. Auch Kinder mussten herhalten. Man gab ihnen Westgeld, damit sie durch die Höfe laufen und Flugblätter der Deutschen Sozialen Union, der Tochterpartei der westdeutschen CSU, verteilen…“ (Hartmann 2009, S.57)
Ostdeutschlands neue Machthaber – wie frühere DDR-Bürger in der neuen Herrschaftszone systematisch aus Führungspositionen eliminiert wurden:
Laut einer neuen Studie der Universität Leipzig von 2016 sind über 25 Jahre nach dem Anschluß von 1990 lediglich rd. 20 Prozent der Führungskräfte Ostdeutschlands ehemalige DDR-Bürger. Dies gelte für alle Bereiche – die Zahl der ostdeutschen Führungskräfte gehe im Vergleich zu vor zehn Jahren zurück. „Unter anderem sitzen in den fünf Landesregierungen weniger Politiker mit ostdeutscher Herkunft als 2004, der Anteil sank von 75 auf 70 Prozent“. An der Spitze der 100 größten ostdeutschen Unternehmen, hieß es weiter, sei der Anteil von 35,1 auf 33,5 Prozent gesunken. An Universitäten und Hochschulen habe sich der Anteil ostdeutscher Rektoren innerhalb der vergangenen zehn Jahre fast halbiert. „Von insgesamt 60 Staatssekretären der Bundesregierung stammen drei aus dem Osten, 2004 waren es immerhin noch sechs.“ Bundesweit sei die Lage weit schlechter. Mit nur 1,7 Prozent seien Ostdeutsche unter den Führungskräften so gut wie gar nicht vertreten.
Damit haben sich Voraussagen von 1989/1990 über das Vorgehen der neuen Machthaber, die Ostdeutschland sogar in das Kriegsbündnis NATO zwangen, durchweg bestätigt.
https://antilobby.wordpress.com/brd-organisation/vermogen-fast-unerreichbar-ossis-die-armsten-eu-burger/
Ein Blick auf die sehr lange Liste der im Kyffhäuserkreis vorsätzlich vernichteten Industriebetriebe, zumeist konkurrenzfähige Exportunternehmen, spricht Bände.
http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2015/06/29/wem-gehoert-der-osten-mdr-fakt-bestaetigt-2015-uralt-kritik-an-der-feindlichen-uebernahme-der-ddr-wirtschaft-aus-den-jahren-nach-dem-anschluss-von-1990-damals-wurde-die-u-a-von-der-treuhand-for/
Hintergrund Rotmilan – aus Zeitschrift „telegraph“:
telegraph #100
Wendeverlierer Natur(2000)
von Klaus Hart
Die bundesdeutsche Umweltpolitik hatte im Osten rasch durchschlagenden Erfolg – Tier-und Pflanzenarten gehen teils dramatisch zurück. Die zuständigen Ministerien sehen keinen Handlungsbedarf – trotz ostdeutscher Naturschützerproteste.
Ein komischer Vogel, dieser auffällig elegant dahinschwebende Rotmilan. Ausgerechnet in Sachsen-Anhalt, nach landläufiger Ansicht tief gezeichnet von Bitterfelder Chemie-Horror, industrialisierter Ost-Landwirtschaft und dem größten Truppenübungsplatz Mitteleuropas, fühlt er sich in vierzig Jahren DDR am wohlsten. In keinem deutschen Landstrich ist er häufiger anzutreffen, ebenso sein wichtigstes Beutetier, der Feldhamster. Dann kommt die Wende, flugs wird bundesdeutsche Umweltpolitik Töpferscher und Merkelscher Lesart auf den Osten übertragen. Die schafft zuerst den Hamster – nach wenigen Jahren ist er vom Aussterben bedroht, wird deshalb „Tier des Jahres 1996“. Folgerichtig verringert sich der Rotmilan drastisch, aufgeschreckt erklärt ihn der Naturschutzbund Deutschlands/NABU zum „Vogel des Jahres 2000“. Sechzig Prozent des Weltbestandes leben in Deutschland, davon zwei Drittel in der Ex-DDR. Dort gehen die Rotmilanvorkommen allein 1998 um fünfundzwanzig Prozent zurück. Im nur dreizehn Quadratkilometer großen Waldgebiet Hakel bei Halberstadt horsten vor 1989 über einhundert Brutpaare, sensationell für die Ornithologenwelt, kontinuierlich beforscht. Dann kracht die DDR zusammen, doch die Rotmilanpopulation vom Hakel ebenfalls – gerade noch an die dreißig Brutpaare sind derzeit übrig. Bei zahlreichen anderen Arten ist es genauso, klagen die östlichen Naturschützer. Bis zum Umweltministerium Jürgen Trittins ist das noch nicht durchgedrungen. Auf Anfrage werden die Nachwende-Rückgänge glatt bestritten. „Das ist ein Märchen“, heißt es zum Verschwinden des Feldhamsters nach 1989, „das hat mit der Wende nichts zu tun.“ Hohngelächter bei den Experten von Rügen bis Dresden, „typisch Grüne“. Vom Ministerium gleich um die Ecke, in Brandenburg, wird der putzige Nager mit dem farbenprächtigen Fell vor 1989 noch an mindestens zehn Standorten nachgewiesen, heute nur an vieren. Und alle Fachleute verweisen auf den weltbekannten Biowissenschaftler Dr. Hans Stubbe von der Uni Halle, der wisse über die Artentrends noch aus DDR-Zeiten am besten Bescheid. Dieses Jahr hat er mit seinem Team in der ganzen Hakel-Region 175 Greifvogelhorste untersucht – nur bei dreien davon ließen sich noch Feldhamster als Jungennahrung nachweisen. „Das zeigt den dramatischen Rückgang – das gleiche wie beim Feldhasen, dem Rebhuhn und anderen Tieren der offenen Landschaft“. Theoretisch soll das Bundesamt für Naturschutz in Bonn als Fachorgan Minister Trittin und seine Leute mit den nötigen Infos versorgen. Bei Anfragen zum Nachwende-Arteneinbruch erweist es sich indessen als auskunftsunfähig. Ost-Experte Dr. Stubbe winkt ab: „Das Bundesamt hat keine Ahnung – die negieren und sabotieren unsere Arbeit.“ Ein europaweites, einmaliges Greifvögel- und Eulen-Monitoring, unter Dr. Stubbe von der Uni Halle in Jahren aufgebaut, habe laut Behörde „keine Relevanz für den Naturschutz“. Die Situation sei haarsträubend: „Wir kriegen kein Geld, arbeiten auf dem Zahnfleisch, ehrenamtlich, nach Feierabend, an den Wochenenden, um dieses Monitoring-System mit seinen vierhundert Referenzgebieten in fünfzehn Ländern, mit Hunderttausenden von Daten, weiterzuführen.“ Nur ein paar Rückgang-Arten, wie Rotmilan, Feldhamster oder Hase würden wie Galionsfiguren immer genannt, „aber über die restlichen 99,99 Prozent wissen wir nichts, weil Mittel für längst überfällige Forschungen nicht freigegeben werden“. Ossis sind gemäß Umfragen naturverbundener als Wessis; wie es um die Bestandsentwicklung der Arten steht, gilt als Zeichen, als Signal für den ökologischen Zustand einer Region. Der Hamburger Pfarrerstochter Angela Merkel, die bereits in den 50ern ins heutige Mecklenburg-Vorpommern kam, war dies offenbar als Umweltministerin irgendwie entfallen. Im artenreichsten Bundesland Deutschlands hat sie bis heute ihren Bundestagswahlkreis, ließ indessen selbst dort einschneidende Biotopverschlechterungen sogar für den Schreiadler zu. „Die war doch auf dem Ministerposten eine absolute Null, tat überhaupt nichts“, hört man an der Küste entsprechend oft. Den Schreiadler gab es in Deutschland mal fast flächendeckend bis zum Rhein und zu den Alpen, doch dann suchte er sich eben nicht die BRD der Grünen und Greenpeace, sondern die DDR als letztes nationales Revier. Zur Wende gibt es im Westen gar keine Brutpaare mehr, dafür in Sachsen-Anhalt an die fünf, in Brandenburg um die zwanzig, in Mecklenburg-Vorpommern aber über neunzig. Nur von dort aus könnte er sich also wieder gen Westen ausbreiten, doch die Reproduktionsraten sinken. „Bis 1989 hatten wir gute Zahlen, bis zu einundzwanzig Adlerjungen jährlich “, so der Rostocker Experte Martin Neubauer über sein Untersuchungsgebiet, „danach wurde das nie mehr erreicht.“ Wo früher bis zu zehn Schreiadler flügge wurden, sind es dieses Jahr nur einer bis zwei. „Naturschutz ist sehr schwierig geworden“, kritisiert Neubauers Kompagnon Joachim Matthes, „obwohl die Bedrohung des Schreiadlers bekannt ist, reagieren die Umweltministerien in Berlin und Schwerin einfach nicht.“ Zu DDR-Zeiten schlich er sich sogar in die Staatsjagden des Politbüros, um die Schreiadler zu beobachten, wurde nicht selten mit vorgehaltener Waffe wieder rausgescheucht. Die neuen Besitzer der Adlerwälder, so Matthes ironisch, fanden dort „heillose Unordnung vor, wollen nun alles in wessi`scher Manier in Ordnung bringen“. Jetzt sei fast ständig Unruhe und Bewegung im Wald, doch gravierender wirke sich auf die Adler die Zerstörung ihrer angrenzenden Nahrungsreviere aus – durch starke Chemisierung, Monokulturen wie Raps. „Dort lebt nichts mehr, dort gibt’s nichts mehr zu jagen.“ Verheerende Unruhe brachten auch die wegen ihres Verscheucheffekts berüchtigten Windkraftanlagen nach Mecklenburg-Vorpommern – dass ein Komplex ausgerechnet in ein wichtiges Schreiadler-Brutgebiet gesetzt wurde, konnte der NABU gerade noch verhindern.
Unter Angela Merkel wurden die Roten Listen (Listen der bedrohten Arten) erheblich länger, beim Grünen Jürgen Trittin ist erst recht keine Trendwende in Sicht. Unter Naturschützern, an NABU-Ständen steht er wie Falschgeld herum. „Für den gibt’s doch nur Atompolitik“, höhnt man allerorten im Osten, „für den dramatischen Artenschwund interessiert er sich überhaupt nicht.“ Genauso halten es, von löblichen Ausnahmen abgesehen, die paar Rest-Grünen der neuen Bundesländer, gelten als blinde Hühner, gänzlich inkompetent in Artenschutzfragen, werden auch deshalb nicht mehr gewählt.
Biologe Dr. Wolfgang Wendt, heute Referatsleiter für Arten-und Biotopschutz im Umweltministerium von Sachsen-Anhalt, zu DDR-Zeiten zehn Jahre lang Kreisnaturschutzbeauftragter, erinnert sich noch gut an den 20. Deutschen Naturschutztag von 1990 in Bad Reichenhall. Die Politiker versprechen, den Osten, der ökologisch ruiniert sei, auf Vordermann zu bringen. Wendt glaubt noch, Mittel, die die DDR nicht hatte, würden nun fließen, der Natur zugute kommen. „Mit dem Geld, das ihr kriegt, geht’s der Natur kein Stück besser“, hört er verdutzt von Hamburger Kollegen. „Zehn Jahre hin, und ihr seid auf dem selben Niveau wie wir, die Rote Liste wird länger und länger.“ Die Besserwessis hatten wieder mal recht – und Biologe Wendt gehört heute zu den vielen Fachleuten der östlichen Landes-Umweltministerien und Naturreservate, die zahlreiche Arten eindeutig zu den Verlierern der Einheit rechnen. „Der Osten war im Naturschutz haushoch besser“, konstatiert er. „Was haben wir auf die Agrarchemikalien aus Bitterfeld und Piesteritz geschimpft – das waren doch Peanuts gegen die von heute!“ Viele frühere Umweltaktivisten, die sich in der DDR mit dem System anlegten, nach der Wende in Ämter, Behörden rückten, dort „Berufsnaturschutz“ betreiben, sähen sich heute „kaltgestellt und frustriert, am Gängelband der Politiker“. Eingebunden in den Verwaltungsapparat, können sie längst nicht mehr das fordern und realisieren, was sie sich früher vorstellten. Das Ausweisen neuer Schutzgebiete, heißt es, sei zunächst nur ein formaler Akt, garantiere nicht quasi automatisch die Zunahme bedrohter Arten.
