Um den Boden unter Photovoltaikanlagen unkrautfrei zu halten, sind in Thüringen in den Jahren 2015 und 2017 Ausnahmegenehmigungen zum Einsatz von Herbiziden und auch Glyphosatmitteln erteilt worden. Die rot-rot-grüne Landesregierung hat den Einsatz des hochumstrittenen Glyphosats nicht verhindert. Das ergab die Antwort der Thüringer Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden Stephan Brandner.
http://www.brandner-im-landtag.de/fileadmin/offene-anfragen/Umweltbilanz_von_Solaranlagen.pdf
Dazu sagt Brandner:
„Die grüne Umweltministerin Anja Siegesmund hat 2016 ein ‚nationales Verbot‘ von Glyphosat gefordert. Trotzdem wird der Einsatz von Glyphosat zur Unkrautfreihaltung bei Photovoltaikanlagen geduldet. Das zeigt die Doppelzüngigkeit rot-rot-grüner Energie- und Umweltpolitik: Verbraucher-, Umwelt- und Naturschutz enden da, wo sich mit erneuerbaren Energien Geld verdienen lässt. Um angeblich ‚saubere‘ Energie zu erzeugen, verschließt Frau Siegesmund die Augen vor der schmutzigen Tatsache, dass selbst ein umstrittenes Herbizid wie Glyphosat zur Unkrautfreihaltung bei Photovoltaikanlagen genutzt wird.“
Quelle: AfD.Fraktion
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In der Antwort auf einen Projektkritiker-Widerspruch zum nunmehr 3. Entwurf des Bebaungsplans Sondergebiet Photovoltaik “Ehemalige Deponie” wurde über ein Stadt-und Landschaftsplanungsbüro aus Halle/Saale im Auftrag der Gemeinde Oldisleben zum Status des Projektgebiets mitgeteilt:”Eine Renaturierung mit Fördergeldern ist nicht erfolgt”. Diese Feststellung ist offenkundig falsch. Wie aus dem Landratsamt Sondershausen auf Anfrage mitgeteilt wurde, handele es sich bei dem Projektgebiet um eine renaturierte Fläche. Im Rahmen entsprechender Verfahren zum Photovoltaikprojekt sei auf die erfolgte Renaturierung verwiesen worden. Für Alt-Deponien dieser Art gebe es Sanierungsanordnungen.
Die Regionalmedien von Thüringen hatten mehrfach informiert, daß nach 1990 die ehemalige Kalihalde mit Fördermitteln renaturiert worden sei. Auf entsprechende Rückfrage 2017 bei Regionalmedien wurde mitgeteilt, die Information über eine Renaturierung mit Fördermitteln stamme just von der Gemeinde Oldisleben und ihrem Bürgermeister.
“Unter Renaturierung versteht man die Wiederherstellung von naturnahen Lebensräumen aus kultivierten, genutzten Bodenoberflächen.” Wikipedia
Die Renaturierung, darunter das Abdecken der betreffenden Fläche mit wertvoller Erde, das Bepflanzen mit Bäumen und Gebüsch, war ein großer Erfolg für den Naturschutz, hatte u.a. die streng geschützte Zauneidechse, die sehr hohe Lebensraumansprüche stellt, dazu veranlaßt, das Areal zu besiedeln. Im betreffenden damaligen Flächennutzungsplan war dieses Areal nicht zufällig als “Grünfläche” und nicht etwa als Deponie, Mülldeponiem etc. eingestuft worden. “Illegale Bautätigkeit” führte 2016 dazu, daß das naturschutzfachlich hochwertige Areal trotz des Vorhandenseins streng geschützter Zauneidechsen mit Schutt und Abraum zugekippt, der Naturschutzerfolg zunichte gemachte wurde.
Im Bebauungsplanentwurf vom Juli 2016 findet sich diese Feststellung:
Vom Aufbringen einer ca. 20 cm dicken Mutterbodenschicht konnte keine Rede sein – vielmehr wurde illegal selbst auf Teile des Habitats streng geschützter Zauneidechsen Schutt und Abraum gekippt. An manchen Stellen ist die Schutt-und Abraum-Schicht auf zuvor immerhin erfolgreich renaturierter Fläche dicker als ein Meter(!)
Die Frage der Renaturierung ist insofern von enormer Wichtigkeit, da es sich bei dem Areal laut Projektbefürwortern eindeutig um eine Konversionsfläche handelt. Laut Gesetz liegt eine Konversionsfläche nur dann vor, wenn die Auswirkungen der vormaligen Nutzungsart noch fortwirken. Eine lange zurückliegende Nutzung, die keine Auswirkungen mehr auf den Zustand der Fläche hat, ist nicht ausreichend. Genau das ist in Bezug auf die Projektfläche der Fall – durch Renaturierung wurde sie u.a. naturschutzfachlich enorm aufgewertet(siehe streng geschützte Zauneidechsen etc.), konnte eine ehemalige Kalihalde sogar im Flächennutzungsplan als “Grünfläche” definiert werden – ist somit von vormaliger Nutzungsart nichts mehr zu spüren. Der Knackpunkt: Laut Gesetz darf etwa auf dem Oldislebener Areal eine Photovoltaikanlage nur errichtet werden, wenn es sich dort um eine Konversionsfläche handelt…”Als wesentliche Vorraussetzung dafür, ob eine Fläche als Konversionsfläche in Betracht kommt, sieht die Clearingstelle die ökologische Belastung durch die ursprüngliche wirtschaftliche oder militärische Nutzung.”
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Vogelsterben – in und um Oldisleben gravierend. Die politisch-wirtschaftlich Verantwortlichen sind jedermann bekannt:
Oldisleben: Schutt und Abraum 2016 massiv und illegal auf Habitat streng geschützter Zauneidechsen gekippt(wieviele Tiere lebendig begraben?) – rund ein Dreivierteljahr später 2017 von Bauverwaltungsamt und Umweltbehörde des Kyffhäuserkreises genehmigt. Wie Demokratie funktioniert. Keinerlei offizielle Angaben über mutmaßlich getötete Zauneidechsen. **
Sören Hauskeller, Amtsleiter des Bauverwaltungsamtes des Kyffhäuserkreises, hatte am 30. 9. 2016 gegenüber der Website ausführlich den derzeitigen Ermittlungsstand in dem Fall des Projektes einer Photovoltaikanlage erläutert. Unter Hinweis auf die von der Website veröffentlichten Fotos vom zerstörten Lebensraum zahlreicher Arten sowie auf die Begehung des Tatorts durch eine Expertin der Bauverwaltung sagte Hauskeller, man habe es dort mit einer abgeschlossenen Baumaßnahme zu tun. Es handele sich um eine Aufschüttung, die man nicht durchführen durfte. Für die Baumaßnahme wäre eine Genehmigung erforderlich gewesen:”Es hat jemand illegal eine Baumaßnahme durchgeführt – es gab keine Genehmigung dafür. Es gab illegale Bautätigkeit.” Nunmehr würden vom Bauverwaltungsamt zahlreiche juristische, aber auch naturschutzrechtliche Aspekte des Falles geprüft. So stelle sich die Frage, ob die Gemeinde Oldisleben für die bereits vollzogene Baumaßnahme noch einen Bauantrag stellt, der entsprechend tiefgründig analysiert würde. Von großer Wichtigkeit sei zudem die naturschutzrechtliche Bewertung der gravierenden Eingriffe auf einem Areal, das im Flächennutzungsplan von Oldisleben als “Grünfläche” ausgewiesen ist und wegen seines sehr großen ökologischen Wertes sogar eine Art mit sehr hohen Lebensraumansprüchen wie die per Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Zauneidechse anzog. Zudem stelle sich die Frage, ob daher der frühere Zustand der Grünfläche wiederhergestellt werden muß, also aller Abraum wieder bis auf den letzten Rest zu beseitigen ist, der Biotop wiederhergestellt wird. Amtsleiter Hauskeller wies auch auf andere vom Gesetzgeber vorgeschriebene Schritte. So müsse der im Bauamt des Gemeindezweckverbandes der Öffentlichkeit zur Begutachtung vorgelegene Entwurf des Bebauungsplans aufgrund der Bürgereinwände geprüft und entsprechend neu bewertet, umformuliert werden.
Im September 2017 sagte Hauskeller, eine Baugenehmigung sei erteilt worden. “Die haben das nicht legal gebaut. Aber jetzt ist es geprüft worden und die Baumaßnahme ist genehmigt. Das heißt nicht, daß die deswegen legal gebaut haben.” Nunmehr habe es ein Genehmigungsverfahren gegeben, in dem alle zu berücksichtigenden Belange, natürlich auch die Umweltbelange durch die Naturschutzbehörde, geprüft worden seien. “Das heißt, es steht dem Vorhaben nichts entgegen.” Es seien Nachweise erbracht worden, die notwendig waren, damit die Naturschutzbehörde habe zustimmen können.
