War der Afrikaner im Zuge der „Willkommenskultur“ in Thüringen von Ramelow empfangen worden – wird der Afrikaner von interessierter Seite bereits der AfD, gar dem „Flügel“ zugeordnet? Fragen über Fragen im Landtagswahlkampf 2019.
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Thüringen bereitet Flüchtlingen einen herzlichen Empfang/TLZ
Jan-Henrik Wiebe
07.09.2015, 09:01
SAALFELD Die Nachricht vom Flüchtlingssonderzug war kaum bekannt, da machten sich Dutzende Freiwillige auf nach Saalfeld. Während Ministerpräsident Ramelow die Menschen begrüßte, erinnerte Intergrationsminister Lauinger, dass täglich weitere 150 kommen.
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Ramelow in Saalfeld – anklicken. „Ehrlich gesagt, das ist der schönste Tag meines Lebens!!“:
…Es mutet absurd an. Einer politischen Partei wurde vom Landeswahlausschuss die Anzahl der formal erreichbaren Sitze, die über die Landesliste erzielt werden könnten, von 60 Kandidaten auf 18 gekürzt. Aussicht hat die AfD bei den anstehenden Landtagswahlen in Sachsen im September nach gegenwärtigen Umfragen auf wenigstens 30 oder vielleicht gar 40 Plätze. Sie dürfte aufgrund der Entscheidung des Landeswahlausschusses viele Sitze nach dem prozentualen Listenstimmenergebnis nicht besetzen können. Es blieben somit Sitze frei. In Folge wäre davon auszugehen, dass die notwendige Parlamentsmehrheit zur Regierungsbildung geringer als nach dem Wahlergebnis ausfallen wird.
Dieser Eingriff in das originäre Recht einer Partei, demokratisch auf der Nominierungsstufe des Wahlrechts selbst zu bestimmen, welche und wie viele Kandidaten sie aufstellen will, wurde durch eine Entscheidung der Vertreter der Konkurrenzpartien nach langer Diskussion beschnitten. Ein unerhörter Vorgang…
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde der Alternative für Deutschland (AfD) – Landesverband Sachsen – nicht zur Entscheidung angenommen, mit der diese sich gegen die teilweise Nichtzulassung ihrer Landesliste zur Landtagswahl in Sachsen am 1. September 2019 gewandt hat. Der Antrag war nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend begründet. Insbesondere waren nicht alle für die verfassungsrechtliche Prüfung der vorgetragenen Rügen erforderlichen Unterlagen vorgelegt. Außerdem fehlt es an einer ausreichenden Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen. Vor allem unterbleibt eine Erörterung des Grundsatzes, dass subjektiver Wahlrechtsschutz bei Landtagswahlen durch die Länder gewährt wird.
Sachverhalt:
Die Beschwerdeführerin hat nach der von ihr in Bezug genommenen Medieninformation 17/2019 der Sächsischen Landeswahlleiterin vom 8. Juli 2019 im Februar und März 2019 zwei Landesparteitage durchgeführt, bei denen jeweils über die Aufstellung ihrer Landesliste zur Wahl zum Siebten Sächsischen Landtag am 1. September 2019 entschieden wurde. Die Beschwerdeführerin gab nach der Medieninformation am 18. Juni 2019 zwei Landeslisten und zwei Niederschriften über die Landesparteitage ab und wurde noch im Abgabetermin auf diesbezügliche rechtliche Bedenken hingewiesen. Am Folgetag wurde sie ausweislich der Medieninformation mit einem Mängelschreiben der Landeswahlleiterin auf Problempunkte hinsichtlich der Landesparteitage hingewiesen und aufgefordert, behebbare Mängel bis zum Ablauf der Einreichungsfrist zu beseitigen. Daraufhin wurden von ihr weitere Unterlagen eingereicht. Am 5. Juli 2019 beschloss der Landeswahlausschuss, die Kandidaten auf den Plätzen 19 bis 61 der Landesliste der Beschwerdeführerin zu streichen. Als Begründung wird in der Medieninformation ausgeführt, dass die notwendige Chancengleichheit aller Bewerberinnen und Bewerber aufgrund eines Wechsels im Verfahren der Kandidatenaufstellung von der Einzel- zur Blockwahl ab Listenposition 31 nicht gegeben gewesen sei. Außerdem habe es sich bei den beiden Landesparteitagen nicht um eine einheitliche Aufstellungsversammlung gehandelt, wofür die fehlende Personenidentität der im Wahlgesetz vorgesehenen maßgeblichen Personen gesprochen habe. Im Ergebnis hätten nach Auffassung des Landeswahlausschusses die zwingenden Voraussetzungen des § 21 des Sächsischen Wahlgesetzes zur Aufstellung von Parteibewerbern nicht vorgelegen.