„Eigentliche Wendegewinner gibt es nicht – weder bei Tieren noch bei Pflanzen, ebenso wenig einen positiven Bestandstrend“, konstatiert auch Dr. Frank Zimmermann, zuständiger Referatsleiter im Brandenburger Umweltamt, „ein Erfolg bundesdeutscher Umweltpolitik lässt sich im Artenbestand und bei den Biotopen überhaupt nicht feststellen.“ Dass manche Arten, wie Fisch- und Seeadler, zunehmen, sei lediglich die Fortsetzung eines Trends aus der DDR-Zeit, der sich wegen Nachwende-Faktoren teils verlangsame. Deutlich bis extrem zurückgegangen sind dem Biologen zufolge Greifvögel wie der einst so häufige Bussard, aber auch Rotmilan, Habicht und Rohrweihe, „ziemlich katastrophal“ sieht es bei Bodenbrütern offener Landschaften, darunter Kiebitz, Rebhuhn, Bekassine, Rotschenkel, Rohrdommel oder Uferschnepfe aus. Gleiches gilt für den auf einem „Tiefststand“ angelangten Schwarzstorch. „Der Zuwachs an Fischottern“, so Zimmermann, „wird totgefahren.“ Auch in Brandenburg kann die Umweltbehörde nach eigenen Angaben nicht mal ein Drittel der Naturschutzaufgaben bewältigen, fehlt es dringend an Geld und guten Leuten. Doch Frau Merkels CDU vor Ort nennt die Behörde aufgebläht, und verlangt Entlassungen. Außerdem wird nach der Wahl das Agrar-und Umweltministerium zusammengelegt, damit der Thüringer Eberhard Henne, den die ostdeutschen Naturschützer so mögen, den Ministerposten verliert.
In den städtischen Sanierungsgebieten der neuen Bundesländer geht allein der Vogel-und Fledermausbestand bis zu neunzig Prozent zurück – die neue, progressive Umweltpolitik hat es merkwürdigerweise nicht verhindert. Dennoch, so hebt Artenreferent Zimmermann hervor, sind Flora und Fauna des Ostens genau wie vor der Wende weiterhin diversifizierter und gesünder als in jeder beliebigen Region Westdeutschlands. Das hatte damals sogar ein OECD-Gutachten bescheinigt, die industriellen Ballungszentren natürlich ausgenommen. Schließlich brüteten beispielsweise seinerzeit in der kleineren DDR über 2500 Storchenpaare, im viel größeren Bundesgebiet aber nur sechshundert. 1989 zieht im Westen kein einziges Fischadlerpaar mehr Nachwuchs auf, im Osten sind es über zweihundert. Vom weit selteneren Seeadler halten sich zur Wende in den alten Bundesländern weniger als zehn Brutpaare – da hatte allein schon die Industrieregion Sachsen, wo die Chemiegiganten Leuna und Buna liegen, mehr als das Doppelte, die gesamte DDR rund zweihundert. Laut Zimmermann ist dies vor allem ein Erfolg der ehrenamtlichen DDR-Naturschützer, die über Jahrzehnte ein dichtes Betreuernetz entwickelten. „Da ist natürlich nach der Wende eine ganze Menge weggebrochen.“ Als „hundertprozentiges, absolutes Blech“ bezeichnet er die Politikersprüche von der ökologischen Anpassung des Ostens: „Wir hatten eine gute, sehr fortschrittliche Naturschutzgesetzgebung – Horstschutzzonen, keineswegs nur für seltene Greifvögel, wurden in Mitteleuropa zuerst von der DDR eingerichtet, lange vor der Bundesrepublik. In Zusammenarbeit mit den Forstbehörden wurden damit große Erfolge erreicht – auch eine allgemeine Akzeptanz.“
Mit der neuen Umweltpolitik nach der Wende ist damit Schluss – das „Volkseigentum“ Wald wird zunehmend privatisiert, neue Besitzer, meist Wessis, fällen sogar Horstbäume, trotz brütender Greifvögel. Blaublütige kritisieren Naturschützer vor allem in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, missachten immer häufiger Schutzvorschriften: Fürst zu Solms-Hohensolms-Lich, Bruder des FDP-Schatzmeisters, schickt eine Holzerntemaschine neben brütende Kraniche, wird ertappt, fordert dennoch 16 000 Mark Schadenersatz. Gräfliche Jagdkanzeln stehen neuerdings rechtswidrig sogar neben Fischadlerhorsten. Die Wälder werden gesetzwidrig flächendeckend mit Autos und Motorrädern befahren – weder Polizei noch Förster schreiten gewöhnlich dagegen ein. Tiere werden wie nie zuvor bei der Jungenaufzucht gestört bzw. davon abgehalten. Die Autoritäten lassen zu, dass Umweltstraftaten stark anwachsen, als Kavaliersdelikt gelten. „Was bekannt wird,“ so Zimmermann, „ist oft nur die Spitze des Eisbergs, sehr viel mehr passiert im Dunkeln, gerade bei Greifvögeln – Ausnehmen von Gelegen, Aushorsten von Tieren. Natürlich wird auch die Landschaft wieder stärker chemisiert.“ In der DDR wurden Personen und Fracht umweltfreundlich größtenteils über die Schiene transportiert – nach der Wende stellte man zielstrebig zur Freude der Autokonzerne auf die Straße um, machte Bahnfahren durch extreme Preisanhebungen unattraktiv. Wertvolle Naturräume werden erstmals durch Verkehrswege zerschnitten – die technisch größtenteils durchaus vermeidbaren Tierverluste an Straßen sind erschreckend in die Höhe geschnellt: „Für eine ganze Reihe von Arten ist das gravierend, die litten unter dem zunehmenden Straßenverkehr nach der Wende ganz massiv.“
Auch andere Gründe für den Arteneinbruch nach 1989 sind bestens bekannt, ohne dass die Politik reagiert. Der Nutzungsdruck auf die Landschaft, dazu der ungebremste enorme Flächenverbrauch, die Autoabgase, Mülllawinen und die Bodenversiegelung haben stark zugenommen. Paul Sömmer kennt sich im Osten wie kaum ein zweiter mit Greifvögeln aus, erklettert zum Beringen und Studieren mit Steigeisen auch die schwierigsten, höchsten Baumhorste von Adlern und Falken. In der Brandenburger Naturschutzstation Woblitz pflegt der gelernte Zootechniker und international anerkannte Fachmann verletzte Tiere gesund, schreibt Expertisen. Seine Nachwendebilanz stimmt auch nicht gerade optimistisch: „Fakt ist, daß die Großtrappe aussterben wird. Man ist dabei, fast alle Vogelarten des Offenlandes auszurotten oder an den Rand des Abgrundes zu bringen. In Brandenburg ist der Feldhamster so gut wie ausgestorben, in Sachsen-Anhalt ging er nach der Wende dramatisch zurück, als Folge ebenso der Rotmilanbestand. Eine Art nimmt immer mehrere andere mit.“ Den starken Rückgang von Saatkrähe oder Kiebitz nennt er ebenfalls ein Nachwende-Problem. „Anders als früher hat heute jeder Depp `ne Waffe und ballert damit rum, schießt sogar Adler ab, die in der DDR tabu waren.“ Na klar – dass etwa die Rotmilane oder Fischadler im Westen so selten sind, liegt ja auch an der unerbittlichen, stumpfsinnigen Verfolgung. In der DDR standen generell alle Greifvögel unter Naturschutz, in der BRD sind sie dagegen dem Jagdrecht untergeordnet – nur zu viele Waidmänner missachten Schonzeiten, holen sie vom Himmel. „Nach der Wende wurden unsere Greifvögel ebenfalls dem Jagdrecht zugeschlagen – und sofort begannen die Probleme“, sagt Sachsen-Anhalts NABU-Geschäftsführer Dr. Peter Neuhäuser, der beim eingangs erwähnten Hallenser Uni-Prof Stubbe noch in der DDR seinen Biologenabschluss machte. Jagdscheine und vor allem Waffen sind viel leichter zu erwerben als früher, zunehmend werden Greifvogelfallen aufgestellt. „Die Dunkelziffer getöteter Greifvögel, auch Rotmilane, ist hoch – alles ganz klar ein Nachwende-Problem, zumal die Täter schwer zu fassen sind und eine Bestrafung heutzutage schwierig ist.“
Doch nicht nur die Umweltpolitik änderte sich, auch das Umweltverhalten der Bevölkerung. „Die Akzeptanz gegenüber Mitgeschöpfen“, so Horstkletterer Sömmer, „hat sich seit 1989 nur verschlechtert, die Intoleranz wird immer größer.“ Von denen, die in seiner Naturschutzstation Woblitz wegen dem Weißstorch anrufen, sehen fast fünfzig Prozent nur Probleme: „Der klappert zu laut, kackt auf den Opel – das wurde früher einfach respektiert, spielte keine Rolle. Da gab es nicht diesen absurden Ordnungsfimmel. Die Leute stören sich heute an Schwalbennestern – die werden runtergeschmissen.“
Jene oft erschreckend sterilen, aseptischen Dörfer Westdeutschlands – jetzt gibt’s die auch im Osten. Vor dem sanierten Gebäude muss auch der Garten so aussehen wie in der knallbunten Propaganda des Baumarkts – so dass Wildkräuter ebenso verschwinden wie undiszipliniert wachsendes Gesträuch, wo sich früher Nachtigallen und Igel tummelten. Auch die flächendeckende visuelle Umweltverschmutzung durch Firmenpropaganda wird in ostdeutschen Straßen und Landschaften inzwischen hingenommen.