Hauskeller erläuterte nicht, um was für einen Bau es sich handelte, da ja im genannten Zeitraum für das Areal noch gar kein öffentlich legitimierter Bebauungsplan existierte. Was wollte also die Gemeinde Oldisleben auf dem betreffenden Terrain bauen – diente der “Bau” den wirtschaftlichen Interessen des Solarprojekt-Investors, war die “illegale Bautätigkeit” bereits Teil der Baumaßnahmen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage?
Das Umweltamt des Kyffhäuserkreises hatte im Dezember 2016 zu der “illegalen Bautätigkeit” konstatiert:”Es gibt seitens der unteren Naturschutzbehörde auch keine Zustimmung zu den vor Ort bereits durchgeführten Baumaßnahmen.” Zur Frage der Vernichtung des Lebensraumes streng geschützter Zauneidechsen, zur Frage eines lebendigen Begrabens solcher Tiere betonte das Umweltamt:”Bei einer erneuten Kontrolle der Unteren Naturschutzbehörde am 7.12. 2016 wurde festgestellt, dass auch auf Teilen der Habitatflächen Überschüttungen erfolgt sind. Dem wird aktuell in Zusammenarbeit mit dem Bauverwaltungsamt des Kyffhäuserkreises nachgegangen, dem die UNB die Überschüttung umgehend angezeigt hat. Bisher sind der UNB keine hergerichteten Ersatzflächen für die Zauneidechsen bekannt, welche als Ersatzhabitate fungieren könnten.”
Aus Sicht von Projektkritikern ist nicht erkennbar, welche Fakten zu einem Sinneswandel der zuständigen Kyffhäuserkreis-Behörden sowie zu einer entsprechenden Genehmigung zuvor scharf gerügter Baumaßnahmen geführt haben.
Projektkritiker hatten dem Umweltamt des Kyffhäuserkreises im Juli 2017 u.a. mitgeteilt:”Wir halten nach wie vor für unumgänglich, daß der Abraum vom Verursacher wieder beseitigt wird, um die Dimension des Umweltverbrechens, des möglichen lebendigen Begrabens/Tötens streng geschützter Zauneidechsen, der Vernichtung von deren Lebensraum, durch entsprechende Ermittlungen exakt erfassen zu können.” Die Antwort des Umweltamtes auf eine Reihe von Fragestellungen steht noch aus.
In einer Antwort der Gemeinde Oldisleben vom 12. September 2017 auf den gegen den 3. Entwurf des Bebauungsplanes eingelegten Widerspruch heißt es zur Problematik lediglich: “…Der Erdauftrag ist im Zusammenhang mit der Sanierung der benachbarten Sportplätze erfolgt. Es handelt sich um ein separates Verfahren, zu dem mit Datum vom 28. Juli 2017 eine Baugenehmigung vorliegt…Richtig ist, dass der Erdauftrag möglicherweise teilweise auf geeigneten Lebensraum von Zauneidechsen erfolgt ist…Eine Beseitigung des Bodenauftrags ist nicht vorgesehen und im Interesse des Umweltschutzes auch nicht sinnvoll. Der Bodenauftrag ist in Abstimmung mit der unteren Bodenschutzbehörde erfolgt. Er dient der Abdeckung der Deponie.”
Der Widerspruch der Gemeinde-Antwort zu den Feststellungen des Umweltamtes ist offenkundig: Der Erdauftrag erfolgte keineswegs nur “möglicherweise teilweise” auf Zauneidechsen-Habitat, sondern tatsächlich, wie das Umweltamt ermittelt hatte:”Bei einer erneuten Kontrolle der Unteren Naturschutzbehörde am 7.12. 2017 wurde festgestellt, dass auch auf Teilen der Habitatflächen Überschüttungen erfolgt sind.”
Naturschutzfachliche und juristische Klärungen sind daher notwendig.
2016 aufgestellte Baucontainer wurden – bis auf einen – 2017 wieder weggeschafft. Im September 2017 verschwand auch der letzte Container…
2016 war von interessierter Seite laut Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen einen Projektkritiker ein “Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede” beantragt worden – das Ermittlungsverfahren wurde Ende 2016 eingestellt. Die Staatsanwaltschaft wollte indessen zunächst dem Projektkritiker nicht mitteilen, wer das “Ermittlungsverfahren” mit welchen Argumenten beantragt hatte. Zuerst hieß es, Akteneinsicht sei nur einem beauftragten Verteidiger gestattet – was Geld kostet. Nach mehrmonatigem Schriftwechsel unter Hinweis auf geltende Gesetze wurde dann aber Anfang März 2017 “nach nochmaliger Prüfung” dem Projektkritiker die komplette Strafanzeige doch noch zugesandt. Daraus geht hervor, daß von interessierter Seite nicht nur eine Strafanzeige, sondern sogar ein Strafantrag gegen den Projektkritiker gestellt wurde. Diesem wird darin vorgeworfen, die auf dem für eine Solaranlage vorgesehenen Oldislebener Areal vorgenommenen Bauarbeiten fotografisch dokumentiert, dafür das Gelände betreten zu haben. Der Projektkritiker, so heißt es weiter, habe die Fotos veröffentlicht und “unterschiedliche Behörden” eingeschaltet.
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Verfassung außer Kraft?
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20a
Bemerkenswert ist bereits diese Feststellung in der Studie:
“Der verstärkte Bau von Solaranlagen trägt ebenfalls vielerorts zum Verlust bzw. zur Verschlechterung wertvoller Zauneidechsenlebensräume bei.”
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“Allerdings ist die Umsiedlung von Reptilienpopulationen schwierig und scheitert oft.”
“Die Wirksamkeit von Vermeidungsmaßnahmen muß feststehen.”
“Das heißt, dass ein ausreichender zeitlicher Vorlauf vor dem eigentlichen Baubeginn zwingend einzuhalten ist…Dieser Vorlauf beträgt mindestens 1 Jahr.”(Die “illegale Bautätigkeit” von Oldisleben verletzte dieses Prinzip gravierend)
Expertenstudie:
http://www.lugv.brandenburg.de/media_fast/4055/nl_1_2014_echse.pdf
“Reptilienarten sind in jüngster Zeit zunehmend von Bestandseinbrüchen und Aussterbensprozessen bedroht”.
“Der Hauptschlupf erfolgt oft im August und/oder September.”
“Die Überwinterung beginnt etwa ab Anfang August mit dem Rückzug der Männchen.”
“Bei Geländebegehungen(und auch in Freilandterrarien) kann immer nur ein Teil der Tiere eines Bestandes gleichzeitig beobachtet werden.”
“Nach Studien zur Raumnutzung wandert die Mehrzahl der Tiere nicht mehr als 10 oder 20 m.”
“Folgenschwer, jedoch im einzelnen nicht abzuschätzen, sind die Konsequenzen des Pestizideinsatzes in der Land-und Forstwirtschaft.”
“Der gesamte Komplex des Um-und Ausbaus von Verkehrs-und Wirtschaftswegen geht vielerorts zu Lasten von Zauneidechsenhabitaten.”
“Der Ausbau des Straßennetzes und die Zunahme des Straßenverkehrs tragen weiterhin zur Zerschneidung der Lebensräume und Isolation der Vorkommen bei.”
“Siedlungsnahe Zauneidechsenvorkommen können durch Katzen, Hühner oder auch Wanderratten erheblich dezimiert werden. Hinzu kommen die exponentiellen Anstiege der Populationen eingebürgerter Beutegreifer wie Waschbär, Marderhund und Mink.”
“Der Ausbau von Waldwegen geht zu Lasten von Zauneidechsenhabitaten und kostet viele Tiere das Leben.”
Ausriß. “Vielmehr darf an der ökologischen Gesamtsituation des von dem Vorhaben betroffenen Bereichs im Hinblick auf seine Funktion als Fortpflanzungs-oder Ruhestätte zu keinem Zeitpunkt eine Verschlechterung eintreten”.#
In Oldisleben wurde indessen “Verschlechterung” in großem Stil betrieben – im Zuge “illegaler Bautätigkeit” wurde allen Ernstes massiv Abraum auf den Lebensraum der Zauneidechsen gekippt und planiert, wurde dabei offenbar – bis zum weiter ausstehenden Beweis des Gegenteils – eine unbekannte Zahl von streng geschützten Zauneidechsen lebendig begraben. Für weiter ausstehende behördliche Ermittlungen wurde der Abraum immer noch nicht wieder weggeräumt. Bisher wird der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt, ob es überhaupt auf dem von “illegaler Bautätigkeit” betroffenen Areal nach der Abraum-Aufschüttung überhaupt noch Zauneidechsen gibt und wieviele es sind.