Wesentliche Erwägungen der Kammer:
Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig. Sie genügt jedenfalls nicht den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BverfGG. Nach diesen Vorschriften muss derart substantiiert vorgetragen werden, dass eine Entscheidung darüber, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß zumindest möglich erscheint, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens allein aufgrund der Beschwerdeschrift und der ihr beigefügten Anlagen möglich ist. Der angegriffene Hoheitsakt sowie alle zu seinem Verständnis notwendigen Unterlagen müssen in Ablichtung vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach so dargestellt werden, dass eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung ohne weitere Ermittlungen möglich ist. Zudem muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll. Liegt zu den aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung bereits vor, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen. Gemessen daran sind die gerügten Verfassungsverstöße nicht hinreichend substantiiert dargelegt.
Es erscheint bereits zweifelhaft, ob die Beschwerdeführerin den dem Verfahren zugrundeliegenden Sachverhalt derart dargestellt hat, dass die Möglichkeit des Vorliegens der von ihr behaupteten Grundrechtsverletzungen ohne die Beiziehung der Akten des Landeswahlausschusses festgestellt werden kann. Die Beschwerdeführerin beschränkt sich zur Darstellung des Sachverhalts im Wesentlichen darauf, auf die vorgelegte Medieninformation Bezug zu nehmen und deren Darstellung des Ablaufs der Parteitage und des weiteren Verfahrens zu zitieren. Aus dieser Medieninformation kann schon das dem Verfahren zugrundeliegende tatsächliche Geschehen nicht detailliert nachvollzogen werden. Außerdem trägt die Beschwerdeführerin nicht zu der Frage vor, ob und in welcher Form sie ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen betreibt oder betrieben hat. Da aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Länder den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum grundsätzlich allein und abschließend gewährleisten, hätte es eines dahingehenden Vortrags bedurft, um überprüfen zu können, ob der sich aus § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ergebende Grundsatz der Subsidiarität vorliegend anwendbar ist und gegebenenfalls beachtet wurde.
Jedenfalls hat die Beschwerdeführerin nicht alle für die verfassungsrechtliche Prüfung der von ihr vorgetragenen Rügen erforderlichen Unterlagen (insbesondere Niederschriften über die Landesparteitage, Mängelschreiben der Landeswahlleiterin) vorgelegt.
Außerdem setzt sich die Beschwerdeführerin nicht ausreichend mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen angesichts der getrennten Verfassungsräume von Bund und Ländern auseinander. Danach gewährleisten der die Länder den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei den Wahlen zu ihren Parlamenten grundsätzlich allein und abschließend. Die Beschwerdeführerin greift die Entscheidung des Landeswahlausschusses nur inhaltlich an und führt aus, dass eine Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit der Parteien aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 GG auf der Hand liege. Sie hätte aber darüber hinaus näher darauf eingehen müssen, inwieweit sie sich im vorliegenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht überhaupt auf eine Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit aus Art. 3 Abs. 1 berufen kann oder ob dem entsprechend der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die getrennten Verfassungsräume von Bund und Ländern entgegenstehen.
Auch die gerügte Verletzung des Rechts aus Art. 2 Abs. 1 GG wird nicht hinreichend substantiiert dargelegt. Die Beschwerdeführerin setzt sich auch insoweit schon nicht damit auseinander, ob mit Blick auf den grundsätzlich abschließenden subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts durch die Länder in ihrem Verfassungsraum eine solche Verletzung vor dem Bundesverfassungsgericht überhaupt gerügt werden kann. Außerdem wird nicht dargelegt, inwieweit Art. 2 Abs. 1 GG überhaupt in seinem Anwendungsbereich betroffen sein soll.