Sömmers Kollege Dr. Torsten Langgemach, Leiter der Vogelwarte Buckow, zählt Bodenbrüter, Limikolen zu den „Verlierern der deutschen Einheit“. Absurde Fehlurteile würden permanent propagiert, hätten fatale Folgen: Greifvögel gehen zwar deutlich zurück, trotzdem wird das Gegenteil behauptet, fordert man inzwischen sogar bundesweit, sie zu bekämpfen, tut es bereits illegal, neuerdings auch in Ostdeutschland. Der Baumfalke brütet nur in Krähennestern – da die schwarzen Gesellen in der Landschaft stark abnehmen, fehlen ihm neuerdings Horste. In verschiedenen neuen Bundesländern, darunter Thüringen, werden dennoch Krähen zum Abschuss freigegeben. „Jetzt ziehen wieder große Schwärme durchs Land und die Leute sagen, Vögel gibt´s doch noch und nöcher“, so Langgemach ironisch. Doch kaum einer sehe, dass es sich, wie etwa beim Kiebitz, kaum um heimische Brutvögel, sondern gen Westen ziehende Scharen anderer Länder handele. Auch er konstatiert eine erschreckende Naturentfremdung als Wendefolge gerade bei Jugendlichen: „Wir hatten in der Naturschutzstation viele Oberstufenklassen, die noch nie einen Weißstorch sahen, angesichts unserer Pfleglinge aus allen Wolken fielen. Was isn das, das ist ja noch ein Storch! Die denken, das wäre was Archaisches, obwohl doch auf dem flachen Land überall welche sind.“ Das neue Schulsystem versagt offensichtlich grauenhaft – außerdem wurden die Arbeitsgemeinschaften „Junge Naturschützer“ der DDR-Zeit abgeschafft. Doch diese hatten früher überall an den Schulen laufend junge Leute an das Naturschutzthema herangeführt. „Schülerarbeitsgruppen“, erinnert sich Artenreferent Zimmermann, „haben sich in der DDR ganz stark auch um Amphibiengewässer gekümmert, Zäune gebaut, Frösche und Kröten über die Straßen getragen.“ Dass es die AGs nicht mehr gibt, spürt man überall: „Durch den Wegfall kriegen wir heute keinen Nachwuchs mehr“, sagt der Westberliner Biologe Wolfgang Mädlow, Geschäftsführer des NABU in Brandenburg. Seinem NABU-Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern, dem Niedersachsen Gundolf Renze fiel auf, dass es im Unterschied zu früher heute kaum noch Möglichkeiten gebe, gegen Naturfrevler, Umwelttäter wirklich vorzugehen. „Wegen der Schreiadler und anderer seltener Arten hatte man sich sozusagen auf dem kurzen Dienstweg mit den zuständigen Förstern einigen können – heute kämpfen die Naturschützer mit den Privateigentümern der Waldflächen, doch die Störungen nehmen zu.“
Noch besser vergleichen kann Dr. Horst Zimmermann, einst Naturschutzbeauftragter des Bezirkes Schwerin, heute Referatsleiter Naturschutz in dem von CDU-Mitgliedern dominierten, doch PDS-geführten Umweltministerium – auch er bestätigt den teils drastischen Artenrückgang, nennt störungsempfindliche Arten wie Rohrdommel oder Fluß-Trauerseeschwalbe: „Wo gibt es denn heute noch Gewässer, wo keine Angler stehen, niemand mit lärmendem Motorboot draufrumrast?“ Sein Job war schon mal ein Klacks: „Alles ist viel, viel schwieriger geworden – damals in der DDR gab es viel weniger Verfehlungen und man passte auf, der praktische Naturschutz war besser und einfacher, funktionierte gut.“ Peter Strunk, heute ämterlos, vogelfrei, kann sich drastischer ausdrücken: „Vor lauter Verwaltungsvorschriften kommt niemand mehr aus dem Knick – der Staat will ja, daß niemand mehr irgendwas macht.“ Zu DDR-Zeiten geriet er mit ZK-Mitglied Harry Tisch in dessen Staatsjagdgebiet aneinander, ging da einfach rein, zeigte tausenden Schweden McPoms „Naturrosinen“. „Das Tafelsilber der deutschen Einheit kriegt immer mehr Rostflecken“, sagt Naturcrack Strunk, an der Ostseeküste bekannt wie ein bunter Hund. Er hat aus Merkel-Land zig Beispiele parat. „Wo jetzt Neubesitzer aus Bayern und sonstwoher uralte Eichen und Buchen kahl schlagen lassen, haben Adler und andere Arten gebrütet – die sind natürlich nun weg.“ ABM-Kräfte mit den neuen, nervigen westlichen Motorsensen, in Sichtweite fluchtartig verlassener Kranichnester, wären ein treffliches Symbol neuer Umweltpolitik – überall im Osten flucht man über angerichtete Biotopvernichtung, ob in nunmehr Nachtigall-freien Stadtfriedhöfen oder Wäldern. „Die ABM`s dürften nur mit einer Kugel am Bein und `nem Taschenmesser losgelassen werden – stattdessen werden sie mit Hightech ausgerüstet und machen in der Natur alles nieder“, ärgert sich Strunk. Jahrzehntelang, dröhnten die Medien nach der Wende, hatten sowjetische Militärs Ostdeutschland verwüstet und vergiftet, auf den riesigen Truppenübungsplätzen ökologische Katastrophen hinterlassen. Ausgerechnet Brandenburg wurde gar als Hauptopfer der Misere hingestellt. Anstatt sich an Politiker und Öko-Überflieger zu halten, hätte man natürlich auch Leute wie Strunk oder den Top-Experten Ernst Pries aus Templin interviewen können. Keiner kennt sich mit den Ost-Manöverflächen besser aus, hatte schon so frühzeitig deren ungeheuren Naturschutzwert betont. Den gab es – wohlgemerkt – nicht erst nach Abzug von Roter Armee und NVA, sondern bereits zu DDR-Zeiten, bei vollem Übungsbetrieb. NVA-Unteroffizier Torsten Langgemach robbte einst im schweren Atom-Schutzanzug, mit Gasmaske und Kalaschnikow bei simulierten NATO-Nuklearangriffen über brandenburgische Manövergelände, entschärfte als Sturmpionier nicht hochgegangene Splitterbomben, schaute als Naturfreak natürlich auch nach rechts und links.
„Zahlreiche See-und Fischadler, aber auch andere seltene Arten lebten dort, weil sie ungestört blieben“, konstatiert Vogelwarte-Chef Langgemach heute, stürzt mit solchen Äußerungen selbst durchschnittlich informierte Naturfreunde in Verwirrung. Mit den sächsischen NVA-Sperrgebieten kennt sich der Leipziger Fauna-Fachmann Dr. Wolfgang Kirmse besonders gut aus, haut in die gleiche Kerbe wie Langgemach, redet sogar von einem „Glücksumstand“: „Im relativ kleinen Kerngebiet wurde geschossen, alles zerwühlt – aber drumherum war eine enorme, unzerschnittene Pufferzone, dort musste absolute Ruhe herrschen, passierte gar nichts, stand Wald, gab es Seeadler, sogar Wölfe und Elche. Das ist bis heute kaum bekannt. Vielleicht gut so.“ Doch in keiner deutschen Region hatten die Truppenübungsplätze einen größeren Anteil an der Landesfläche wie in Brandenburg, und überall schaut Torsten Ryslavy vom Landesumweltamt nach dem Rechten. Der erinnert sich an entgeisterte Expertengesichter, die Aha-Effekte nach der Wende, als man erstmals reinkonnte, als Bestandszahlen extrem seltener Arten, keineswegs nur Großvögel wie See-und Fischadler oder Birkhühner und Wiedehopfe, auf einmal heftig nach oben korrigiert werden mussten. Viele stark gefährdete Tiere und Pflanzen leben heute nur noch ausschließlich auf den früheren agrargiftfreien Manöverplätzen. Aber wirken sich denn nicht die vielkritisierten Erblasten wie ausgelaufene Treibstoffe, Munition oder versautes Wasser, verheerend auf die Natur aus? „So was ist nur punktuell vorhanden“, wendet Ryslavy ein, „auf gerade mal fünf Prozent der Fläche.“ Jetzt sind die Biotope bedroht, was den Naturschützern enorme Kopfschmerzen macht. „Wahrscheinlich hatten wir in der DDR auf den Truppenübungsplätzen sehr viel höhere Artenbestände als heute“, urteilt Artenreferent Dr. Zimmermann vom Potsdamer Umweltamt.
Unter Honecker war Naturschutz sozusagen Bundesangelegenheit, oben in Ostberlin Beschlossenes wurde bis ins letzte Dorf durchgeschaltet. Heute ist Naturschutz Ländersache – man sieht, was dabei rauskommt, murren die ostdeutschen Ökologen. Und laut NABU ist mit dem heutigen gesetzlichen Instrumentarium überhaupt kein wirksamer Artenschutz möglich. Nach dem Merkel-Debakel waren die Ossis gespannt, mit welchen „Konzepten und Intentionen“ Trittin die Nachwende-Erblast des Artenrückgangs beiseitigen wollte. Schließlich hat er die Richtlinienkompetenz. Doch wie es läuft, sieht man beim Rotmilan. Auf Anfrage erklärt sich das Umweltministerium nicht zuständig, verweist überraschend – wegen des Jagdrechts – ans Bundeslandwirtschaftsministerium. Von dort kommt ein klares „Nein“ auf die Frage, ob denn zugunsten des bedrohten, zu DDR-Zeiten häufigen Rotmilans Schutzprojekte oder ähnliches geplant seien: „So etwas betreiben oder fördern wir als Ministerium selber gar nicht.“ Trittins Ministerium bezweifelt gar die Angaben der ostdeutschen Schreiadlerexperten über Biotopzerstörung, massenhaften Abschuss der seltenen Großvögel im Libanon, in Syrien. Forderungen auch des NABU-Ost, politischen Druck auf diese Länder auszuüben, werden klar zurückgewiesen. „Man ist im Ministerium offensichtlich nicht im Bilde“, reagiert Experte Matthes aus Rostock. Und Sommer kontert: „In der ganzen EU brüten keine Schreiadler mehr – außer in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Deutschland hat eine riesige Verantwortung. Entweder wir übernehmen diese oder lassen es bei irgendwelchem närrischen Geschwätz.“
–
Dr. Christian Otto, Rechtsanwalt in Berlin, betont, vielen sei unbekannt, daß es eine Straftat darstelle, streng geschützte Tiere wie Vögel und Fledermäuse zu töten. „Deshalb sind aus den Totfunden bisher auch nur unzureichende Konsequenzen gezogen worden. Ich halte es daher für sinnvoll und erforderlich, wenn alle Totfunde, auch die aus der vergangenen Zeit, strafrechtlich aufgearbeitet und die Taten angezeigt werden.“ Der Anwalt hat deshalb eine gutfundierte Musterstrafanzeige angefertigt, die interessierten und engagierten Umweltschützern als Handlungsanweisung dienen soll. Wer sich dazu rechnet – nur zu! (siehe bei Google auch „Trittins Windkraftbluff“)
Frau M. Mustermann
Zur schönen Aussicht 1
22222 Glückstadt
An die Staatsanwaltschaft
beim Landgericht
(welches örtlich für den Standort der WKA zuständig ist)
Strafanzeige und Strafantrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den Windkraftbetreiber der Windkraftanlagen in der Gemarkung ….., Flur …. Flurstück …. in PLZ ORT, STRAßE. Sowie gegen die Mitarbeiter der genehmigenden Behörde als Helfer
stelle ich Strafantrag und Strafanzeige wegen der Tötung streng geschützter Tiere gem. §§ 66 ff. BNatSchG.
Ich habe am …………………. (genaues Datum)
unter den o. g. Windkraftanlagen in der Gemarkung ….., Flur …. Flurstück …. in PLZ ORT, STRAßE (genauen Fundort angeben)
folgende streng geschützte Tiere gefunden
Fledermäuse: …………………………………………………………………………..
Vögel: …………………………………………………………………………………….
(Tiere genau angeben, Fotografien anfertigen von Fundort, Tieren, Tiere einsammeln und der Anzeige beilegen oder ggf. von Arzt auf Todesursache untersuchen lassen)
Den Fund der Tiere können als Zeugen belegen: (eigenen Name sowie Name, Adresse, Telefonnummer anderer Zeugen angeben)
…………………………………………………………………………………….
Die Tiere sind durch die Windkraftanlagen getötet worden. Dies wird durch die beigefügten Fotografien und die beigelegten Kadaver bestätigt. Die Verletzungen sind typisch für die Kollision mit den Rotorblätter der Windkraftanlagen. Schließlich belegt auch der Fundort, daß die Windkraftanlage zur Tötung der Tiere geführt hat.
Der Windkraftbetreiber ist Täter, die genehmigenden Mitarbeiter der Genehmigungsbehörde sind Teilnehmer der Taten. Denn die Windkraftanlagen sind in Kenntnis der Tatsache, daß der Standort der Windkraftanlagen von Fledermäusen und Vögeln als Lebensraum, Jagdgebiet und Zugkorridor genutzt wurden. Denn zu diesen Fragestellungen sind im Genehmigungsverfahren Gutachten und zahlreiche Stellungnahmen eingegangen. Deshalb haben sowohl der Betreiber der Windkraftanlagen wie auch die Behörden gewußt, daß es zur Tötung der streng geschützten Tiere kommt. Sie haben dies billigend in Kauf genommen. Zumal durch die Feststellungen der Landesumweltämter in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg den Windkraftbetreibern und den Behördenmitarbeitern bekannt ist, daß es häufig zu tödlichen Kollisionen zwischen Fledermäusen und Vögeln mit Windkraftanlagen kommt.