Die bisherige Praxis in Bezug auf die Formulierung von Bauplanentwürfen zum Oldislebener Photovoltaik-Projekt hinterläßt bei betroffenen Bürgern den Eindruck, daß vorliegende deutsche Expertenstudien zur Zauneidechse ebenso wie ähnlich gelagerte Fälle – siehe Baden-Württemberg und die ICE-Trasse – offiziell nicht zur Kenntnis genommen, wichtige Informationen der Öffentlichkeit vorenthalten werden. So wurde von zuständiger Stelle nach wie vor nicht darüber unterrichtet, warum vom vorgesehenen Projektgelände mehrere Baucontainer wieder verschwunden sind, die dort weit über ein halbes Jahr standen.
CEF-Maßnahmen sind laut Studie “funktionserhaltende Maßnahmen”:
“CEF-Maßnahmen sind zeitlich so durchzuführen, dass sie vor dem vorgesehenen Eingriff oder der Durchführung des Vorhabens wirksam sind.” In den bisher öffentlich ausgelegten Bauplanentwürfen zum Oldisleben-Projekt fehlt jeglicher Hinweis auf diesen wichtigen Fakt.
Ausriß – direkter Bezug zum Fall Oldisleben. “Umsiedlungen und Umsetzungen sind keine CEF-Maßnahmen…”
“Anforderungen an den Fang…Alle Altersklassen und Geschlechter sollten in repräsentativen Anteilen vertreten sein. Dies kann nur erreicht werden, wenn sich der Fang vom Frühjahr bzw. der Paarungszeit bis nach dem Schlupf der Jungtiere im Herbst erstreckt…” “Die meisten Zauneidechsen können jeweils nur an einem oder wenigen Tagen pro Jahr beobachtet werden.”
Ausriß – scharfe Kritik am Fangen und Umsiedeln von Zauneidechsen.
Photovoltaik-Anlage bei Heldrungen, hoher Flächen-und Materialverbrauch für unnötige Stromerzeugung:”Photovoltaik ist also keine konstante und damit keine bedarfsgerechte Form der Energiebereitstellung.” “…die teuerste und hierzulande ineffektivste Technologie…”
Wer an Solarparks kräftig verdient – und wer die Zeche bezahlt:
Strompreis für Privathaushalte fast verdoppelt seit 2000 – Resultat des Energiewende-Bluffs:
Energiepolitik
Strompreis für Haushalte seit 2000 verdoppelt
Strom wird teurer – vor allem für Privathaushalte. Dabei sind die Preise für die Stromerzeugung seit der Wirtschaftskrise im Jahr 2008 deutlich gesunken. Großkunden wurden von der Politik zusätzlich entlastet. Frankfurter Allgemeine Zeitung
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…Staatlicher Zwang kann in technische Sackgassen führen.
Das gilt auch für die Photovoltaik?
Wir sind schon jetzt gefangen in einer Situation, in der wir über die nächsten zwanzig Jahre für den Solarstrom hohe Abnahmepreise garantiert haben. Damit werden den Stromkunden in den nächsten zwei Jahrzehnten mindestens 50 bis 60 Milliarden Euro Kosten aufgebürdet. Jeder einzelne Arbeitsplatz in der Photovoltaikbranche samt Zulieferbetriebe wird mit 40 000 Euro subventioniert – mehr als im Steinkohlebergbau. Es läuft eine völlig verrückte Solar-Subventionsmaschinerie, aber man wird sie schwer wieder anhalten können, dafür gibt es zu starke Lobby-Interessen. Insgesamt greift die Klimapolitik den Menschen schon tief ins Portemonnaie, wenngleich das Geld diskret, zum Beispiel über die Stromrechnung abgezweigt wird…FAZ
“Die spektakulären Erfolge der Solar-Lobby
Davon kann die Atomlobby nur träumen: Die Solar-Branche hat mächtige Fürsprecher. Sie ziehen den Stromkunden das Geld aus der Tasche und ernten dafür auch noch Beifall.” Frankfurter Allgemeine Zeitung
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“Ein sonniges Geschäft” – DER SPIEGEL:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-86697261.html
“…Nachdem sich Umweltminister Altmaier zur Freude der Solarindustrie entschieden hat, ausgerechnet die teuerste und hierzulande ineffektivste Technologie auch in Zukunft mit den meisten Subventionen zu päppeln, rechnet die Branche mit weiteren Wachstumsrekorden.Altmaiers Zugeständnisse an die Solarlobby sind umso erstaunlicher, als die Regierung doch eigentlich verkündet hatte, die Subventionen deutlich kürzen zu wollen. War nicht geplant, den Ausbau bei der Photovoltaik auf ein vernünftiges Maß zu verringern? Und hatte nicht Altmaier selbst, als er noch Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion war, davor gewarnt, dass bei der Solarförderung “jede Woche, jeder Monat länger mit Mehrbelastungen in Milliardenhöhe” einhergehe?…Die Photovoltaik droht der teuerste Irrtum der deutschen Umweltpolitik zu werden. Etwa neun Milliarden Euro kassieren die Solarpark-?Betreiber und Hausbesitzer mit Solarplatten auf dem Dach voraussichtlich in diesem Jahr, tragen aber kaum vier Prozent zur Stromversorgung bei, und das auch noch zu unberechenbaren Zeiten. Nachts stellen sämtliche Solarmodule auf einen Schlag den Betrieb ein; im Winter erzeugen sie auch tagsüber kaum Strom. Im Sommer hingegen steht zur Mittagszeit mitunter sogar viel zu viel Strom zur Verfügung, ohne dass es genug Speicherkapazitäten gäbe. Und auch die Verteilnetze sind nicht darauf ausgelegt, dass Tausende Photovoltaik-Besitzer mal Strom abzapfen und mal einspeisen…Solarlobbyisten beeindrucken die Öffentlichkeit gern mit großen Zahlen über die theoretische Leistungsfähigkeit ihrer Produkte. Und tatsächlich kommen alle installierten Anlagen – theoretisch – auf über 25 Gigawatt Leistung, gut der doppelten Kraft aller noch verbliebenen deutschen Atomkraftwerke.
Bedauerlicherweise bringen die Solaranlagen ihre Spitzenleistung jedoch nur bei optimaler Bestrahlung, perfektem Zenitwinkel und idealer Modultemperatur, also unter Laborbedingungen. In der Realität erzeugt die gesamte Photovoltaik weniger Strom als zwei Atomkraftreaktoren. Und selbst diese kann sie nicht ersetzen, solange es nicht genug Stromspeicher gibt. Die Angabe der Spitzenleistung von Photovotaik-Anlagen führe zu Missverständnissen, schreibt die Deutsche Physikalische Gesellschaft in einem Gutachten: “Photovoltaik kann grundsätzlich keine anderen Kraftwerke ersetzen.” Im Prinzip muss jede Solaranlage durch ein konventionelles Reservekraftwerk abgesichert werden, eine teure Doppelstruktur.
„Ökonomisch höchst ineffizient“/DER SPIEGEL
Erneuerbare-Energien-Gesetz/Frankfurter Allgemeine Zeitung
Lebenslüge Solarförderung
Um die Klimaerwärmung zu bremsen, ist nicht jedes Mittel recht. Es ist vielmehr die ethische Pflicht, jene Mittel dafür einzusetzen, die den höchsten Nutzen und die geringsten Kosten haben. Die Förderung der Solarenergie in Deutschland ist eindeutig Verschwendung.