Schließlich setzt die Beschwerdeführerin sich mit Blick auf die vorgetragene Verletzung ihres Rechts aus Art. 19 Abs. 4 GG ebenfalls nicht hinreichend mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben auseinander. Es hätte diesbezüglich jedenfalls einer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedurft, dass in Wahlsachen die Sicherung der Effektivität des Rechtsschutzes den Landesverfassungsgerichten überlassen ist, die ihrerseits an Art. 19 Abs. 4 GG gebunden sind. Zudem zeigt die Beschwerdeführerin auch nicht in ausreichendem Umfang auf, weshalb von Verfassungs wegen die Pflicht bestehen soll, über das (nachträgliche) Wahlprüfungsverfahren auch einen vorgelagerten Rechtsschutz zu gewähren. Sie regt zwar eine Änderung der Rechtsprechung zur Vorrangigkeit des nachgelagerten Wahlprüfungsverfahrens an. Dass dies aber auch verfassungsrechtlich geboten ist, lässt sich ihrem Vortrag nur unzureichend entnehmen.
Kriegsverbrecher unter Flüchtlingen und alle schauen weg
23.07.2019 17:42
Von 2014 bis Anfang 2019 gab das Bundesamt für Migration (BAMF) demnach etwa 5.000 Hinweise auf „Straftaten nach dem Völkerrecht“ an Bundeskriminalamt und Generalbundesanwalt weiter. Von anderen Stellen kamen 200 Hinweise. Das berichtet die BILD.
„Deutschland ist ein Paradies für Kriegsverbrecher. 5.200 Verdachtsfälle und ganze 129 Ermittlungen. Das ist das erbärmliche Ergebnis deutscher Sicherheitspolitik. Mir kann niemand einreden, dass wir kein Sicherheitsproblem in Deutschland haben.
Hinzukommt, dass Deutschland diese Verbrecher auch noch alimentiert. Die Sozialleistungen für Mörder, Vergewaltiger und Kriegsverbrecher werden mit unseren Steuergeldern bezahlt.
Wer behauptet, Deutschlands Grenzen nicht schützen zu können und Kriegsverbrecher nicht verurteilt, der hat jeglichen Regierungsanspruch verwirkt. Die AfD wird alles tun, damit Deutschland kein Rückzugsgebiet für diese Verbrecher wird und fordert konsequente Verurteilungen und schnelle Abschiebungen.“
SN: Haben Sie „ostalgische“ Momente, in denen Sie sich an etwas aus DDR-Zeiten zurücksehnen, das es nicht mehr gibt?
Gysi: Ich kann Ihnen das genau sagen: das Zusammengehörigkeitsgefühl. Diese vielen Feste, die man feierte. Auch nach jeder Parteiversammlung sind wir in einer kleinen Gruppe essen gegangen und haben uns vergnügt. Wir haben uns immer etwas einfallen lassen. Das zerfasert heute alles. Keiner hat mehr Zeit.
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“Heiße Schlachten im Kalten Krieg. Unbekannte Fälle und Fakten aus der Spionageabwehr der DDR”, Herausgeber Herbert Kierstein, Ko-Autoren Peter Emmerich, Guntram Engelhardt, Günter Roth und Gotthold Schramm, edition ost
Deshalb tritt der Ex-General für die AfD in Hannover an
„Das ist keine Frage der Lust. In der Beziehung bin ich Preuße“, sagt Joachim Wundrak, der für die AfD in Hannover Oberbürgermeister werden möchte. Seine Kandidatur gebiete „die Vernunft“. Der Ex-Luftwaffengeneral will die „falsche Politik der etablierten Parteien“ beenden und in der Stadt „die Verwahrlosung des öffentlichen Raums“ beenden.NP
Ein paar Häuser weiter wohnten bis zu ihrem Lebensende zwei Schwestern, die den Untergang der Titanic überlebt hatten.
Ältere Oldislebener sagen, der Ort habe bis 1990 zehn Kneipen als wichtige Kommunikationsorte der Bürger gehabt – 2020 keine einzige mehr…Gleiches betreffe die Tanzsäle.
Ausriß FF dabei. Karl Schlücke – bekanntester Bürger von Oldisleben. “In Thüringen ist er aufgewachsen, man hörts heute noch.”
Lehrer in Oldisleben erinnern sich gerne an ihren Schüler:”Er war politisch sehr aktiv – seine künstlerische Begabung haben wir rasch erkannt und gefördert. Karl hat häufig Poesie vorgetragen, zudem gerne gesungen. Das machte und konnte er gut.”