Die Strafbarkeit der Windkraftanlagenbetreiber und der genehmigenden Behörde ergibt sich aus folgender Rechtslage:
Die Windkraftanlagen sind unter Verstoß gegen die Bestimmungen des gemeinschaftsrechtlichen Artenschutzes (FFH-Richtlinie) errichtet worden, wenn es zur Tötung von streng geschützten Tierarten kommt, vgl. § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Denn nach der Rechsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist anzunehmen, daß Tiere auch dann durch den Betrieb von Anlagen, sogar vorsätzlich, getötet werden, wenn der Betreiber dieser Anlagen die Tiere nicht töten will. Ausreichend für das Vorliegen einer (vorsätzlichen) Tötung von geschützten Tieren im Sinne von § 42 Abs. 1 BNatSchG ist bereits, daß der Eingriff zwangsläufig zu einer Tötung der Tiere führt, so VGH Kasse, NuR 2004, EuGH, Urteil vom 30.01.2002 – C – 103/00 -; ferner Urteil vom 17.09.1987 – E 1987, 3503 ff.; Gellermann, Artenschutz in der Fachplanung und der kommunalen Bauleitplanung, NuR 2003, 385/388; Schrödter, NdsVBl., a.a.O.). Nach der EG-rechtskonformen Interpretation der Schutzbestimmung sind der Verbotstatbestand sowie der gemeinschaftsrechtliche Absichtsbegriff bereits dann erfüllt, wenn eine Handlung in Kenntnis des Vorkommens geschützter Arten und im Bewußtsein dessen vorgenommen wird, daß diese Arten bei der Vornahme der Handlung in Mitleidenschaft gezogen wird, vgl. Gellermann, DVBl 2005, S. 723, 76. Das heißt auch, Eingriffsvorhaben, bei denen von vornherein klar ist, daß sie nur um den Preis einer Beeinträchtigung bedrohter Tierarten ausgeführt werden können, sind durch § 43 Abs. 4 BNatSchG von der Beachtung artenschutzrechtlicher Verbote nicht freigestellt. Entsprechend zum Schutz von Kormoranen vor Beeinträchtigungen durch Absperranlagen an Teichen, vgl. Thum, NuR 2004, 580 f. Die engere Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11.01.2001 – 4 C 6.00 – BVerwGE 112, 321; kritisch dazu Louis, NuR 2001, 388) ist deshalb europarechtlich nicht haltbar, (zum Erfordernis europarechtlicher Konformität Gellermann, a.a.O.).
Aus dieser naturschutzrechtlichen Rechtslage ergibt sich die strafrechtliche Rechtslage Denn mit der Tötung von streng geschützten Tieren sind zugleich auch die Tatbestände nach §§ 65 und 66 BNatSchG verwirklicht werden.
Die Tatsache, daß diese Tiere vor allem durch die Rotorblätter getötet werden, ist nicht nur auf der Ebene der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen von Bedeutung, sondern wirkt auch in das Strafrecht hinein. Denn der Schutz von Vögeln und Fledermäusen wird durch die Strafbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes flankiert. So ist in § 66 BNatSchG, Strafvorschriften, bestimmt:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 65 Abs. 1, 3 Nr. 1 oder 3 oder Abs. 4 bezeichnete vorsätzliche Handlung gewerbs- oder gewohnheitsmäßig begeht.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 65 Abs. 1, 3 Nr. 1 oder 3 oder Abs. 4 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht, die sich auf Tiere oder Pflanzen einer streng geschützten Art bezieht.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Tat gewerbs- oder gewohnheitsmäßig begeht, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 2 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
Betreffend die Fledermäuse und Vögel sind hier die Strafvorschriften in § 66 Abs. 2 und 4 BNatSchG in Verbindung mit § 65 Abs. 1 BNatSchG einschlägig. Denn § 65 Abs. 1 BNatSchG, Bußgeldvorschriften, legt fest:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 42 Abs. 1 Nr. 1 wild lebenden Tieren nachstellt, sie fängt, verletzt oder tötet oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur entnimmt, beschädigt oder zerstört.
Aus der Zusammenschau der Tatbestände in § 66 Abs. 1 Nr. 2 und 65 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG läßt sich mithin der für die Windkraftnutzung erhebliche Tatbestand ableiten:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 42 Abs. 1 Nr. 1 wild lebenden Tieren nachstellt, sie fängt, verletzt oder tötet oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur entnimmt, beschädigt oder zerstört, wenn sich dies auf Tiere oder Pflanzen einer streng geschützten Art bezieht.
Ist dieser Tatbestand in objektiver und subjektiver Hinsicht erfüllt und kann der Täter seine Handlung weder rechtfertigen noch entschuldigen, ist er zu bestrafen.
Der objektive Tatbestand des § 66 Abs. 2 BNatSchG ist u. a. erfüllt, wenn der Täter entgegen dem Verbot des § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG streng geschützte Tiere selbst verletzt oder tötet oder wenn er ihre Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten beschädigt oder zerstört.
Fledermäuse und Vögel zählen zu den streng geschützten Tierarten. Dies ergibt sich aus der Definition dieser Arten in § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG in Verbindung mit Anhang IV Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL). Alle in der Bundesrepublik vorkommenden Fledermäuse sind in diesem Anhang IV aufgeführt, so daß sie zu den streng geschützten Arten gehören. Für die Vögel ergibt sich dieser Schutzstatus aus
Die „europäischen Vogelarten“ sind in § 10 Abs. 2 Nr. 9 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) definiert als „in Europa natürlich vorkommende Vogelarten“ im Sinne der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutz-Richtlinie). Nach Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie handelt es sich hierbei um alle wildlebenden Vogelarten, die in Europa heimisch sind. Alle europäischen Vogelarten erlangen den Schutzstatus einer „besonders geschützten Art“ (vgl. § 10 Abs. 2 Nr. 10 BNatSchG). „Streng geschützte Arten“ sind die Vogelarten, die in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (EU-Artenschutzverordnung) oder Anlage 1, Spalte 3 der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt sind, vgl. § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG.
Mithin ist bei Kenntnis des Windkraftbetreibers von den naturräumlichen Gegebenheiten (Flug- und Zugkorridoren, Jagdgebiet von Fledermäusen, Lebensraum von Fledermäusen und Vögeln) davon auszugehen, daß der Windkraftanlagenbetreiber den Tot der Tiere billigend in Kauf genommen hat. Jedenfalls aber fahrlässig gehandelt hat, wenn er vor der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen nicht geprüft hat, wie die Tötung der streng geschützten Tiere vermieden werden kann. Er hat dann sorglos gehandelt.
Höflich ersuche ich Sie, mir das Aktenzeichen zu diesem Strafantrag und den ermittelnden Staatsanwalt zu benennen.
Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
—
Tagesspiegel Berlin 1999, Ausriß: “Die Natur verlor bei der Wende”.
Ausriß.
Tagesspiegel 2001, Ausriß: ”Es zirpt und tschilpt nicht mehr”.
Im Interesse einer effizienteren Stadtnaturzerstörung wird 2013 direkt neben dem Fernsehturm ein früher sehr interessanter Biotop durch einen Betonbau ersetzt. Viele Berliner werden sich erinnern, daß sich dort vor 1990 Wildkaninchen, Wildenten, viele Singvögel sowie Nebelkrähen tummelten. Gleiches gilt u.a. für die Region am S-Bahnhof Friedrichstraße vor 1990.
Fakten-ferner Öko-Agitprop zugunsten Berlins in brasilianischen Medien: “Berlin hält eine Avantgarde-Position – und dies schließt auch den Respekt gegenüber der Umwelt ein.” O Globo, 2013, in großer PR-Reportage.
Ausriß, Berlin:”Seine Identität geht verloren. Dafür gibt es dann nur kalten Stahl und Beton…soziale Kälte…”
Tagesspiegel 1999: “Wo Militär übte, blühte die Natur”.
http://www.hart-brasilientexte.de/2014/11/17/massentod-unterm-windrad-die-welt-energiewende-bluff-und-auser-kraft-gesetzte-naturschutz-gesetze-deutschlands-uraltbekannte-fakten-wer-sie-jahrelang-der-offentlichkeit-verschwieg/
http://www.ostblog.de/2006/10/neues_vom_windkraftund_solarbl.php
http://www.telegraph.ostbuero.de/108/hart1.htm
http://www.ostblog.de/2007/03/der_streit_um_das_pankower_win.php
Hintergrund von 2001:
„Wir fördern erneuerbare Energien, die ungefährlich für Mensch und Umwelt sind“, läßt der grüne Minister Jürgen Trittin auf Steuerzahlerkosten landesweit zugunsten der Windkraftbranche in einer teuren PR-Kampagne verbreiten. Auch der Bundesverband Windenergie e.V., Lobbyorganisation der im Windkraftsektor tätigen Großbanken, Atom-und Rüstungsunternehmen, betont in einem deutschlandweit an Medien und Privatpersonen verteilten Info-Material, daß an Windkraftwerken Vögel umkommen, sei ein Vorurteil: “Bei der Suche nach getöteten Vögeln durch Windenergieanlagen war bisher immer Fehlanzeige“, heißt es wörtlich.
Daß es sich bei all diesen Aussagen um die Unwahrheit handelt, ist Naturschützern seit Jahren bestens bekannt. Jetzt gibt es neue Beweise dafür, wie „umweltfreundlich“ Windkraftwerke sind: Artenexperte Tobias Dürr, Mitarbeiter der staatlichen Vogelschutzstation am Rietzer See in Brandenburg, fand im August bei einer einzigen, eher zufälligen Nachsuche unter 29 Rotortürmen im Raum Nauen bei Berlin drei nach Europa-und Bundesrecht streng geschützte Fledermäuse(Großer Abendsegler, Rauhaut-und Zwergfledermaus) sowie drei Rotmilane, einen Bussard und mehrere kleinere Vögel, die Opfer der Anlagen geworden waren. Wie Dürr gegenüber dieser Website weiter mitteilte, waren zuvor schon in den brandenburgischen Kreisen Potsdam-Mittelland, Dahme-Spreewald sowie in der Uckermark von Windanlagen getötete Fledermäuse entdeckt worden…(K.H.)
“Energiewende tötet Deutschlands heimliches Wappentier”. DIE WELT 2015:
http://www.welt.de/wirtschaft/energie/article145280864/Energiewende-toetet-Deutschlands-heimliches-Wappentier.html
“Kein Windrad ohne Volksentscheid.” AfD Thüringen
Die westdeutsche christliche Zeitschrift “Publik-Forum” zu den Zielen des Anschlusses von 1990 – zitiert wird Helge Klassohn, Kirchenpräsident in Sachsen-Anhalt, als “einstige Wiege der deutschen Industrie” bezeichnet, zum wirtschaftlich stimulierten Weggang junger Ost-Frauen:”Wenn es um die Kosten der deutschen Einheit geht, wird leider nicht berücksichtigt, daß die Frauen hier ausgebildet wurden und zur Wertschöpfung in den alten Bundesländern beitragen. Auch gut ausgebildete junge Männer gehen weg, sobald sie einen Arbeitsplatz finden. Sie sind als Arbeitskräfte hoch geschätzt. …Es gab vor einigen Jahren hier sogar Prämien von den Arbeitsämtern für Leute, die das Land verließen. Hinzu kommt ein weiteres Problem: Über die Arbeitsämter forschen westdeutsche Betriebe nach gut Ausgebildeten in Ostdeutschland und machen dann entsprechende Angebote, bei denen hiesige Arbeitgeber nicht mithalten können…Dörfer, die zwar mit Fördermitteln und einem großen persönlichen Einsatz von Familien schön hergerichtet sind, vergreisen. Die jungen Leute, die das Anwesen übernehmen sollten, sind nicht mehr da. Ganze Landstriche sind bedroht in Mitteldeutschland, das sehr dicht besiedelt ist: Wegen der guten Böden liegen die Dörfer nah beieinander…
…Sie würden eigentlich bei uns Kirchensteuer zahlen, und dies tun sie jetzt in den alten Bundesländern. Und dies in erheblichem Maße.”