“Langsam merkt es auch der Verbraucher
Verblödung ist übrigens nicht der Grund für das fehlkonstruierte Fördersystem. Politiker lieben Förderpolitik, die man sieht. Wer wollte die Wirkung bestreiten, wenn selbst in sonnenarmen Gegenden wie im Vorharz die alten Schweineställe mit Photovoltaikanlagen versehen werden? Politiker lieben ferner eine Umverteilung, die den Empfänger erfreut und das Opfer erst mit Verzögerung und höchst dosiert trifft. Erst langsam registrieren die Verbraucher, dass sie die Solarzellen beim Bauern nebenan finanzieren. Erst zeitverzögert spricht sich herum, dass die Bundesregierungen der vergangenen Jahre eine Umverteilung vom Stromkunden zum Eigentümer von Boden und Immobilien organisiert haben, wie es sich noch nicht einmal eine Partei der Grundbesitzer getraut hätte.”
http://www.science-skeptical.de/energieerzeugung/solardachbetrug-und-burgerwindpleite/0010210/
http://www.wahrheiten.org/blog/energie-luege/
Zahlreiche Bürgerinitiativen in Deutschland gegen den Solar-Bluff:
http://www.mz-web.de/dessau-rosslau/dietrichshain-buergerinitiative-ist-gegen-solarmodule-4646962
http://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam-Mittelmark/Wiesenburg-Widerstand-gegen-Solarpark
RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (vormals Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung):
http://www.rwi-essen.de/publikationen/rwi-positionen/232/
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Google-Suche-Stichwörter: Zauneidechsen ICE Stuttgart 2017
Ausriß Superillu, Juni 2017. Streng geschützte Zauneidechsen – ein wichtiges Thema in Baden-Württemberg, nicht aber in der Thüringer Provinz. Das Schweigen der Provinzmedien, des Provinzfernsehens, Provinzradios, der Provinzpolitiker, Provinzbiologen, Provinz-“Naturschutz”-Organisationen zum Streit um den Schutz der Zauneidechsen von Oldisleben spricht Bände. Daß sich u.a. Schulen etwa im Biologieunterricht nicht mit dem gravierenden Fall von Oldisleben beschäftigen, war zu erwarten.
SWR berichtet – MDR nicht:https://www.swr.de/swraktuell/bw/stuttgart/stuttgart21-zauneidechsen-fangaktion-umsiedlung-albvorland/-/id=1592/did=19512886/nid=1592/15l3ing/index.html
Illustrierte stern: Das Land mache der Bahn dauernd Vorschläge, wie man mit dem Thema Artenschutz umgeht, sagt Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Die Bahn müsse diese aber auch annehmen. “Da mangelt es etwas.” Er habe schon beim Faktencheck darauf hingewiesen, dass ein Gleisbett keine Steinwüste, sondern ein lebendiges Biotop sei. “Jetzt kann man nicht so tun, als sei man total überrascht.” Auf die Frage, ob der Aufwand für solche Aktionen verhältnismäßig sei, sagt der Regierungschef: “Es ist nicht verhältnismäßig, Arten auszurotten.”
Thüringens Ministerpräsident Ramelow/LINKE mit einer Positionierung zum Thema Zauneidechsen in Oldisleben? Fehlanzeige…Die Thüringer “Umweltministerin” Anja Siegesmund/Grüne (immerhin aus der Kretschmann-Partei) war bisher nicht einmal vor Ort.
Deutsche Umwelt-und Naturschutzorganisationen wurden bereits vor Monaten über die Details des Falles der geplanten Photovoltaikanlage von Oldisleben informiert und u.a. im Kontext der Zauneidechsen-Population um eine Positionierung gebeten – diese Positionierung ist indessen bisher nicht erfolgt, was ebenfalls Bände spricht. Die Untere Naturschutzbehörde des Kyffhäuserkreises hat nach eigenen Angaben festgestellt, daß auch auf Teilen des Lebensraumes der streng geschützten Zauneidechsen Erdaufschüttungen erfolgten. Den bereits illegal durchgeführten Baumaßnahmen habe man nicht zugestimmt – ebensowenig dem Bebauungsplan in der bisher vorgelegten Form. Ein Fangen und Umsiedeln von Zauneidechsen sei nur zum geeigneten Zeitpunkt im Sommer möglich. In Analysen von Naturschutzexperten heißt es indessen:”Daher fällt auch die Umsiedlung von Tieren unter das Fangverbot…” “Umsiedlungen sind fachlich sehr umstritten, da die Erfolgsaussichten gering sind.” “Umsiedlungen fallen unter das Nachstell-und Fangverbot.” In Expertenpublikationen wird ein Einfangen von Zauneidechsen während der sog. Sommerruhe von Juni bis Mitte August abgelehnt.
Bisher ist der vor der illegalen Bautätigkeit existierende ursprüngliche Zustand der betreffenden Grünfläche immer noch nicht wiederhergestellt worden, befinden sich massive Erdaufschüttungen auch auf Habitatflächen der Zauneidechsen.
NABU Baden-Württemberg und Zauneidechsen:https://baden-wuerttemberg.nabu.de/tiere-und-pflanzen/amphibien-und-reptilien/21062.html
arcor: …Naturschützer mahnten derweil eine bessere Planung an: Artenschutz müsse nicht so teuer sein, wenn man rechtzeitig daran denke, sagte der Landeschef des Naturschutzbundes Nabu, Johannes Enssle, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart.
«Es ist natürlich bedauerlich, wenn das so teuer wird», sagte Enssle. «Man muss aber auch fragen: Was haben sich die Planer dabei gedacht?» Der Artenschutz sei lange vernachlässigt worden, die Zeit, gute und günstigere Lösungen zu finden, sei verstrichen. Dass dort streng geschützte Eidechsen vorkommen, sei klar gewesen. Der Bauherr sei verantwortlich, dass der Artenschutz berücksichtigt werde. Die Bahn weiß nach eigenen Angaben von der Zahl der Eidechsen und den genauen Orten in Wendlingen seit März 2015…
-“Es wundert somit nicht, dass die Zauneidechse mittlerweile auf den Roten Listen der meisten Bundesländer geführt wird.”http://www.reptilien-brauchen-freunde.de/lacagi.html
“In Thüringen ist die Zauneidechse in tieferen Lagen weit verbreitet, jedoch haben die Bestände durch vielfältige Einflüsse abgenommen.”http://www.amphibienschutz-thueringen.de/arten/reptilien/zauneidechse/
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Foto vom 26.9. 2016, das Areal der geplanten Photovoltaik-Anlage von Oldisleben. Abraum, Schutt wurden u.a. auf den Lebensraum streng geschützter Zauneidechsen gekippt und planiert. Die links zu erkennenden Bäume wurden später gefällt, vernichtet, obwohl es für derartige Baumaßnahmen keinerlei Genehmigung gab. Die zuständige Baubehörde des Landratsamtes in Sondershausen definierte die Vorgänge als “illegale Bautätigkeit”. Abraum und Schutt stammten vom nahen Sportplatz:“Für die 265000 Euro teure Sanierung des Sportplatzes steuerte der Kreis 162000 Euro bei…“ Thüringer Allgemeine, 16.12. 2017. Mit anderen Worten – Natur-und Umweltvernichtung auch noch mit Steuermitteln des Kyffhäuserkreises…
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Wie das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ auf Anfrage mitteilte, sei der Aushub von Arbeiten am angrenzenden Sportplatz von Oldisleben auf das Areal gebracht worden – das im Flächennutzungsplan der Gemeinde als „Grünfläche“ definiert ist, daher bislang sogar seltenen, streng geschützten Arten wie der Zauneidechse sehr gute Lebensbedingungen bot. Auf Anfrage hieß es weiter, die Verbringung der Aushub-Erde auf das Areal habe mit der geplanten Photovoltaikanlage nichts zu tun. Die Fotos lassen indessen eine andere Interpretation zu.
Auch das zuständige Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft in Sondershausen positionierte sich auf Anfrage. Der von Projektkritikern dokumentierte Eingriff sei dem Umweltamt nicht bekannt gewesen. Dr. Jürgen Pusch:“Wir sind erschrocken über den dokumentierten Fall und haben ihn sofort der Baubehörde des Kyffhäuserkreises angezeigt, damit diese sich rasch um das Problem kümmert. Man muß jetzt nach den Schuldigen suchen, denn hier wurde gehandelt, wie es nicht rechtens ist, nicht den Vorschriften entspricht. Man kann nicht bei diesem Projekt den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Eine Anzeige gegen Unbekannt wäre möglich. Es ist mit Sicherheit nicht so gelaufen, wie es laufen darf. Wer hat denn überhaupt erlaubt, daß da losgelegt werden kann? Da ist zunächst in der Verwaltungsgemeinschaft nach dem Schuldigen zu suchen. Man kann nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Bleiben Sie an der Sache dran – so kann es nicht gehen. Wenn jeder so vorgehen würde, hätten wir ja Sodom und Gomorrha!“ Dr. Pusch begrüßte die Veröffentlichung des Falles in den sozialen Medien. Er stimmte zu, daß es bei den gravierenden Eingriffen viele Mitwisser und Zeugen gegeben haben muß, da alles vor aller Augen während der jüngsten Arbeiten auf dem Sportplatz an der Oldislebener Schule geschehen war. Bislang ist nicht bekannt, ob daher die Situation auf der „Grünfläche“ zu den Hauptthemen im Biologie-und Umweltunterricht zählte. Aus Sicht der Projektkritiker handelt es sich nun nicht mehr um eine „Grünfläche“, wie im Flächennutzungsplan der Gemeinde definiert. Denn diese „Grünfläche“ sei nunmehr illegal mit Abraum, Schutt überdeckt worden, teils höher als einen Meter.