Hier war eine beliebte Fleischerei.
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Die soziokulturelle Dekadenz nach der feindlichen Übernahme. Politikziele, Politikresultate.
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Rolf Hochhuth, “Wessis in Weimar. Szenen aus einem besetzten Land”, Amazon-Text: Die Menschen in den »fünf neuen Bundesländern« werden mit Wissen der Politiker seit der sogenannten Wiedervereinigung systematisch ausgeplündert, gedemütigt und kolonialisiert. Dies ist die zentrale These Hochhuths, die er mit zahlreichen Dokumenten und Analysen belegt und in neun dramatische Szenen umgesetzt hat. Die Sprengkraft dieser Texte zeigt sich beim Lesen noch stärker als auf dem Theater. Viel Wut, Verbitterung und Enttäuschung sind in dieses Buch eingegangen.
»Hochhuth klagt jene an, die verscherbeln und ergaunern, denen palitökonamisches Kalkül über die Menschlichkeit geht, gleich, ob sie in der Treuhandanstalt, in Parteizentralen oder Bonner Regierungsämtern sitzen.«
›Schweizer Feuilletondienst‹
Ausriß”Wessis in Weimar”: “…ich muß wirklich sagen, die Art, wie Kohl mit Modrow in Bonn umgesprungen ist, hat mich unwillkürlich an die Art erinnert, wie Hitler 1938 mit dem österreichischen Bundeskanzler Schuschnigg umgesprungen ist.”
“…kein Clan arbeitet so anonym wie der unvergleichlich stärkste Volks-Manipulator Tagesschau…wie harmlos war der `Volks-Empfänger `der Nazis, gemessen an diesem Volks-E i n fänger Tagesschau!”
“Afrikaner ruft in Saalfeld „Heil Hitler“. OTZ. …Neben zerberstendem Glas hörten die Zeugen auch den Ausruf „Heil Hitler“ aus Richtung der Gruppierung…Extrem politisch unkorrekte Kulturbereicherung(?) in Thüringen 2019. **
Die CDU und der deutsche Faschismus/Nazi-Kapitalismus:
“Im Bundestag stimmte die SPD im Einklang mit der regierenden CDU dafür, dass die Waffen-SS in der Rentenfrage nach und nach der Wehrmacht zum Teil gleichgestellt wurde.” DER SPIEGEL. ”Auf der Jagd nach Wählerstimmen warben CDU und SPD in der Nachkriegszeit um die Veteranen der Waffen-SS.” Waffen-SS in KZs eingesetzt…
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Das Drama der AfD – nicht wenige Politiker waren zuvor in der CDU, sind weiter CDU-geprägt, haben den Pro-Nazi-Anti-DDR-Kurs mitgetragen, nicht gegen Reinhard Gehlen opponiert. Nicht zufällig ist die AfD beim Thema CDUSPD und Nazis bisher auffällig still, kleinlaut, sogar im Landtagswahlkampf – und gibt es allen Ernstes einige AfD-Politiker, die an Koalitionen ausgerechnet mit dieser CDU denken…
„Die Wirtschaft war an den Verbrechen der NS-Zeit beteiligt, sie hat von ihnen profitiert.“ Laut CDU Sachsen also Sozialismus…
Ausriß DER SPIEGEL. Hitler-Kapitalismus und Kriegsverbrechen.
1940.
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„Braunes Erbe im Landtag – Über 40 CDU-und FDP-Abgeordnete Nazis“. (NRW)
„Es ist offenbar CDU- und FDP-Landtagsabgeordneten neu, sich für die braunen Wurzeln ihrer Parteien rechtfertigen zu müssen.“
„CDU und noch in verstärktem Maße die FDP in NRW, mit zahlreichen Fraktionsvorsitzenden mit NS-Vergangenheit, haben ein bisher unbearbeitetes Problem mit der Nazivergangenheit. Beide Parteien hatten zahlreiche Abgeordnete mit Nazivergangenheit im Landtag, die nach dem Krieg auch Führungspositionen inne hatten und die strafrechtliche Verfolgung von Nazi-Verbrechen behindert haben.“
In diesem Jahr wurde auf diese Weise der Autohändler Markus Hercher »geehrt«, der nicht nur mehrere Autohäuser in Ostdeutschland sein Eigen nennen soll, sondern ihm sollen inzwischen mindestens acht landwirtschaftliche Großbetriebe in Sachsen-Anhalt und Thüringen gehören. Die ABL wirft ihm vor, im Gegensatz zu anderen Akteuren mit diesen Betrieben zu handeln wie mit Gebrauchtwagen. Er kaufe und verkaufe sie je nach Marktlage und werde zudem noch üppig aus Steuergeld subventioniert, heißt es in der Erklärung des Zusammenschlusses.