“Die spürbarste Folge für uns in der kirchlichen Arbeit ist die Abwanderung, die anhält.”
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…Grüne-Liga-Sprecher Wilke ironisch:“Wir sind derzeit wieder mehr oder weniger in der Monarchie angekommen. Unter den Adligen sind sehr viele Glücksritter – durch die vorherrschenden Connections haben hauptsächlich Blaublütige die Flächen bekommen. Viele Mitbieter aus dem bürgerlichen Lager hatten deshalb überhaupt keine Chance.“
In den anderen neuen Bundesländern – exakt die gleiche Situation. Überall regt sich Widerstand, spricht sich in Thüringen nach der Wende sogar der Landessportbund gegen die „privatrechtliche, auf Gewinnmaximierung ausgerichtete Bewirtschaftung des Thüringer Waldes“ aus. Doch ausgerechnet in Brandenburg lobte Manfred Stolpe, bis vor kurzem noch SPD-Ministerpräsident, die immer zahlreicher in die Mark einsickernde Adelskaste überschwänglich, stellt sie als „Gewinn fürs Gemeinwesen“, als Kultur-und Wirtschaftsfaktor heraus. „Die Verurteilung des Adels, die sich schon bei den Siegermächten andeutete und dann zu SED-Zeiten fort-und vor Ort umgesetzt wurde, ist ungerecht. Der Adel hatte einen wichtigen Anteil an der kulturellen Entwicklung Brandenburgs und Preußens, an der Modernisierung der Agrarwirtschaft, an Reformen.“ Man habe es mit den märkischen Adligen gut getroffen, die seien heute „wichtige Aufbauhelfer für das Land“. Gellendes Hohngelächter allerorten, in Potsdamer Ministerien, Verwaltungen, bei gemeinen Volke. Einer von Stolpes Landeskindern, der Umweltaktivist Ernst Pries, seinerzeit Templiner Kreistagsabgeordneter der Grünen und NABU-Mitglied, wird gar zu einer Art Sprecher der ostdeutschen Privatisierungsgegner. In der DDR ist er einer der angesehensten, unbequemsten kirchlichen Umweltexperten, die Stasi hat auf seine Frau und ihn an die dreißig IM angesetzt, entsprechend dick ist die Gauck-Akte.
Pries nimmt bis heute kein Blatt vor den Mund. Die Einheit Deutschlands, argumentiert er, wird „in mafioser Weise“ zu einem Bereicherungsfeldzug kapitalkräftiger westdeutscher Oberschichten mißbraucht, „die Beute des Kalten Krieges wird verteilt. Eine nicht mehr zu kaschierende Habgier bringt die ohnehin Reichen um ihre politische Vernunft.“ Das neue System im Osten – „eine heuchlerische Scheindemokratie“. Alleine steht er damit nicht – 76 Prozent im Osten glauben gemäß Umfragen, daß in Wirklichkeit Banken und Konzerne die eigentlichen Machthaber sind – schrieb sogar die Super-Illu. Die Bodenreform von 1945 – 1949, so Pries, habe historisch zufällig und viel zu spät den auf sozialem Unrecht basierenden Großgrundbesitz einer ausgedienten Herrschaftsschicht enteignet. Jetzt geschehe in Ostdeutschland Bodenraub, würden die Grundrechte der Bürger grob verletzt, entstünden wieder neue Herren-Knecht-Verhältnisse, in einem „gesetzlich geschützten kriminellen Wirtschaftssystem.“ „Schon einmal war eine ungerechte Boden-und Besitzverteilung faschismusfördernd.“ Die derzeitige wirtschaftliche Misere, die Arbeitslosigkeit, seien bewußt herbeigeführt worden. 1993 streitet Pries sogar bei einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung des ORB heftig mit Graf von Stauffenberg und einem Grafen von Arnim, hat jene Zivilcourage, die der PDS auch in dieser Frage völlig fehlt. Und fragt öffentlich: „Besitzen die von Arnims bald wieder die Uckermark?“ Besonders werden ihm klare Worte zur Rückübertragung von Brandenburger Wald an frühere Großgrundbesitzer übelgenommen:“Dieser Besitz entstammt überholten feudalen Strukturen und widerspricht zutiefst unserem heutigen sozialen Rechtsempfinden.Er ist wie jede Besitzkonzentration antidemokratisch. Wer mehr Boden beansprucht als er zu seiner unmittelbaren Lebensgestaltung braucht, raubt ihn seinen Mitmenschen und deren Nachkommen.” In den Kolonien, so der populäre Bürgerrechtler und Umweltschützer, brachten die Kolonisatoren immer zuerst großflächig das Land juristisch in ihren Besitz. Über die Nachfahren von Gutsbesitzern urteilt Pries:“Ihre erbfähigen Kinder und Enkel erscheinen oft selbstherrlicher, man spürt dann schon die geschichtslose Halbbildung typischer Manager.“ Gutbetuchte Westdeutsche eigneten sich nach Kolonialmanier die bisherigen Lebensgrundlagen ihrer früher von ihnen so bedauerten ostdeutschen Brüder und Schwestern an.
„Die gleichen Leute, die so handeln, reden dann noch vom Zusammenwachsen!“ Daß so viel schiefläuft im Land, liegt auch laut Pries daran, daß Westdeutsche in entscheidenden Positionen der Potsdamer Regierung sitzen, „die Merkmale einer Kolonialverwaltung hat.“ Er und andere Naturschutzaktivisten Brandenburgs sind besonders aufgebracht darüber, daß die geplante Ausweisung von Totalreservaten verhindert wurde, indem die Treuhand die naturschutzfachlich besten und daher vom Westadel am meisten begehrten Flächen im Eiltempo verhökerte.
Indessen – Proteste gegen die Privatisierung fruchteten nichts. Ein Insider aus Manfred Stolpes brandenburgischer SPD: „Der Hochadel des Landes hat inzwischen seine Leute in der Justiz – sogar Richter gehören zum Klüngel, vertreten die Privatinteressen der Blaublütigen. Auf Bürger, die gegen Adlige Anzeige erstatten wollen, wird Druck ausgeübt.“…(2000)
Wikipedia zu Details der Organisation des Naturschutzes in der DDR:
“Neben den gesetzlich vorgeschriebenen ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten gab es in zahlreichen Kreisen bereits in den 1950er Jahren freiwillige Naturschutzhelfer, die in manchen Kreisen eine rechtlich nicht vorgesehene Naturschutzwacht bildeten. 1959/1962 wurden in der gesamten DDR etwa 3.700 Naturschutzhelfer gezählt, deren Rechte und Pflichten jedoch im Naturschutzgesetz von 1954 (noch) nicht geregelt waren.
Zur Arbeit der ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten wurden mit den Durchführungsbestimmungen (DB) zum Naturschutzgesetz Regelungen getroffen. Die 1. DB vom 15. Februar 1955 regelte, dass die Beauftragten mit Lichtbildausweisen auszustatten waren, mit denen sie erweiterte hoheitliche Befugnisse erhielten. Zum schon nach RNG vorhandenen Betretungsrecht kam das Recht auf Feststellung der Personalien von „Sündern“ und die Sicherstellung von Diebesgut wie Vogeleier oder -bälge und Diebeswerkzeug wie Fallen oder Leimruten hinzu. Die 2. DB vom Oktober 1955 regelte die materielle Abgeltung der Arbeit der Kreis- und Bezirksbeauftragten für Naturschutz.”
Kennzeichnung der ehrenamtlichen DDR-Naturwacht, die hoheitliche Befugnisse besaß. Nach dem Anschluß von 1990 wurde die Naturwacht vorhersehbar abgeschafft, wie im Grunde der gesamte echte Naturschutz in Ostdeutschland.
Hallo Mitstreiter, Hallo Mitglieder der Thüringer Bürgerinitiativen,
zur Sitzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen am
04. November 2016
im Landratsamt Eisenberg, Im Schloss
hat der THLEmV entsprechend des Beschlusses der 4. Sitzung der Bürgerinitiativen vom 05.10.2016 in Tautenhain eine Demonstration von
08:30 – 10:00 Uhr vor dem Landratsamt in Eisenberg
angemeldet.
Wir wollen den Mitgliedern der Ostthüringer Planungsversammlung und des Planungsbeirates eindringlich unsere Position zur gegenwärtigen Situation hier in Ostthüringen vermitteln.
Laut Informationsschreiben der Planungsgemeinschaft Ostthüringen kann innerhalb der vorgeschlagenen Vorranggebiete (Entwurfsstatus) zum RP Ost-TH bei Anträgen zur Errichtung von Windenergieanlagen keine Untersagung nach § 9 ROP erfolgen, da dem Willen des Plangebers Rechnung getragen wird.
Unsere Stellungnahmen zum Teilplan Windenergie werden zur Makulatur und die Öffentlichkeitsbeteiligung wird ausgehebelt!
Beim BImSchGGenehmigungsverfahren muss erst ab 20 WEA´s (gem. UVPG) eine öffentliche Beteiligung erfolgen!
Wir fordern:
Bis zum Abschluss der Auswertung der Einwendungen gegen die Entwürfe der überarbeiteten Teilpläne Windenergie in den Regionalplänen der Planungsgemeinschaften Ost und Mittelthüringen und deren Genehmigung gem. §14 Raumordnungsgesetz (ROG) (Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen) dürfen keine Genehmigungen zum Bau neuer Windkraftanlagen durch das Thüringer Landesverwaltungsamt gem. § 9 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) erteilt werden.
Keine Genehmigungen für weitere Windräder bis die Stellungnahmen ausgewertet sind, die Umweltberichte vorliegen und der Abwägungsprozess zum Teilplan Windenergie durchgeführt wurde.
Keine Genehmigungen bis ein schlüssiges Gesamtraumkonzept zu allen Raumnutzungsarten der Planungsregion vorliegt und beschlossen wurde.
Nehmen Sie an der Demo teil!
Mobilisieren Sie bitte ihre Mitglieder, die Einwohner ihrer Dörfer und unterstützen Sie bitte den THLEmV!
Bitte leiten Sie diese Email an Alle weiter, die uns im Kampf um eine sinnvolle Umsetzung der Energiewende unterstützen wollen!
Der Vorstand des THLEmV e.V.
i.A. Edgar Kolbe
Dass das Aufstellen riesiger Windräder keine Gefahren für Vögel (und Fledermäuse) birgt, glauben wahrscheinlich nur die Linken und Grünen, die sich kurioserweise ja noch als Naturschutzparteien sehen.
In der Realität ist der sogenannte Vogelschlag durch Windkraftanlagen jedoch die Folge des Ausbaus dieser Energiegewinnung. Tiere verfangen sich in den Rotorblättern oder zerschellen an den Masten. Der Naturschutzbund Deutschland appelliert deshalb eindringlich an die Windkraftbetreiber, bei der Wahl der Standorte und dem Maß des Ausbaus Lebensräume und Tierarten nicht aus dem Blick zu verlieren. Für bestimmte Vogelarten ist die Windkraft gar bestandsgefährdend (http://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/gefaehrdungen/windenergie/).
Daher werden diese Anlagen daher als Vogelschredder bezeichnet (http://www.welt.de/wissenschaft/umwelt/article133619102/So-koennten-die-Vogelschredder-entschaerft-werden.html).
Überall in Deutschland, wo die Anlagen unter linksgrünem Applaus aus dem Boden schießen, leidet auch die Tierwelt darunter. Schwäne, Adler, Eulen, Zugvögel fallen der Windkraftenergie zum Opfer. Die Zahl der getöteten Vögel wird auf fast 250.000 geschätzt. Da die toten Tiere meist aber schnell von Aasfressern verzehrt werden, müssen die Forscher von einer hohen Dunkelziffer ausgehen (http://www.daserste.de/information/wissen-kultur/w-wie-wissen/artensterben-116.html).