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2017 kommt es im Landratsamt von Sondershausen zu einem Streitgespräch zwischen Kritikern des Photovoltaik-Projekts von Oldisleben und Dr. Fruth – stellvertretender Fachbereichsleiter Ordnung/ Amtsleiter Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft sowie seiner Mitarbeiterin Engelhardt. Die Projektkritiker betonen, selbst nach der gestellten Anzeige gegen “illegale Bautätigkeit” sei weiter Abraum, Schutt auf den Lebensraum der streng geschützten Zauneidechsen gekippt, seien weiter zahlreiche Bäume gefällt worden. Zur Frage der umstrittenen Umsiedlung von Zauneidechsen hieß es mehrfach kategorisch:”Wir siedeln keine Zauneidechsen um.” Im vom Hochwind-Landratsamt nach dem Streitgespräch genehmigten Bauplan steht indessen etwas völlig anderes, ist gleich mehrfach von Umsiedlung die Rede:
Ausriß. Knackpunkt Zauneidechsenschutz. Was heißt “Umsiedlungen möglichst aller jeweils lokal vorkommender Individuen”? Werden von Staat und verwickelten Parteien unabhängige Experten die Möglichkeit haben, mit modernen Untersuchungsmethoden festzustellen, wie hoch der Anteil nicht umgesiedelter Zauneidechsen ist, wie mit diesen Tieren umgegangen wird? Wenn nicht sämtliche Zauneidechsen umgesiedelt werden, heißt dies, eine Schädigung bzw. Tötung von Tieren wird in Kauf genommen. Nach wie vor wird von den zuständigen Autoritäten jegliche Klärung darüber abgelehnt, ob es beim Zuschütten von Zauneidechsen-Lebensraum zu einem Umweltverbrechen gekommen ist, per Gesetz strengstens geschützte Tiere lebendig unter Abraum und Schutt begraben worden sind.
Auf Fotos ist zu erkennen, daß das Planungsareal ursprünglich mit Bäumen und Büschen bestanden war, dadurch Zauneidechsen, Vögel nahezu ideale Lebensbedingungen vorfanden. Doch dann wurden, wie Fotos aus der Zeit “illegaler Bautätigkeit”zeigen, Bäume und Büsche rücksichtslos abrasiert – offenbar, um bereits Baufreiheit für die noch gar nicht genehmigte Photovoltaikanlage zu schaffen. Daß all dies nachträglich genehmigt wurde, wirft zahlreiche Fragen auf…
Die Projektkritiker erinnerten Dr. Fruth an eine wichtige Äußerung. Dr. Fruth hatte betont, er stimme damit überein, daß ein Gutachten erstellt werden müsse, das feststelle, wieviele streng geschützte Zauneidechsen durch die unrechtmäßige Überschüttung von deren Lebensraum umgekommen seien. Dr. Fruth zur Frage des nötigen Gutachtens:”Da war das eine Falschaussage von mir, die ich getätigt habe. Da muß ich dazu stehen, daß das so nicht ist. Sie haben doch gerade von Frau Engelhardt gehört, daß das nicht geht.” Aus Sicht der Projektkritiker wurden Schutt und Abraum unrechtmäßig auf den Lebensraum streng geschützter Zauneidechsen gekippt und dann mit Maschinen planiert. Schutt und Abraum müßten daher wieder beseitigt, der vorherige Zustand wiederhergestellt werden. Dr. Fruth sagte, das Gros der Zauneidechsen sei durch die Überschüttung nicht zu Schaden gekommen. Die Projektkritiker betonten, dafür gebe es keinerlei Beweise. Frau Engelhardt sagte, der Umgang mit den Zauneidechsen sei eine Notlösung. Die Projektkritiker schlugen ihr vor, diese Notlösung gemäß bestehenden Ermessensspielraums abzulehnen. Daraufhin antwortete Frau Engelhardt, dies könne sie nicht tun. Dr. Fruth und Frau Engelhardt verwiesen immer wieder auf die Bedeutung naturschutzfachlicher Gutachten zu dem Bebauungsplanentwurf. Die Projektkritiker nannten die genannten Gutachten fehlerhaft, nicht haltbar. Allgemein bekannt sei, daß schuld an dem sehr starken Artenrückgang in Deutschland auch Gefälligkeitsgutachten von Gefälligkeitsgutachtern seien. Daß nach 1990 die Artenarmut im Kyffhäuserkreis erschreckend sei, liege auch an Gefälligkeitsgutachten, die für umweltfeindliche Projekte erstellt worden seien. Frau Engelhardt räumte daraufhin ein:”Das ist erschreckend, dieser Artenrückgang!…Wir leben im Kapitalismus.” Die Projektkritiker gaben in dem Streitgespräch ihre Meinung kund, daß sie das Umweltamt als Unterstützer des Photovoltaikprojekts von Oldisleben ansehen. Dr. Fruth und Frau Engelhardt wiesen dies scharf zurück.
Bauen ohne öffentlich legitimierten Bebauungsplan, ohne Baugenehmigung – legal oder illegal?
Wurde hier ohne legalen Bebauungsplan Natur zerstört, wurden Bäume, Gebüsch vernichtet?
Sieht so ein Lebensraum streng geschützter Arten aus?
Aufschütten von Baumaterial im Biotop streng geschützter Arten?
Wo sind auf der offenkundig wie im Straßenbau planierten Fläche die Zauneidechsen, die hier laut Artenschutzgutachten leben?
Eine Grünfläche, einen Biotop für streng geschützte Zauneidechsen stellen sich die meisten Menschen nicht so vor.
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Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag vom 28.Oktober 2016:
Wie u.a. aus dem Thüringer Landtag verlautete, gibt es Unstimmigkeiten bei der Beantwortung von Frage 4 – dem Vernehmen nach wurde die “illegale Bautätigkeit” sowohl vom Landratsamt des Kyffhäuserkreises als auch seiner Bauverwaltung und Umweltbehörde durchweg im Zusammenhang mit der Errichtung einer Solaranlage gesehen.
Zauneidechsen – die Rechtslage:http://www.lugv.brandenburg.de/media_fast/4055/nl_1_2014_echse.pdf
http://www.anl.bayern.de/publikationen/anliegen/meldungen/wordpress/Zauneidechse/
Ausriß, Naturschutz und Landschaftsplanung, Hubert Laufer.
Widerspruch/Einwendung gegen den 2. Entwurf für einen Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik ehemalige Deponie“ zugunsten einer Photovoltaikanlage in Oldisleben
Auch der zweite Bebauungsplan-Entwurf ist aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen, weil die geplante Photovoltaik-Anlage u.a. extrem ineffizient und anti-marktwirtschaftlich ist. So heißt es im „Regionalen Energiekonzept Nordthüringen“ von 2011: “Photovoltaik ist also keine konstante und damit keine bedarfsgerechte Form der Energiebereitstellung…Der Nutzungsgrad einer PV-Anlage liegt bei 10-15 %.“ Indessen wurden zahlreiche Falschangaben aus dem 1. Entwurf für einen Bebauungsplan auch in den 2. Entwurf übernommen. Dies betrifft just auch die Angaben über die „Leistung“ der geplanten Anlage:”Es können ca. 1,0 Mio kwh/Jahr Strom erzeugt werden(entspricht der Versorgung von 200 bis 250 Vier-Personenhaushalten/Jahr.“ Wenn laut „Regionalem Energiekonzept Nordthüringen“ Photovoltaik keine konstante, keine bedarfsgerechte Form der Energiebereitstellung ist, kann von einer „Versorgung“ von Haushalten keine Rede sein, handelt es sich um eine irreführende Darstellung im 2. Entwurf, die abzulehnen ist.