»Wir wollten mit dieser Preisverleihung die Bevölkerung und die Politik auf die massive Übernahme von Flächen durch außerlandwirtschaftliches Kapital aufmerksam machen, weil dies eine existenzielle Bedrohung für den Fortbestand einer bäuerlichen und regional verwurzelten Landwirtschaft bedeutet«, so Michael Grolm, Landesvorsitzender der ABL. Dem müsse die Politik endlich per Gesetz einen Riegel vorschieben.
Bislang gilt die Landwirtschaft als eine sichere und lukrative Anlage für Investoren, auch weil sich mit den »Share deals« die Grunderwerbssteuer sparen lässt. Seit der Jahrtausendwende seien allein in Thüringen mehr als 20.000 Hektar Land in den Besitz »ortsfremder, überregional bis international tätiger Konzerne« gewechselt, erklärte die ABL. Zu den »Investoren« zählten Unternehmen, deren Kerngeschäft ursprünglich der Möbelhandel oder das Versicherungsgeschäft waren. Auch ein Windkraftunternehmen wolle sich einkaufen…
Ausriß Mitteldeutsche Zeitung, Jan. 2018. “Griff nach den Ost-Äckern. Auswärtige Investoren erwerben vermehrt Boden in den neuen Ländern.” Wer die eigene Heimat skrupellos an Spekulanten verhökert…
“Ausverkauf der Äcker…An der derzeitigen Entwicklung sind allerdings auch die örtlichen Landwirte mit Schuld.” MZ
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ARD-Magazin “Plusminus”
Studie: Finanzinvestoren im Osten neue Großgrundbesitzer/MDR
Bei vielen Agrarunternehmen in Ostdeutschland haben in den letzten Jahren Finanzinvestoren die Mehrheit übernommen und sind so Großgrundbesitzer geworden. Das ergab eine Studie, über die das ARD-Magazin “Plusminus” berichtet. Besonders aktiv beim sogenannten Landgrabbing ist ein großer Rückversicherer und ein branchenfremdes Unternehmen aus Niedersachsen.
Bei rund einem Drittel der ostdeutschen Landwirtschaftsbetriebe halten mittlerweile Finanzinvestoren die Mehrheit. Damit sind sie auch Eigentümer von ostdeutschem Ackerland geworden. Das ergab eine Studie des Thünen-Instituts Braunschweig, über die das ARD-Magazin “Plusminus” berichtet.
MunichRE und Lürssen-Werft besonders aktiv
Nach Recherchen des Magazins sind unter anderem der Weltmarktführer bei Luxus-Motorjachten, die Lürssen-Werft, und einer der weltgrößten Rückversicherer, die MunichRE, aktiv. “Ackerflächen als Kapitalanlagen steigen nicht nur im Wert, sie liefern in Form von Pacht oder Erträgen auch noch Zinsen und sind somit lukrative Geldanlagequellen geworden”, erläutert Studienautor Andreas Tietz.
Tietz warnt vor den negativen Folgen des sogenannten Landgrabbings. Der Einstieg branchenfremder Finanzinvestoren bleibe für die Bodenpreise nicht ohne Folgen. Im Osten hätten sich die Grundpreise verdreifacht, im Westen hingegen nur verdoppelt.
In der Studie wurden 853 Unternehmen in fünf ostdeutschen Bundesländer daraufhin untersucht, welche Veränderungen es in der Eigentümer-Struktur gab. Anfang 2017 waren demnach bei jedem dritten Agrarbetrieb ortsfremde, überregional aktive Investoren die Mehrheitseigentümer.
Diese Quote ist mit 41 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg mit 36 Prozent am höchsten. In Sachsen werden 32 Prozent, in Thüringen 23 und in Sachsen-Anhalt 22 Prozent von Investoren dominiert.