Besonders betroffen durch diese Kollisionen sind in Thüringen Greifvögel, hier vor allem der Mäusebussard und der Rotmilan, auch die streng geschützten Schwarzstörche. Mehr als die Hälfte des Gesamtbestandes des Rotmilan, der auf der Roten Liste der Brutvögel Thüringens steht, brütet in Deutschland. Die Abnahme des Bestandes durch den Zusammenprall mit Windkraftanlagen würde diese Vogelart also noch mehr gefährden (http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Windraeder-toeten-in-Thueringen-vor-allem-Rotmilane-und-Maeusebussarde-975230954).
Während das Thüringer Umweltministerium den Anstieg der durch Windkraftanlagen getöteten Tiere befürchtet, strebt die rot-rot-grüne Landesregierung dennoch den weiteren Ausbau dieser an.
In der Wirklichkeit, welche die Befürworter der Windkraft gerne verdrängen, führen die Windkraftanlagen sogar zur Zunahme von Nestzerstörungen und Tötungen, um möglicherweise dem Ausbau der Anlagen nichts im Wege stehen zu lassen (http://www.mdr.de/thueringen/nord-thueringen/angriffe-voegel100.html).
Und das alles – man kann es nicht deutlich genug sagen – geschieht durch polit-ideologische Forcierung und Agitation, unter dem Jubel der Linken, Roten wie Grünen, den vermeintlichen Tierschutzvertretern.
Nadine Hoffmann
Ausriß. “Mit durchschnittlich nur 750 Straftaten pro 100000 Einwohnern und Jahr gehörte die DDR zu den sichersten Ländern der Welt.” Thüringen 2016: 6875 Straftaten pro 100000 Einwohner, laut amtlicher Statistik. “Im Jahr 2016 wurden in Berlin 16.161 Straftaten pro 100.000 Einwohner registriert.”
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/3459/umfrage/bundeslaender-nach-haeufigkeitszahl-von-straftaten-seit-2007/
Wie das global vernetzte organisierte Verbrechen und deren Politmarionetten nach 1990 Ostdeutschland zügig und zielgerichtet umgestalten…Die kriminelle Energie der deutschen Machteliten – warum deren Politmarionetten stets wiedergewählt werden…
–
1. Mensch und Gesundheit
1.1. Sichere Mindestabstände zu WEA
a) Unterstützen Sie im Interesse der Menschen in TH (bezgl. Gesundheitsschutz) eine Abstandsregelung nach bayrischem Vorbild (10-H) oder mind. eine solche wie im Land Nordrheinwestfalen (1.500 m)?
– Ja. Die Abstandsregelung und die Neuausrichtung der Energiepolitik in Bezug auf die Windkraftnutzung sind eng miteinander verbunden. Die notwendigen Abstände zu den immer höheren Windkraftanlagen sind in einem dicht besiedelten Bundesland wie Thüringen nicht realisierbar. Der Windkraftausbau muss deswegen sofort gestoppt werden und andere Energieträger müssen eingesetzt werden.
b) Befürworten Sie, u. a. auch aus marktwirtschaftlichen Gründen, die Abschaffung der Privilegierung der Windenergie im BauGB?
– Ja. Die Privilegierung der Windkraft im BauGB, die von CDU/CSU und FDP eingeführt worden ist, muss gestrichen werden. Es ist nicht ersichtlich, warum Windkraftanlagen, die tausende Tonnen wiegen und von denen zahlreiche Emissionen ausgehen, privilegiert im Außenbereich errichtet werden dürfen.
1.2. Schutz vor Schallimmissionen und Schattenschlag
a) Befürworten Sie den Gesundheitsschutz der Menschen nach dem Vorsorgeprinzip?
– Ja. Die mit den Windkraftanlagen einhergehenden gesundheitlichen Beeinträchigungen der Anwohner finden in der derzeitigen energiepolitischen Debatte kein Gehör. Dem Schutz der Gesundheit muss zukünftig viel mehr Bedeutung beigemessen werden. Die gilt vor allem für Infraschall, das hochfrequente Pfeifen der Rotorblätter und die nächtliche Warnbefeuerung.
b) Halten Sie die Überarbeitung der Norm DIN 45680 und der Richtlinien TA Lärm für erforderlich und setzen Sie sich dafür ein?
– Ja. Die Überarbeitung des Regelwerkes für den Umgang mit den Emsissionen von Windkraftanlagen ist eine unerlässliche Voraussetzung, um sogenannte „harte“ rechtliche Fakten gegen die weitere Errichtung von Windkraftanlagen in der Nähe von Wohnbebauungen zu schaffen.
1.3. Gesundheitsrisiko durch Infraschall und Körperschall
a) Setzen Sie sich für die konsequente Gewährleistung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit der Menschen, gemäß Art. 2 Abs. 2 GG, ein?
– Ja. Die körperliche Unversehrtheit darf niemals hinter die energiepolitischen Ziele zurücktreten. Vor diesem Hintergrund müssen umgehend Studien erstellt werden, die sich objektiv und unparteiisch auch mit den negativen Auswirkungen von Windkraftanlagen auseinandersetzen.
b) Stimmen Sie zu, dass vor dem weiteren Ausbau der Windenergie zuerst wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt, negative Folgen abgeschätzt und angewendete Normen und Richtlinien fortgeschrieben werden müssen?
– Ja. Der etablierten Politik von CDU bis zur Linken sind die Defizite der derzeitigen Energiepolitik bewusst. Die von der AfD geforderte Umkehr zu einer rationalen Energiepolitik würde jedoch die von diesen Parteien seit mehr als zehn Jahren vertretenen Paradigmen zu einem Irrweg erklären, was im Zweifel auch mit deutlichen Wählerverlusten verbunden wäre. Hieraus erklärt sich die mangelnde Bereitschaft, offenkundige Fehlentwicklungen zu beheben.
1.4. Veränderung im Orts- und Landschaftsbild
a) Setzen Sie sich für die Sicherung und Verbesserung des Lebensniveaus der Menschen im ländlichen Raum ein?
– Ja. Die derzeitige Energiepolitik nimmt auf die Belange des ländlichen Raums keinerlei Rücksicht. Von der Zerstörung des Landschaftsbildes und den Beeinträchtigungen der Natur ist vor allem der ländliche Raum betroffen, in dem mit landwirtschaftlicher Produktion und dem Tourismus Einkünfte erzielt werden. Der rigorose Windkraftausbau muss mit Blick auf die Entwicklungspotentiale und des Erhalts des ländlichen Raums sofort beendet werden.
b) Sind Sie der Auffassung, dass Nachteile im ländlichen Raum, wie z. B. schlecht ausgebaute Infrastruktur, durch weitere negative Beeinträchtigungen nicht weiter verschärft werden dürfen, um drohende Landflucht zu verhindern?
– Ja. Sollte die sogenannte Energiewendepolitik weiterhin auf Kosten des ländlichen Raums stattfinden, würde dies die Attraktivität ländlicher Regionen beeinträchtigen. Eine Neuausrichtung der Energiepolitik ist deswegen vor allem im Hinblick auf den Erhalt des ländlichen Raums unabdingbar.
1.5. Zu Repowering
a) Befürworten Sie grundsätzlich Repowering-Maßnahmen an Bestands-Standorten von WEA, nachdem eine Förderung ausgelaufen ist?
– Nein. Die Privilegierung der erneuerbaren Energien im Allgemeinen und der Windkraft im Speziellen über die EEG-Umlage muss gestrichen werden. Ein Repowering wäre dann in den seltensten Fällen profitabel und würde ohnehin nicht erfolgen. Außerdem stehen die Bestandsanlagen für ein Repowering viel zu nah an Wohnbebauungen.
b) Setzen Sich dafür ein, dass an bestehenden WEA-Standorten mit kleiner Leistung und viel zu nah am Wohngebiet kein Repowering durch leistungsstärkere und höhe WEA stattfindet?
– Ja. Das Repowering von Bestandsanlagen ist in den meisten Fällen abzulehnen, weil die Anlagen bereits jetzt viel zu nah an der Wohnbebauuung stehen. Nach dem Repowering geht von ihnen eine nicht mehr hinnehmabare Belastung der Anwohner aus.
1.6. Zu Brandgefahr und Feuerwurf
a) Können Sie nachvollziehen, dass Bürger aus Gründen einer durch WEA verursachten Brandgefahr, Angst um ihr Leben und ihr Eigentum haben?
– Ja. Wiederholt kam es in der Vergangenheit zu technischen Defekten oder sogar zum Kollaps der Windkraftanlagen. Bisher sind bundesweit hunderte Anlagen durch Blitzschlag oder Defekt abgebrannt. Da Löscharbeiten in hundert oder zweihundert Meter Höhe nicht durchführbar sind, ist die Furcht der Anwohner vor Gefährdungen durch Brandgefahr eine ernst zu nehmende Sorge.
b) Setzen Sie sich für die konsequente Durchsetzung bzw. Schaffung von Brandschutz-vorschriften bei WEA ein, so wie sie für andere Gewerbe- und Industrieanlagen vorgeschrieben sind?
– Ja. Gerade für die Windkraftanlagen in exponierten Lagen nahe Wohnbebauungen und Waldgebieten müssen besonders strenge Brandschutzvorkehrungen gelten, da Löscharbeiten in über hundert Meter nicht durchführbar sind.
1.7. Gefahr durch Eisabwurf/Eisschlag
a) Sehen Sie beim Betrieb von WEA eine ernstzunehmende und unkalkulierbare witterungsbedingte Eisabwurfgefahr?
– Ja. Der Gefahr des Eiswurfs ist in der bisherigen Debatte um die Windkraft kaum Beachtung geschenkt worden. Solche witterungsbedingten Gefähdungen sind einer der Aspekte, warum die Anlagen nicht in der Nähe von Wohnbebauungen errichtet werden dürfen oder aber wesentlich größere Abstände als bisher erforderlich machen.
b) Sollen bei Vereisungsgefahr von WEA-Rotoren die BAB, BStr, LStr und andere Gefährdungsbereiche sowie Forst-, Wander- und Reitwege zur Gefahrenabwehr gesperrt werden, wenn diese im Wurfradius (Gefahrenbereich) liegen?
– Die Lösung für solche Probleme darf nicht in einer Einschränkung der Lebensqualität und des Gesundheit der Anwohner liegen. Sofern von den Anlagen Vereisungsgefahr ausgeht, dürfen sie bei bestimmten Witterungen nicht betrieben werden. Individuelles Profitstreben darf in keinem Fall Priorität vor dem Gesundheitsschutz haben.
1.8. Tourismus und Naherholung
a) Messen Sie dem Tourismus und der Naherholung in TH einen hohen Stellenwert bei?
– Ja. Mit über 100.000 in der Tourismusbranche beschäftigten Personen ist der Tourismus ein bedeutender Wirtschaftszweig Thüringens. Eine besonders große Bedeutung besitzt der Tourismus als Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum, da dort ein großer Anteil der Einkünfte über Einnahmen aus dem Fremdenverkehr erwirtschaftet werden. Die AfD setzt sich für den Erhalt des Tourismus in allen Facetten ein und lehnt eine weitere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die sogenannte Energiewende ab.
b) Sind Sie bereit, die Widersprüche zwischen den Zielen/Strategien der Tourismusverbände und denen der Windindustrie (Windparks) im Interesse der Förderung des Tourismus zu beseitigen?
– Die Politik muss stets darauf bedacht sein, einen Ausgleich zwischen widerstreitenden Interessen herbeizuführen. Im Falle der Abwägung zwischen dem regional wichtigen Wirtschaftszweig Tourismus und der Förderung einer Energierzeugungsform, deren Produktionsanlagen in anderen Bundesländern liegen und die mit Naturzerstörungen einhergeht, ist ganz klar dem Tourismus der Vorzug zu geben.
2. Natur- und Artenschutz
2.1. Windkraft im Wald
a) Sind Sie der Auffassung, dass Wald das bedeutendste und sensibelste Ökosystem in der Natur darstellt und aus Gründen der Biodiversität konsequent zu schützen ist?