-Wiederum wird wie im 1. Entwurf die betreffende rekultivierte „Grünfläche“ hohen Naturschutzwerts wiederholt falsch als „ehemalige Halde“, „Deponie“ deklariert. Immerhin ist zu lesen:”Die zu überplanenden Flächen sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan(FNP) der Gemeinde Oldisleben als Grünfläche ohne Nutzungszuweisung ausgewiesen.“
-Der 2. Bauplanentwurf wurde sehr bürgerunfreundlich, teils unverständlich sowie oberflächlich-schludrig formuliert, was nicht hingenommen werden kann. So fehlen u.a. mehrfach korrekte Datumsangaben, heißt es stattdessen :“Die Planung wurde mit Schreiben vom …2016 beim Kyffhäuserkreis zur Genehmigung eingereicht.“
Ebenso muß gegen absolut unverständliche Formulierungen dieser Art protestiert werden:“ Eine BlmSch-Genehmigung für die geplanten Anlagen gemäß 4. BlmSchV ist nicht erforderlich.“ Der Satz widerspricht den Grundsätzen der Bürgernähe und Allgemeinverständlichkeit – macht eine entsprechende Überarbeitung und Neuauslegung des Entwurfs dringend notwendig.
-Im Abschnitt zum „Baubestand“ fehlen Angaben zum hohen Biotop-Naturschutzwert – falsch ist daher u.a. diese Formulierung:”Aus den früheren Nutzungen resultieren erhebliche Vorbelastungen…“ Wäre dies so, würde es sich bei der „Grünfläche“ nicht um den Lebensraum von streng geschützten bzw. geschützten Arten handeln. „Auswirkungen vormaliger Nutzungen“ wirken also nicht mehr fort, hat man es mit einem Terrain hohen Naturschutzpotentials zu tun.
-Gravierend ist daher der Hinweis im Entwurf, daß „Störfälle durch Kurzschluss als Brandursache“ nicht völlig auszuschließen seien – die Vernichtung einer Heimat-Fläche hohen Naturreichtums wird durch die geplante Errichtung der extrem ineffizienten Photovoltaik-Anlage also in Kauf genommen. Dem muß widersprochen werden. Der Brandfall, und sei es durch Übergreifen von etwaigen Rasenbränden auf die Photovoltaik-Anlage, erscheint als echter Knackpunkt, zu dem eine Positionierung u.a. der Oldislebener Feuerwehr, anderer Feuerwehren des Kyffhäuserkreises, eingefordert werden muß. So heißt es:“Als Hauptgefährdung für Feuerwehreinsatzkräfte ist, neben der Entwicklung toxischer Gase und herabfallender Bauteile die Gefahr durch elektrischen Schlag zu nennen. Vorliegend ist vorgesehen, auf den Einsatz von Löschwasser zu verzichten und die Photovoltaikanlage im Brandfall kontrolliert abbrennen zu lassen.“ Widerspruch ist dagegen einzulegen, daß der Bauplan-Entwurf die Bürger nicht darüber informiert, welche Wirkung die im Brandfall entstehenden Giftstoffe/Giftgase u.a. auf Boden und Grundwasser, auf in der Nähe befindliche Wohnhäuser sowie die Schule haben. Jeglicher Hinweis fehlt, ob im Brandfall die Schule von Oldisleben evakuiert werden muß, da mit Giftstoffen angereicherte Brandgase in der Hauptwindrichtung zur Schule ziehen würden. Zudem muß gefordert werden, die beim kontrollierten Abbrennen der Anlage entstehenden Giftstoffe/Giftgase genau zu definieren, aufzuzählen. In einen der Bevölkerung zwecks Begutachtung vorgelegten Bebauungsplanentwurf gehört m. E. auch eine detaillierte Darstellung der Risiken durch Brände, wie es u.a. dieser Quelle zu entnehmen ist:
„Brandserie und Chronologie der Solarbrände auf Bauerndächern, Freianlagen und sonstwo – inkl. Einsturz von PV-Dächern – Die bundesweit erste PV-Brand-Chronik“/Brandchronik Solarbrand – PV-Solaranlage in Brand und Feuer
Chronologische Fallsammlung PV-Solarbrände
PV-Solarbrand – Zeitbombe Photovoltaik-Dachanlage – Selbstentzündung, PV-Explosion und andere Themen rund um das Solarmodul
Website: http://www.konrad-fischer-info.de/pvbrand.htm
Zitat:
„Als die wohl größte Gefahr für Photovoltaikanlagen gelten – selten bekannt! – Überspannungsschäden bzw. Kurzschlußschäden mit Lichtbogenbildung, die die zwar schwer entflammbaren, aber freilich brennbaren Anlagenbestandteile “explosiv zünden”.
Die mit latentem Sprengstoff vergleichbaren Anlagen generieren Gleichstrom, damit funktioniert der übliche Schutz gegen Überspannung eben nicht. Offenbar manchen Elektromonteuren und PV-Anlagenbesitzern bis zum nur den Outsidern überraschenden Brandfall unbekanntes – aber brandgefährliches – Detail der PV-Elektrik und Kunststofftechnologie.
Überspannungen entstehen beispielsweise durch Blitzeinschläge – auch in weiter Ferne der Anlage, denn die dabei entstehenden extrem hohen Spannungen kriechen in Blitzeseile über den Erdboden / das Erdreich in den Keller, das Stromnetz und die Photovoltaikanlage auf Bauwerken ohne Fundamenterder – typisch bei Bauernhöfen. Auch die elektromagnetischen Felder beim Blitzschlag und im Vorfeld des Gewitters können zerstörerische Überspannung in der Stromanlage und der Solaranlage verursachen. Und schon ein kabelknabberfreudiger Marder – wirklich keine Seltenheit auf dem Bauernhof – oder Abnutzung der Kabelummantelung durch die extremen Temperaturspannungen im Dachbereich oder eben auch Montagepfusch mit schlechten Verbindern, beschädigten Schutzmantelungen, loser Verlegung und marder- sowie abscheuerfreundlich herumschaukelnden Leitungen, die dann schnell zum Kabelbruch und Lichtbogen zur metallischen Unterkonstruktion / Halterung führen sowie sonstige Alterungsphänomene und sogar Kontaktkorrosion der unterschiedlichen Metalle im Anlagensystem bringen da schon schnell mal einen Kurzschluß und Kabelschmoren und auch einen Lichtbogen zustande, was dann – da ungesicherte Kabelstrecke – zum Aufbau der erforderlichen Zündtemperatur in der brennbaren Kabelumgebung (Holz, Stroh, Heu, Plastik, …) führt – wie immer mehr kurzschlußbedingte Solarbauern-Brandfälle beweisen. Über 1000 Volt sind da keine Seltenheit.“ Zitatende
-Als falsch bzw. verschleiernd müssen Angaben zu der mit dem geplanten Bau der Anlage verbundenen Naturvernichtung eingestuft werden. Immerhin wird im Entwurf festgestellt:”Mit der Umsetzung des Bebauungsplans werden möglicherweise nach europäischen Recht geschützte oder nach nationalem Recht streng geschützte Arten betroffen sein.“ Allein dieses Eingeständnis zur Heimat-und Naturfeindlichkeit sollte zu einem Stopp der Planung führen. Bisher wurde u.a. durch die nachgewiesene „illegale Bautätigkeit“ für jedermann hinreichend dokumentiert, daß ein völliges Desinteresse an Natur-und Umweltschutz besteht. Einzufordern ist, daß ein Bauplan-Entwurf die Bürger darüber informiert, was mit jenen natürlichen Bewohnern der betreffenden Grünfläche geschah, die offenbar Opfer „illegaler Bautätigkeit“ wurden, schlichtweg unter Schutt und Abfall begraben wurden. Ein weiteres Mal fehlen jegliche Beweise, wissenschaftliche Studien, daß „Kleintierdurchlässigkeit“, „Ersatzlebensräume“ für die streng geschützten Zauneidechsen, „Umsiedlungen“ überhaupt funktionieren. Gravierend ist zudem, daß nicht die „Umsiedlung“ aller lokal vorhandenen Individuen vorgesehen ist, sondern nur „möglichst aller“. Dies impliziert, daß streng geschützte Tiere in nicht definierter Größenordnung schlichtweg aufgegeben, zur Vernichtung freigegeben werden.
Als klarer Fehler ist dieser Entwurf-Satz zu benennen:”Der Mutterboden sowie die Rasensohle sollen auf der Deponie als Abdeckung mit einer Mächtigkeit von ca. 20 m aufgebracht werden.“ Diese Formulierung bedarf der Berichtigung, muß zudem den Bürgern erläutert werden. „Illegale Bautätigkeit“ bewirkte schließlich, daß im Lebensraum streng geschützter Zauneidechsen bereits Abraum in beträchtlicher Höhe aufgebracht wurde.
„Die Mächtigkeit ist in der Geologie und im Bergbau die Bezeichnung für die Dicke eines Gesteinspakets (Fazies, Stratum, Bank, Flöz, Gang etc.).