Nach Umgestaltung der ostdeutschen Landwirtschaftsbetriebe Anfang der 1990er-Jahre waren vor allem ehemalige ortsansässige Mitglieder der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) Anteilseigner an den neu gegründeten Genossenschaften, Aktiengesellschaften und GmbHs. Zitat MDR
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Gänselieschen/Renft – als es in Ostdeutschland noch echte Landwirtschaft gab – statt heutiger ekliger Gift-Monokultur-Agrarindustrie:https://www.youtube.com/watch?v=oIU2qLcGUcs
“Flüchtlingskrise kostet uns alle in den nächsten vier Jahren 80 Milliarden Euro!” BILD 2018
Ausriß BILD 2018: “Deshalb tobt nun erneut ein harter Streit, wer welchen Teil der Flüchtlings-Rechnung zahlt: Bund oder Länder. In jedem Fall aber: der Steuerzahler!” Komisch – in den Propagandamedien in Thüringen fehlt permanent jeder Hinweis auf diesen wichtigen Fakt…
Brasilien – Unmengen an Intensivtätern als soziokultureller Faktor.
Bemerkenswert ist, wieviel Lob daher ein Gewalt-Gesellschaftsmodell diesen Zuschnitts von hochrangigen mitteleuropäischen Politikern, darunter aus Deutschland, seit Jahren erhält.
Peter Ensikat, “in den achtziger Jahren der meistgespielte Theater-und Kabarettautor der DDR”, über BND und Verfassungsschutz. “Ich verlange die Offenlegung der geheimen, nicht legalen Machenschaften von Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst und die Entlassung der dort Beschäftigten in die Produktion. Wer darüber lachen wird? Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst”. Aus dem Ensikat-Buch “Ab jetzt geb´ich nichts mehr zu. Nachrichten aus der neuen Ostprovinz”. Knaur, 1996.
Viele in Ostdeutschland wollen DDR-Musik im Radio hören – doch wegen der nach 1990 aufgezwungenen Kolonial-Kulturpolitik, heißt es, dürften Sender wie der MDR offenbar nur sehr selten populäre Titel aus 40 Jahren DDR spielen, müßten wegen der Vorschriften vor allem englischsprachigen Sängern und Bands zu möglichst hohen Tantiemen verhelfen.
SN: Haben Sie „ostalgische“ Momente, in denen Sie sich an etwas aus DDR-Zeiten zurücksehnen, das es nicht mehr gibt?
Gysi: Ich kann Ihnen das genau sagen: das Zusammengehörigkeitsgefühl. Diese vielen Feste, die man feierte. Auch nach jeder Parteiversammlung sind wir in einer kleinen Gruppe essen gegangen und haben uns vergnügt. Wir haben uns immer etwas einfallen lassen. Das zerfasert heute alles. Keiner hat mehr Zeit.
Politikziele, Politikresultate – keinerlei Kritik aus Staatskirchen. Das Frauenbild der GroKo – was diese als höchst wünschenswerte Kulturbereicherung definiert:
Wie sich Niedersachse Ramelow/LINKE für Thüringer Interessen “abrackert”:
“Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt arbeiten die Thüringer drei Wochen pro Jahr mehr und bekommen 24 Prozent weniger Geld”. Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB-Bezirks Hessen-Thüringen, im März 2019 in der Thüringer Allgemeinen.
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”Wir haben dieses Land ordnungsgemäß verwaltet – und wir haben es ordentlich verwaltet.” Niedersachse Ramelow im MDR 2018.
Arbeiten in LINKE-Ramelow-Thüringen: “Viel Schichtarbeit, häufig schwere körperliche Tätigkeiten und weniger Lohn: Beschäftigte in Thüringen sind deutschlandweit den größten Belastungen ausgesetzt.” MDR 2019.