– Ja. Neben weiteren, ebenso sehr sensiblen Ökosystemen ist der Wald in Thüringen eine höchst schützenswertes Gebiet. Die praktizierte Energiepolitik und vor allem die Windkraft im Wald stehen im eklatanten Widerspruch zu allen gesicherten Erkenntnissen zum Umwelt- und Naturschutz. Der Wald als natürliche Lunge der Erde, CO2-Senke und schützenswertes Ökosystem darf unter keinen Umständen für die Errichtung von Windkraftanlagen abgeholzt werden.
b) Sind für Sie/Ihre Partei WEA im Wald absolut tabu?
– Ja. Die AfD lehnt jegliche Errichtung von Windkraftanlagen im Wald kategorisch ab.
2.2. Gefahren für Vögel und Fledermäuse
a) Hat Natur- und Artenschutz für Sie eine herausragende Bedeutung?
– Ja. Die einseitige Verkürzung der politischen Debatte auf die sogenannte Klimapolitik hat dazu geführt, dass Umwelt-, Landschafts- und Artenschutz völlig in Vergessenheit geraten sind. Wir setzen uns dafür ein, dass zukünftig Energie- und Naturschutzpolitik eine Einheit bilden.
b) Stellen Sie Windkraftbauvorhaben mit ihren wirtschaftlichen (Gewinn-) Interessen über die Interessen des Artenschutzes?
– Nein. Der Schutz der Natur hat für uns den höchsten Stellenwert in der Politik. Denn ohne den Erhalt der Natur und unserer Lebensgrundlagen haben wir keine Zukunft. Es ist unsere Pflicht, der kommenden Generation eine lebenswerte Natur zu übergeben, die unseren Kindern ebenso wie uns eine Heimat bieten soll.
2.3. Änderungen im BNatSchG – Windkraft vor Naturschutz?
a) Sehen Sie die zu Gunsten klima- und energiepolitischer Ziele getätigten Änderungen im BNatSchG als unbedingt notwendig an?
– Nein. Mit der Änderung des BNatschG wurde zugunsten der Windkraftlobby ein Ausbau der Windkraft auch in ökologisch sensiblen Regionen auf Kosten geschützter Arten erlaubt. Die AfD lehnt diese Änderungen ab. Anstatt Ausnahmetatbestände zur Windkraftnutzung einzuführen, sollte vielmehr das Verbot der Windkra ftnutzung im Wald und in anderen sensiblen Bereichen im BNatSchG gesetzlich geregelt werden.
b) Ist Ihrer Meinung nach die Lockerung des BNatSchG zur Durchsetzung der Windenergie, jedoch zu Lasten des Artenschutzes und der Biodiversität, gerechtfertigt?
– Nein. Eine Besserstellung der Windkraft zu Lasten des Umwelt-, Landschafts- und Artenschutzes ist abzulehnen. Die Thüringer AfD setzt sich dafür ein, dass die einseitige Klimapolitik aufgegeben und durch eine vernünftige Naturschutzpolitik ersetzt wird, bei der alle Aspekte des Umwelt-, Landschafts- und Artenschutzes Berücksichtigung finden.
2.4. Rodungen von Wald und Ausgleichsmaßnahmen
a) Ist Ihre Partei/sind Sie unter dem Naturschutz- und Nachhaltigkeitsgedanken gegen jede Schädigung von Wald, insbes. durch den Bau von Windindustrieanlagen?
– Ja. Rodungen im Rahmen einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung sind gängige Praxis und auch notwendig. Die AfD lehnt aber jegliche Rodung zur Errichtung von Windkraftanlagen im Wald kategorisch ab. Der Wald als natürliche Lunge der Erde, CO2-Senke und schützenswertes Ökosystem darf unter keinen Umständen für die Errichtung von Windkraftanlagen abgeholzt werden.
b) Sind Ihrer Meinung nach Rodungen gerechtfertigt, wenn Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgelegt werden?
– Nein. Der Schaden, der entsteht, wenn der Wald als gewachsenes Ökosystem und als Heimat zahlreicher Arten gerodet wird, kann nicht durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen weisen darüber hinaus häufig eine geringe Qualität auf, sodass sie die Waldflächen nicht adäquat ersetzen können.
3. Finanzielle und wirtschaftliche Aspekte
3.1. Soziale Umverteilung
a) Sind Sie gegen eine unsoziale (finanzielle) Umverteilung von unten nach oben?
– Ja. Die EEG-Umlage als staatliche garantierte Zwangsrendite fließt von Familien, Alleinerziehenden und mittelständischen Unternehmen in die Taschen von Kapitalgesellschaften und Besserverdienern, die sich Beteiligungen an Windkraft- und Solarprojekten leisten können. Durch den EEG-Umlagemechanismus erfolgt über steigende Strompreise eine Umverteilung von unten nach oben. Die AfD lehnt diese unsoziale Vermögensumverteilung ab.
b) Würden Sie/Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode der Bundesregierung die Einführung eines so genannten „Energie-Soli“ unterstützen?
– Nein. Anstatt weiterer Umverteilungsmaßnahmen und staatlicherMarkteingriffe muss die Energiewirtschaft wieder vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Das heißt: Abschaffung des EEG, des Einspeisevorrangs erneuerbarer Energien und ihrer bauplanungsrechtlichen Privilegierung sowie der EEG-Umlage. Stattdessen sollen die verschiedenen Energieträger im Wettbewerb eine günstige Energie- und Stromversorgung sicherstellen. Die im Übergangszeitraum zu finanzierenden Verpflichtungen aus dem EEG (Investorenschutz) sollen aus Steuermitteln finanziert werden. Die Mittel für diese Zwecke müssen aus dem bestehenden Steueraufkommen gedeckt werden. Jegliche Steuererhöhung oder die Einführungen anderer Abgaben für energiepolitische Zwecke lehnen wir kategorisch ab.
3.2. Auswüchse am Strommarkt
a) Nimmt Ihre Partei/nehmen Sie beim weiteren Ausbau der eE eine betriebs- und marktwirtschaftliche Fehlentwicklung bewusst in Kauf?
– Nein. Der erneute Anstieg der EEG-Umlage auf einen historischen Höchststand zeigt, dass das deutsche Fördersystem für erneuerbare Energien volkswirtschaftlicher Unsinn und sozialpolitischer Sprengstoff ist. Die AfD setzt sich konsequent für eine Abschaffung des EEG und den damit verbundenen Belastungen der sozial Schwächeren, aber auch zahlreicher kleiner und mittelständischer Betriebe ein.
b) Akzeptieren Sie bei zunehmenden Redispatch-Maßnahmen und noch erforderlichen großen Netz-und Speicherinvestitionen steigende Umlagen zu Lasten der Stromkunden?
– Nein. Die unregelmäßige Stromeinspeisung belastet die Netze und Spannungsspitzen führen zu häufigen Eingriffen zur Gewährleistung der Netzstabilität. Der Netzausbau ist die direkte Folge der Förderung der Erneuerbaren, denn mit ihm sollen die Spannungspitzen abgefangen werden. Die Kosten des Redispatchs und des Netzausbaus führen zu Belastungen in Milliardenhöhe und haben zu ständig steigenden Netznutzungsentgelten geführt. Zusammen mit der EEG-Umlage und weiteren Abgaben hat Deutschland mit den teuersten Strom in Europa. Die AfD fordert ein sofortigen Neustart in der Energiepolitik, um eine weitere Belastung der Stromverbraucher unverzüglich zu stoppen.
3.4. Bezahlbarkeit der „Energiewende“
a) Sind Sie dafür, dass mit der Realisierung der sogenannten „Energiewende“ aus Wettbewerbsgründen Ausnahmetatbestände für energieintensive Bereiche gerechtfertigt sind/bzw. geschaffen werden.
– Nein. Anstatt Ausnahmetatbestände einzuführen müssen das EEG und die EEG-Umlage vollständig abgeschafft werden, um eine sichere und preisgünstige Energieversorgung zu gewährleisten. Es darf keine Zweiklassengesellschaft bei der Energie- und Stromversorgung geben. Die mit dem EEG einhergehenden volkswirtschaftlichen Belastungen der deutschen Wirtschaft, der großen Unternehmen, vor allem aber kleiner und mittelständischer Betriebe erfordern ein sofortiges Umsteuern in der Energiepolitik. Ohne Absenkung der Stromkosten besteht die Gefahr, dass Teile der deutschen Wirtschaft ins Ausland verlagert werden.
b) Nehmen Sie in Kauf, dass auch sozial schwache Stromkunden (Sozial- und Altersarmut), die sich keine teuren stromsparenden Geräte (Klasse A+++) leisten können, immer mehr EEG-Umlage zahlen müssen?
– Nein. Es darf nicht sein, dass Familien und Alleinerziehende die staatlich garantierte Rendite von Besserverdienern, Anlagenbetreibern und internationalen Kapitalgesellschaften mit hunderten Euro im Jahr bezahlen müssen. Die AfD setzt sich deswegen für eine drastische und schnelle Absenkung des Strompreisniveaus ein.
3.5. Teilhabe Kommunen und Risikoverlagerung
a) Begrüßt Ihre Partei, dass Kommunen im eE-Sektor als Unternehmer oder Windenergiestromerzeuger bzw. -teilhaber tätig werden?
– Nein. Die Behauptung, dass Kommunen mit Windkraftanlagen finanzielle Gewinne erwirtschaften können, ist in vielen Fällen schlichtweg falsch. Einzig die Anlagenproduzenten und Projektierer verdienen Geld, während die Kommunen meist leerausgehen.
b) Muss Ihrer Meinung nach das unternehmerische Risiko im Insolvenz- oder Haftungsfall von den Kommunen verantwortet und selbst getragen werden?
– Ja. Um das Ausfallrisiko der Kommunen möglichst gering zu halten und damit den Steuerzahler vor Kosten zu schützen, müssen kommunale Verantwortungsträger umfassend über die finanziellen Risiken der Windkraftnutzung informiert werden.
3.6. Gewerbesteuereinnahmen
a) Erwarten Sie bei den bestehenden Gewerbesteuerregelungen unter Beachtung des Risikopotenzials Vorteile für den kommunalen Finanzhaushalt einzelner Gemeinden?
– Nein. Die Kommunen erwirtschaften in den seltensten Fällen Einnahmen durch Windkraftanlagen, denn im Falle von Beteiligungen sorgen Steuertricks dafür, dass die Kommunen leer ausgehen.
b) Werden Sie im Falle ausbleibender Gewerbesteuern bzw. eintretender Verlusten mittels staatlicher Zuschüsse für einen Ausgleich bei den Gemeinden sorgen?
– Nein. Nur eine umfassende Informationskamapagne aller Verantwortungsträger in den Kommunen über die finanziellen Risiken einer Beteiligung an Windkraftprojekten kann verhindern, dass die Steuerzahlergemeinschaft für die Kosten kommunaler Fehlentscheidungen aufkommen.
3.7. Wertverluste von Immobilien
a) Setzen Sie sich für eine grundsätzliche Entschädigung für Grundstücks- und Immobilieneigentümer bei eingetretenem Wertverlust bzw. Unveräußerlichkeit ein?
– Ja. Bei nachgewiesenem Wertverlust von Grundstücken durch die Errichtung von Windkraftanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft müssen Entschädigungsregelungen eingeführt werden, wie sie bei anderen Beeinträchtigungen wie Fluglärm oder der Überbauung von Grundstücken durch Stromleitungen bereits üblich sind. Dabei ist zu beachten, dass die Anlagenbetreiber für die durch ihre Anlagen verursachten Schäden und Wertminderungen aufkommen müssen.
b) Wollen Sie dafür sorgen, dass bei unverschuldeten Firmen- und Privatinsolvenzen die Grundstücke und Immobilien in der Höhe des Wertverlustes entschädigt werden?
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4. Technische und logistische Gesichtspunkte
4.1. Speicher und Netze
a) Tritt Ihre Partei für eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Energiepolitik (Zieldreieck der Energieversorgung) ein?