Die Mächtigkeit wird unabhängig von der räumlichen Orientierung einer Schicht bankrecht, das heißt senkrecht zu den Schichtflächen gemessen. Der Begriff stammt ursprünglich aus der Bergmannsprache, wo er hauptsächlich zur Bewertung der Abbauwürdigkeit von Flözen verwendet wurde. Inzwischen ist die Mächtigkeit ein etablierter Begriff in den Geowissenschaften, zum Beispiel in der Geologie für die Dicke von Sedimentgesteinen, in der Hydrogeologie für die vertikale Ausdehnung des Grundwassers – also den Abstand von der Grundwassersohle zur Grundwasseroberfläche – oder in der Bodenkunde für die vertikale Ausdehnung von Bodenhorizonten.“ Wikipedia
-Als falsch wird dieser Entwurf-Satz abgelehnt:”Der Standort ist aufgrund seiner Vorprägung zur Nutzung für die Erzeugung regenerativer Energien prädestiniert.“ Just das Gegenteil ist richtig – wegen der Vorprägung durch Vorkommen geschützter bzw. streng geschützter Arten ist der Standort für industrielle, dazu ineffiziente, naturzerstörende Nutzungen völlig ungeeignet.
-Nicht akzeptiert werden kann, daß im 2.Bauplanentwurf genaue Angaben zur „illegalen Bautätigkeit“ fehlen. So heißt es lediglich zur „Grünfläche“:”Im August 2016 ist auf der Deponiefläche ein Bodenauftrag erfolgt. Die Eingriffsbewertung diesbezüglich erfolgt in einem eigenen Genehmigungsverfahren. Hier sind detaillierte Angaben einzufordern.
- Die Analyse der Fauna muß als oberflächlich, unwissenschaftlich bis falsch eingestuft werden – Risiken spielt man herunter. So wird zwar auf das Vorkommen von sehr seltenen, daher streng geschützten Zauneidechsen sowie auf Brutpaar-Vorkommen von Amsel, Stieglitz, Rotkehlchen, Zaunkönig, Schafstelze, Buchfink, Grünfink, Mönchsgrasmücke verwiesen, heißt es indessen daraufhin, daß nur wenig Struktur-und Artenvielfalt vorherrsche. Immerhin handelt es sich u.a. um Vogelarten, die infolge brutaler Naturzerstörung nach 1990 selten bis teils sehr selten geworden sind, auch in und um Oldisleben. Der Schutz dieser Rest-Arten sollte ein spezielles öffentliches Anliegen sein, anstatt letzte Rest-Biotope sogar mit ineffizienten Industrieanlagen zu vernichten. Stattdessen ist im 2. Entwurf von „ungefährdeten Vogelarten“ die Rede. Der NABU stellt in seiner alljährlichen Liste der Vögel des Jahres stets bedrohte Arten vor – das genannte Rotkehlchen steht bereits seit 1992 auf der Liste, der Zaunkönig seit 2004, der Stieglitz seit 2016.
„Mit der Planung sind keine relevanten Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen und Tiere und Boden verbunden, da die vorhandenen Gehölzstrukturen erhalten werden.“ Diese Formulierung ist falsch und irreführend – Vorher-Nachher-Foto-Vergleiche weisen auf massive Abholzung just von Gehölzstrukturen. Wie der 2. Entwurf selbst belegt, sind sehr wohl relevante Auswirkungen u.a. auf das Schutzgut Tiere verbunden, wurde u.a. das Vorkommen streng geschützter Zauneidechsen offenkundig bereits gravierend geschädigt – darunter durch „illegale Bautätigkeit“. Im 2. Entwurf steht, das Plan-Terrain besitze in Bezug auf Tiere lediglich „mittlere Bedeutung“. Dem muß angesichts des Vorkommens einer streng geschützten Art, in und um Oldisleben selten gewordener Vogelarten heftig widersprochen werden.
Daher ist ein weiteres Mal aus grundsätzlichen Erwägungen des Schutzes von Heimat und Natur zu fordern, eine solche Industrieanlage in Oldisleben nicht zu planen bzw. zu errichten. Profitinteressen Einzelner dürfen nicht Vorrang haben vor den Interessen der Allgemeinheit, der gesamten Dorfbewohner. Verwiesen wird auf den vorliegenden Widerspruch gegen den 1. Entwurf für einen Bebauungsplan zugunsten einer Photovoltaik-Anlage.
Oldisleben, den 5. Mai 2017
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Welche Vögel 2017 mehr als in den Vorjahren bzw. nach 1990 auch in den Gärten fehlen: Singdrossel, Grünfink, Buchfink, Fitislaubsänger, Hänflinge, Gartenrotschwanz, Hausrotschwanz, Stieglitz, Star…
Bürger Oldislebens im Vorjahr:
”2016 hat man keine der früher so häufigen Lerchen mehr gesehen – auch die früher häufigen Goldammern sind weg, Zaunkönige sind weg, Hänflinge sind weg. Die früher auf den Dorfstraßen laufende Haubenlerche – weg. Der Schmetterlingsreichtum des Ortes wurde sehr stark reduziert. Rotkehlchen, Rotschwänzchen, Bachstelzen, Buchfinken, Goldammern sind seit der Wende fast oder ganz weg. Auch Haussperlinge sind selten geworden – die Feldsperlinge sind sogar ganz weg. Amseln sind deutlich weniger geworden. Falken, Mäusebussarde sind weg. Insekten wie die großen Grashüpfer sieht man nicht mehr. Von Jahr zu Jahr gibt es weniger Wespen – Hummeln sieht man fast keine mehr. Wenn die weiter so stark Gift einsetzen, haben wir hier bald fast garnichts mehr. Früher war es ein herrliches Getriller und Gezirpe in der Landschaft – vorbei. Das ganze Gezwitscher der Vögel wie früher gibt es heute nicht mehr. Viele Leute interessiert der starke Artenrückgang überhaupt nicht. ..In meiner Kindheit konnte man noch Hunderte von Hummeln fangen – danach wieder freilassen. Dazu die vielen Maikäfer. Heute rotten die alles aus! Im Winter an den Vogelhäuschen sieht man nur noch sehr wenige Vogelarten – die vielen Singvögel wie früher kommen nicht mehr. In Oldisleben sieht man nicht einmal mehr Blaumeisen, nur noch die Kohlmeise. Deshalb sollte man Schutzflächen erhalten, statt solche Solaranlagen zu bauen.”
Weder Bodo Ramelow/LINKE noch seine “Umweltministerin” Siegesmund/GRÜNE haben sich bisher zur gravierenden Artenvernichtung von Thüringen positioniert, ihre gemäß Faktenlage offenkundig auf Heimatzerstörung, Vernichtung biologischer Vielfalt gerichtete Politik zu rechtfertigen versucht. Bezeichnenderweise wird selbst von Alibi-“Naturschutz”- Organisationen auf die Forderung verzichtet, daß der Umweltzustand, die Artenvielfalt vergangener Jahrzehnte durch die schuldigen politisch-wirtschaftlichen Verantwortlichen wiederherzustellen ist…
“Im Naturschutz brachte die Wende einen Rückfall in die Steinzeit.” Dr. Michael Stubbe, Zoologe, international anerkannter Umweltexperte, Universität Halle. Wende-Ziele, Wende-Resultate in der Natur. Gesteuerte Medien meiden Stubbe gezielt.
“Jedes Jahr bemerke ich, daß in der Natur weitere Arten fehlen – das ist verheerend”, sagt Dr. Michael Stubbe im Website-Exklusivinterview. „Für ganze Tiergruppen gibt es in Deutschland keinen einzigen Experten mehr.”
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Ramelow und Thüringen-Verschuldung, Thüringer Allgemeine 2017:
Das Bundesamt für Statistik wies zum 31. Dezember einen rechnerischen Schuldenstand aus, der sich rechnerisch aus der Kreditaufnahme und Tilgung an diesem Stichtag ergaben. Dies waren 14,676 Milliarden Euro. Der offizielle Schuldenstand in der Etatrechnung berücksichtigt aber alle bis Ende des Haushaltsjahres aufgenommenen Schulden. Er liegt deutlich höher – nämlich bei 15,757 Milliarden Euro.”