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“Erfurt
Immer mehr Rentner gehen zu Tafeln
Die Zahl der bedürftigen Senioren in Thüringen, die auf Lebensmittel der Tafeln angewiesen sind, nimmt zu. Inzwischen sei jeder Dritte der rund 25.000 Kunden im Rentenalter, sagt der Landesverband der Tafeln. Das sei ein Skandal.” MDR am Tag des SPD-Steinmeier-Besuches in Erfurt. Soweit bekannt, hat Steinmeier in Erfurt keine Tafel besucht, das Thema auch nicht in seinen Reden aufgegriffen. “Alt und arm – das ist die bittere Wahrheit für immer mehr Thüringer. Jeder dritte Tafelbesucher ist inzwischen Rentner.” MDR
“Umfrage: AfD stärkste Partei in Brandenburg”. MAZ, Juli 2019. AfD – 21,3 %, SPD – 17,2 %, Linke – 16,9 %, CDU – 16,3, Grüne – 15,1 %. “Der Osten steht auf”. **
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Politikziele, Politikresultate – keinerlei Kritik aus Staatskirchen. Das Frauenbild der GroKo – was diese als höchst wünschenswerte Kulturbereicherung definiert.(Wofür der Menschenhandel dient):
…Rund 21 Prozent laut Umfrage, rund vier Prozentpunkte Abstand zur zweitplatzierten SPD: In Brandenburg zeichnet sich für die AfD ein Wahlerfolg ab. Bestätigen sich diese Zahlen bei der Wahl am 1. September, wäre das ein großer politischer Umbruch in dem Land, das seit der Wende sozialdemokratisch dominiert war: Der AfD könnte es erstmals gelingen, bei einer Landtagswahl stärkste Kraft zu werden. Brandenburg steht wohl vor einer extrem schwierigen Regierungsbildung.
Einer aktuellen Befragung des Umfrageinstituts Civey für Spiegel Online und Tagesspiegel zufolge käme die AfD auf rund 21 Prozent der Wählerstimmen, wenn am Sonntag gewählt würde. Die SPD folgt mit einem Abstand von rund vier Prozentpunkten: Laut der Umfrage bekäme sie etwa 17 Prozent der Stimmen. Ähnliche Werte erhalten Linkspartei (ebenfalls rund 17 Prozent), CDU (rund 16 Prozent) und Grüne (rund 15 Prozent)…
Der Mord an einem Deutsch-Kasachen erschüttert die Republik – jetzt wird deutlich: Der mutmaßliche Täter Issa M. aus Syrien war schon in Brandenburg, wo er als Asylbewerber wohnte, straffällig.” MAZ zur Nicht-Abschiebung
“Wahlen im Osten. Droht den GRÜNEN die Entzauberung?” Thüringer Allgemeine.
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“DIE GRÜNEN
Charismatische Blender
Es ist keineswegs sicher, dass sich der fliegende Teppich, auf dem die Grünen sitzen, noch lange in der Luft hält. Ihr Anspruch, der Gesellschaft eine neue sozial-ökologische Grundlage zu verschaffen, passt nicht zum Image der Wohlfühlpartei.” DIE WELT, 17.5. 2019
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“Die Grünen gründeten sich als Partei des Pazifismus und schickten dann unter Gerhard Schröder die ersten Bundeswehrsoldaten in den Krieg”.
Ausriß DER SPIEGEL, 1.6. 2019. Nach Alternativmedien greift zuerst DER SPIEGEL das für SPD und GRÜNE so extrem heikle Kriegs-Thema auf – am 6.6. 2019 folgt der in Politmarketing recht erfahrene Gregor Gysi von der Linkspartei – just in einem MDR-Interview: “Mit SPD und Grünen ist erstmalig Deutschland nach 45 wieder in einen Krieg eingetreten – gegen Jugoslawien.” Möglicherweise wittert Gysi, daß eine vertiefte bundesweite öffentliche Erinnerung an den Jugoslawienkrieg-Kontext just GRÜNEN und SPD politisch das Genick brechen kann – vor allem bei den ostdeutschen Landtagswahlen 2019.
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“4 Milliarden arme Menschen – haben die in Deutschland alle Platz?” Kundgebungsplakat am 13.4. 2015 in Dresden. Aus Sicht der Politschauspieler und des Mainstreams haben die genannten “4 Milliarden armen Menschen” bequem in Deutschland Platz und sollten ruhig alle kommen.
Brasilien – Unmengen an Intensivtätern als soziokultureller Faktor.
Bemerkenswert ist, wieviel Lob daher ein Gewalt-Gesellschaftsmodell diesen Zuschnitts von hochrangigen mitteleuropäischen Politikern, darunter aus Deutschland, seit Jahren erhält.