– Ja. Die Energiewende hat zu einer Energiepolitik geführt, die keines der drei Ziele erreicht. Die Strompreise sind auf einem Rekordhoch, die eE-Anlagen gehen mit zahlreichen Beeinträchtigungen der Umwelt und des Landschaftsbildes einher und der unstete Flatterstrom gefährdet die stabile Energieversorgung. Die AfD setzt sich deswegen für eine Neuausrichtung der Energiepolitik ein.
b) Bestreben Sie, wegen der großen Speicher- und Umwandlungsverluste einen bis zu vierfachen höheren Ausbau der grünen volatilen Energieerzeuger (WEA und PV-Anlagen) zur Realisierung der „Stromwende“ und einen mind. zehnfachen Ausbau zur Realisierung der gesamten „Energiewende“ (zzgl. Verkehrs- und Transportbereich, Heizung, Prozesswärme und Produktion) an?
– Nein. Das Konzept der Stromspreicher ist praktisch gescheitert. Selbst wenn genügend Speicher installiert würden, um die produzierte und die benötigte Strommenge zu speichern, ginge damit ein unverhältnis hoher Ressourcenverbrauch einher. Außerdem wären solche Speicher schlicht nicht bezahlbar. Die Mängel fehlender Stromspeicher können nicht durch einen noch stärkeren Ausbau der Erzeugungsanlagen kompensiert werden. Die AfD drängt daher auf eine sofortige Neuausrichtung der Energiepolitik und der Beendigung der sogenannten Energiewende.
4.2. Zur Grundlastsicherung
a) Sind Sie der Auffassung, dass ein „Blackout“ im Stromversorgungsnetz bei der weiteren Umsetzung der „Stromwende“/“Energiewende“ absolut sicher verhindert werden kann, auch wenn die letzten Kernkraftwerke in 2022 und fossile Kohlekraftwerke zeitnah vom Netz genommen werden?
– Nein. Durch die derzeitige Abschaltung der Kernkraftwerke verbunden mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien und dem perspektivischen Abschalten weiterer konventioneller Kraftwerkskapazitäten besteht das ernsthafte Risiko eines Zusammenbruchs des Stromnetzes. Der Blackout konnte wiederholt nur des wegen verhindert werden, weil das Ausland bereit war, überschüssigen Strom aus Deutschland aufzunehmen. Solch riskante Netzinstabilitäten müssen unbedingt sofort behoben werden.
b) Können Sie eine jederzeitige stabile und leistungsfähige Energieversorgung garantieren, um kausale Todesfälle (z. B. in der Gerätemedizin) zugleich der Zusammenbuch der modernen Industrie- und Informationsgesellschaft mit enormen wirtschaftlichen Schäden zu vermeiden?
– Mit der fluktuierenden Energieeinspeisung durch erneuerbare Energien kann keine grundlastfähige Energieversorgung sicher gestellt werden. Aus diesem Grund muss wieder auf eine grundlastfähige Stromversorgung umgestellt werden.
4.3. Der Verkehrs- und Wärmesektor
a) Halten Sie die Umsetzung der Ziele in der „Energiewende“, im Strom-, Verkehrs-, Wärme- und Produktionssektor, für technisch umsetzbar? Kann Ihrer Meinung nach mehr Biomasse und -kraftstoff erzeugt werden, ohne dass damit die Selbstversorgung an Nahrungs- und Futtermitteln gefährdet wird?
– Nein. Die Biomasseproduktion führt zu einer Entscheidung zwischen „Tank oder Teller“. Eine Verknappung der Nahrungsmittelproduktion zugunsten der Energieproduktion lehnen wir ab. Darüber hinaus führt die Biomasseproduktion zu Monokulturen und einer damit verbundenen Reduktion der Artenvielfalt.
a) Setzen Sie sich für die Verlagerung des wachsenden Güteraufkommens von der Straße auf die Schiene ein?
– Ja. Der Schienenverkehr ist eine umweltfreundliche und ressourcenschonende Alternative zum Gütertransport auf der Straße. Um den Schienenverkehr gegenüber dem Lasttransport auf der Straße konkurrenzfähig zu machen, müssen sowohl im bundesweiten als auch im regionalen Schienennetz mehr Investitionen getätigt werden.
4.4. Zur E-Mobilität
a) Unterstützt Ihre Partei die ambitionierten Pläne zu Realisierung der E-Mobilität?
– Nein. Die neue Mobilität muss das Ergebnis eines Wettbewerbs der Technologien sein. Die voreilige Vorfestlegung der Politik auf die E-Mobilität ist ideologisch begründet und hat in eine technologische Sackgasse geführt. Mit unstetem Flatterstrom kann außerdem weder die Energieversorgung einer Industrienation noch deren Mobilität gewährleistet werden. Mit der Hybrid-Technologie, synthetischen Kraftstoffen oder der Brennstoffzellen-Technik gibt es weitere Ansätze, um die konventionellen Verbrennungsmotoren abzulösen.
b) Halten Sie die Umsetzung der Ziele in der E-Mobilität bis zum Jahr 2030 für realistisch, wirtschaftlich und umweltverträglich?
– Nein. Die ambitionierten Ziele der E-Mobilität erinnern stark an die Zielmarken der sogenannten Energiewende, die zu Chaos und Unwirtschaftlichkeit in der Energieversogung geführt haben. Im Rahmen des Umbaus des Individual- und Lastverkehrs sollten diese Fehler nicht wiederholt werden.
5. Planungs- und Genehmigungsverfahren
5.1. Bürgerbeteiligung und kommunale Mitsprache
a) Setzen Sie sich/Ihre Partei für mehr Bürgerbeteiligung und kommunale Mitbestimmung im Planungs- und Genehmigungsverfahren ein?
– Ja. Die AfD setzt sich dafür ein, dass im Verwaltungsverfahren zukünftig die Bürger bereits vor Antragstellung von den Vorhabenträgern unterrichtet werden müssen. Außerdem muss die Behörde zukünftig nachweisen, dass sie die Kritik und Forderungen der Anwohner in ihrer Entscheidung berücksichtigt hat. Eine Scheinbeteiligung, wie sie jetzt üblich ist, darf es zukünftig nicht mehr geben.
b) Befürworten Sie eine grundsätzliche Umweltverträglichkeitsprüfung/die Abschaffung der Umweltprüfung im vereinfachten Verfahren und den ungehinderten Zugang zu vorliegenden entscheidungsrelevanten Gutachten?
– Ja. Die Errichtung von Windkraftanlagen im vereinfachten Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung ist aufgrund der Größe der Anlagen und den damit einhergehenden Beeinträchtigungen von Gesundheit und Umwelt nicht hinnehmbar. Nur durch das UVP-Verfahren ist die umfängliche Beteiligung und frühzeitige Information der Öffentlichkeit gewährleistet.
5.2. Genehmigungen vom WEA
a) Unterstützen Sie die Forderung, dass Stadt- und Gemeinderäte sowie betroffene Bürger im Genehmigungsprozess von WEA ein Mitsprache- und ggf. Vetorecht haben sollen?
– Ja. Zur Zeit beschränkt sich die Mitwirkung der Bürger auf eine Scheinbeteiligung, bei der die Behörde jegliche Kritik und Einwände schlicht ablehnen kann. Zukünftig muss es eine Umkehr der Beweislast geben, d.h. dass die Behörde nachweisen muss, ob und wie sie die Belange der Bürger in ihrer Entscheidung berücksichtigt hat. Die AfD fordert hierfür eine Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetz.
b) Setzen Sie sich zur Förderung der Akzeptanz dafür ein, dass es ohne Einzelfall-prüfung und ohne Umweltverträglichkeitsprüfung künftig keine Genehmigung bzw. Betriebserlaubnis für WEA geben sollte?
– Ja. Die Streichung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Errichtung von Einzelanlagen war ein Gesetzgebungsfehler, der rückgängig gemacht werden muss. Aufgrund der heutigen Anlagengrößen stellt jede Windkraftanlageeinen massiven Eingriff dar, der mit Beeinträchtigungen für die Gesundheit der Anwohner und des umliegenden Ökosystems einhergeht.
5.3. Interessenskonflikte
a) Steht Ihre Partei für die Beseitigung von Interessenkonflikten bei Entscheidungs- und Mandatsträgern im strategischen Bereich sowie im Genehmigungsverfahren von WEA?
– Ja. Sofern Entscheidungsträger, deren Behörden für die Genehmigung von Windkraftanlagen verantwortlich zeichnen, selbst solche Anlagen errichten wollen, liegt ein besonders schwerer Interessenkonflikt vor. In diesen Fällen muss die Entscheidung regelmäßig von einer anderen und/oder höherrangigen Behörde (Landesverwaltungsamt) getroffen werden.
b) Wird Ihre Partei strenge Maßnahmen gegen Vorteilsnahmen, Vorteilsgewährungen und Korruption im Amt ergreifen und das ThürWaldG konsequent durchsetzen?
– Ja. Jegliche Vorteilsnahme im Amt in allen Politikbereichen ist strikt abzulehnen und zu unterbinden.
5.4. Auftragsgutachten
a) Befürworten Sie im Genehmigungsverfahren die Erstellung von unabhängigen Umwelt-, Naturschutz- und Fachgutachten?
– Ja. Die Betonung liegt auf „unabhängig“, denn es ist fraglich, inwieweit Gutachten im Auftrag von Windenergiefirmen unabhängig erstellt werden. Aus diesem Grund müssen auch die Anwohner und Betroffenen die Möglichkeit erhalten, eigene Gutachten einzubringen. Aufgrund der Veränderung des Lebensumfeldes der Anwohner durch die Errichtung der Anlagen, müssen die Anlagenbetreiber die fianziellen Mittel bereitstellen, damit die Betroffenen die gutachterliche Tätigkeit in Anspruch nehmen können.
b) Sind Sie für eine Beauftragung und Bezahlung von un abhängigen Gutachten durch die zuständigeGenehmigungsbehörde, um Gefälligkeitsgutachten zu v erhindern?
– Ja. Die derzeitige Gutachten-Praxis ist ungerecht, da sich die Anlagenbetreiber mit ihren finanziellen Ressourcen Gefälligkeitsgutachten erstellen lassen können. Die Anlagenbetreiber müssen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung den Betroffenen Mittel zur Verfügung stellen, so dass unabhängige Gutachter berufen können. Nur so lässt sich eine faire Chancengleichheit gewährleisten.
5.5. Moratorium der Vernunft
a) Sind Ihrer Meinung nach, vor dem weiteren Ausbaus der Windenergie, grundsätzliche Fragen zum Netzausbau, der Stromspeicherung, der Novellierung überholter Normen und wichtige Fragen im Gesundheitsschutz zu klären?
– Ja. Eine offene Auseinandersetzung mit den Problemen des Netzausbaus und fehlender Speichermöglichkeiten setzt die Bereitschaft zum Eingeständnis schwerer Fehler in der Vergangenheit voraus. Hierzu ist die etablierte Pol itik nicht bereit, zumal die ideologische Grundlage der Energiewende, die auf Hypothesen beruhende Klimaschutzpolitik, mittlerweile weitgehend postfaktische und quasi religiöse Züge trägt und selbst sachliche Kritiker sozial geächtet werden. Die AfD fordert eine offene gesellschaftliche Debatte über die Neuausrichtungder deutschen Energiepolitik.
b) Unterstützen Sie als Partei oder Wahlkreiskandidat die Forderung bezüglich eines Moratoriums zum Windenergieausbau?
– Ja. Ein Windkraftmoratorium kann nur ein erster Schritt sein, bis die Regelungen für den Windkraftausbau in den Regionalplänen rechtssicher ausgestaltet sind. Langfristig hingegen darf es kein Fördersystem für die Windkraft mehr geben. Das heißt: Abschaffung der Privilgierung im BauGB, Abschaffung der EEG-Umlage und vollständige Refinanzierung der Anlagen über Stromverkauf am Markt. Unter diesen Bedingungen würden kaum noch neue Anlagen errichtet werden, weil die Investitionen in die Windkraft zu geringe Renditen erwirtschaften würden.