-MDR zu Verschuldung, Ausriß:
DDR | BRD | |
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Staatsverschuldung | 86, 3 Milliarden DM | 929 Milliarden DM |
Verschuldungsquote | 27,6% | 41,8 % |
Schuldenlast der Bürger konkret | 5.384 DM | 15.000 DM |
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Ca. 60.000 € zu viel berechnet
Vereinsvorsitzende von Haus & Grund Heldrungen u. Umgebung e. V.-
Energiepolitik/AfD Thüringen
Der Schwerpunkt unserer Arbeit in der Energiepolitik ist die Abkehr vom bisherigen EEG-Subventionsmodell mit seinen planwirtschaftlichen Ansätzen – allerdings unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes der Investoren. Wir treten für eine verbesserte Marktintegration der vorhandenen Erneuerbaren Energien und die Absenkung der Staatsquote an den Energiepreisen ein. Anstelle des aktuell geforderten Netzausbaus muss die Gewährleistung der Versorgungssicherheit unter anderem durch die Sicherstellung grundlastfähiger Stromerzeugungseinheiten, die Steuerung des Zubaus ungesicherter Erzeugungskapazitäten und die Beendigung des unbedingten Einspeisevorrangs der Erneuerbaren Energien erfolgen. Wir wenden uns gegen den gesetzlichen Zwang zu energetischer Gebäudesanierung.
Dafür setzen wir uns in der Energiepolitik ein:
1. für den sofortigen Stopp des unsozialen Großprojekts der „Energiewende“;
2. gegen die Vermögensumverteilung von unten nach oben, das heißt mit Einspeisevergütungen für Windkraftanlagen von Besserverdienern auf Kosten unterer und mittlerer Einkommensschichten;
3. für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit – die Stromversorgung einer Industrienation darf nicht vom Wetter abhängig sein;
4. für die gerechte Verteilung der Kosten des Netzausbaus, insbesondere eine Beteiligung von EEG-Anlagenbetreibern;
5. für die Beschränkung des Ausbaus und Verhinderung des Neubaus von Windkraftanlagen, soweit eine negative Beeinträchtigung des Landschaftsbilds, von Anwohnern oder der Umwelt nicht ausgeschlossen werden kann;
6. für Entschädigungsansprüche der Eigentümer bei Wertverlusten von Grundstücken und Immobilien durch den Bau von Windkraftanlagen.
7. gegen die politische Bevormundung und Eingriffe in die Privatsphäre wie den Zwangsvorschriften der Energieeinsparverordnung oder dem EU-Glühlampenverbot;
8. für den Schutz der Natur: Windkraft im Wald, Rodungen für Erneuerbare Energien-Stromtrassen, ausgetrocknete Flüsse und massenhaften Maisanbau lehnen wir ab.
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“Wahnsinn Windkraft” – MDR-Sendung “Exakt”, Juni 2016 mit Uraltbekanntem(seit Jahrzehnten!), das noch unlängst von interessierter Seite als Lüge, Unsinn etc. abqualifiziert wurde. “…Wie “grün” ist diese Energieform wirklich? Wer verdient an der Windkraft? Zerstören die Windrad-Kolosse nur unsere Landschaften oder lohnt sich die Investition?” Video anklicken. Windkraftpolitik in Thüringen, offizieller Öko-Agitprop und unbequeme Fakten. Windkraftwerke bei Braunsroda-Reinsdorf. Deutsche Anti-Windkraft-Partei “Freier Horizont”. **
Ein Film von Sven Stephan und Anja Walczak
Windräder so weit das Auge reicht. Dass Sachsen-Anhalt bei der Dichte an Windkraftanlagen bundesweit auf Platz drei liegt, ist nicht zu übersehen. Zwei Prozent der Landesfläche sind aktuell damit bebaut. Und es sollen noch mehr werden und noch größere.
Doch inzwischen wächst die Zahl der Windkraftgegner. Naturfreunde beklagen schädliche Auswirkungen auf die Tierwelt. Immer wieder geraten Vögel in die Reichweite der Rotoren und werden getötet. Der Konflikt spaltet inzwischen ganze Dörfer. So wie Zeppernick im Jerichower Land. Drei Viertel der Einwohner haben hier gegen einen neuen Windpark unterschrieben. Sie fürchten um den streng geschützten Rotmilan, der dort heimisch ist. “Es kann nicht sein, dass ich mit Windkraft Naturräume von Menschen und Tieren zerstöre, um angeblich Natur zu sichern. Da sehe ich einen Widerspruch.”, sagt Henry Bartholomäus, Sprecher der Zeppernicker Bürgerinitiative.
Etwa ein Viertel der Einwohner, darunter Landbesitzer, ist allerdings für den Windpark. Denn Windkraftanlagen sind ein lohnendes Geschäft: wer seine Fläche für ein Windrad verpachtet, dem winken Jahr für Jahr zum Teil sechsstellige Einnahmen – egal, ob die Anlage läuft oder nicht. Stillstandzeiten werden ausgeglichen – mit der Einspeisevergütung, die der Netzbetreiber zahlt.
Dafür muss am Ende der Verbraucher mit steigenden Strompreisen zahlen. Der Streit über Nutzen oder Schaden der Windkraft spaltet auch Parteien und Verbände, wie den BUND. Wie “grün” ist diese Energieform wirklich? Wer verdient an der Windkraft? Zerstören die Windrad-Kollosse nur unsere Landschaften oder lohnt sich die Investition?” Zitat MDR
MDR-Video anklicken – jetzt, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist, wirken derartige, im Grunde um Jahrzehnte zu spät ausgestrahlte Sendungen wie pure Alibi-Kritik. Jedermann erinnert sich gut an Staatsfunk-Programme, in denen jetzt vom MDR-TV verbreitete Fakten, Argumente als purer Blödsinn, Lüge hingestellt wurden:
Windkraftwerke bei Braunsroda-Reinsdorf: http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2016/06/25/windkraftwerke-bei-braunsroda-reinsdorf-drei-weitere-wka-2016-im-bau-folgen-fuer-natur-umwelt-heimat-sind-jedermann-gut-bekannt/
“Im Gegensatz zu Windrädern und Solarzellen ist unser Kraftwerk grundlastfähig.” Leonhard Nossol, Geschäftsführer der Zellstoff-und Papierfabrik Rosenthal(ZPR) in Blankenstein, im Juli 2016 gegenüber der Thüringer Allgemeinen. In Mainstream-Medien darf offenkundig nicht darüber informiert werden, was es bedeutet, wenn hochsubventionierte Windkraftwerke und Solaranlagen nicht grundlastfähig sind. “Als Grundlastkraftwerke bezeichnet man die Kraftwerke, welche möglichst ununterbrochen und möglichst nahe an der Volllastgrenze betrieben werden.” Wikipedia. Auf Windkraftwerke und Solaranlagen trifft dies nicht zu – sie können daher wegen ihrer sehr unkontinuierlichen Stromerzeugung eine sichere Energieversorgung in Deutschland nicht garantieren – ohne Grundlastkraftwerke sind Windkraftwerke garnicht zu betreiben. Sie müssen zudem immer dann stärker hochgefahren werden, wenn der Wind schwächer oder garnicht weht, keine Sonne scheint. Immer wieder ist in Mainstream-Medien zu lesen, daß ein neuer Windpark soundsoviele Haushalte mit Strom versorgen könne – jedermann kann selbst beurteilen, ob es sich dabei angesichts der Grundlast-Fakten um Lüge oder Wahrheit handelt.
“Wie Windräder die Umwelt zerstören” – LINKE-Lafontaine contra LINKE-Ramelow…
Die Windkraft gilt vielen als Zukunftstechnologie. Doch die gutgemeinte ökologische Energiegewinnung vernichtet Kulturlandschaften und stärkt unfreiwillig die Kohlekraftwerke.
12.12.2013, von OSKAR LAFONTAINE” – Frankfurter Allgemeine Zeitung/FAZ
“Kein Solarstrom zur Begrüßung”. Ausriß, Thüringer Allgemeine 2017.
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DER SPIEGEL, Mai 2019: “Murks in Germany”.
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“Hunderte Einsprüche gegen neue Windräder in Thüringen”. Aufmacher der westdeutschen Thüringer Allgemeinen am 4. Mai 2019. Wenn der Groschen erst Jahrzehnte verspätet fällt… Kurioser, bemerkenswerter Meinungswandel in Ostdeutschland 30 Jahre nach der feindlichen Übernahme(Treuhand-Verbrechen, Ost-Identität, Rolle von BND und Verfassungschutz im Bürger-Alltag etc.)LINKE bei Windkraft tief gespalten – Ramelow dafür – Lafontaine/Wagenknecht dagegen…
:www.zeitzeugen-oldisleben.de/2019/05/04/hunderte-einsprueche-gegen-neue-windraeder-in-thueringen-aufmacher-der-westdeutschen-thueringer-allgemeinen-am-4-mai-2019-wenn-der-groschen-erst-jahrzehnte-verspaetete-faellt-kuriose-bemerken/
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