Vogelsterben – in und um Oldisleben gravierend. Die politisch-wirtschaftlich Verantwortlichen sind jedermann bekannt:
Thüringen – Landesplanung:
Ausriß, Thüringer Allgemeine, 15.9. 2017. Die TA hat gleich in drei Beiträgen darauf hingewiesen, daß die ehemalige Kalihalde nach 1990 mit Fördermitteln renaturiert worden sei. In einer Stellungnahme der Gemeinde Oldisleben von 2017 zu einem Bürger-Widerspruch heißt es indessen:“Eine Renaturierung mit Fördergeldern ist nicht erfolgt.“ Die entsprechenden Angaben der Thüringer Allgemeinen wurden, soweit bekannt, indessen nicht dementiert.
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In der Antwort auf einen Projektkritiker-Widerspruch zum nunmehr 3. Entwurf des Bebaungsplans Sondergebiet Photovoltaik “Ehemalige Deponie” wurde über ein Stadt-und Landschaftsplanungsbüro aus Halle/Saale im Auftrag der Gemeinde Oldisleben zum Status des Projektgebiets mitgeteilt:”Eine Renaturierung mit Fördergeldern ist nicht erfolgt”. Diese Feststellung ist offenkundig falsch. Wie aus dem Landratsamt Sondershausen auf Anfrage mitgeteilt wurde, handele es sich bei dem Projektgebiet um eine renaturierte Fläche. Im Rahmen entsprechender Verfahren zum Photovoltaikprojekt sei auf die erfolgte Renaturierung verwiesen worden. Für Alt-Deponien dieser Art gebe es Sanierungsanordnungen.
Die Regionalmedien von Thüringen hatten mehrfach informiert, daß nach 1990 die ehemalige Kalihalde mit Fördermitteln renaturiert worden sei. Auf entsprechende Rückfrage 2017 bei Regionalmedien wurde mitgeteilt, die Information über eine Renaturierung mit Fördermitteln stamme just von der Gemeinde Oldisleben und ihrem Bürgermeister.
“Unter Renaturierung versteht man die Wiederherstellung von naturnahen Lebensräumen aus kultivierten, genutzten Bodenoberflächen.” Wikipedia
Die Renaturierung, darunter das Abdecken der betreffenden Fläche mit wertvoller Erde, das Bepflanzen mit Bäumen und Gebüsch, war ein großer Erfolg für den Naturschutz, hatte u.a. die streng geschützte Zauneidechse, die sehr hohe Lebensraumansprüche stellt, dazu veranlaßt, das Areal zu besiedeln. Im betreffenden damaligen Flächennutzungsplan war dieses Areal nicht zufällig als “Grünfläche” und nicht etwa als Deponie, Mülldeponiem etc. eingestuft worden. “Illegale Bautätigkeit” führte 2016 dazu, daß das naturschutzfachlich hochwertige Areal trotz des Vorhandenseins streng geschützter Zauneidechsen mit Schutt und Abraum zugekippt, der Naturschutzerfolg zunichte gemachte wurde.
Im Bebauungsplanentwurf vom Juli 2016 findet sich diese Feststellung:
Vom Aufbringen einer ca. 20 cm dicken Mutterbodenschicht konnte keine Rede sein – vielmehr wurde illegal selbst auf Teile des Habitats streng geschützter Zauneidechsen Schutt und Abraum gekippt. An manchen Stellen ist die Schutt-und Abraum-Schicht auf zuvor immerhin erfolgreich renaturierter Fläche dicker als ein Meter(!)
Die Frage der Renaturierung ist insofern von enormer Wichtigkeit, da es sich bei dem Areal laut Projektbefürwortern eindeutig um eine Konversionsfläche handelt. Laut Gesetz liegt eine Konversionsfläche nur dann vor, wenn die Auswirkungen der vormaligen Nutzungsart noch fortwirken. Eine lange zurückliegende Nutzung, die keine Auswirkungen mehr auf den Zustand der Fläche hat, ist nicht ausreichend. Genau das ist in Bezug auf die Projektfläche der Fall – durch Renaturierung wurde sie u.a. naturschutzfachlich enorm aufgewertet(siehe streng geschützte Zauneidechsen etc.), konnte eine ehemalige Kalihalde sogar im Flächennutzungsplan als “Grünfläche” definiert werden – ist somit von vormaliger Nutzungsart nichts mehr zu spüren. Der Knackpunkt: Laut Gesetz darf etwa auf dem Oldislebener Areal eine Photovoltaikanlage nur errichtet werden, wenn es sich dort um eine Konversionsfläche handelt…”Als wesentliche Vorraussetzung dafür, ob eine Fläche als Konversionsfläche in Betracht kommt, sieht die Clearingstelle die ökologische Belastung durch die ursprüngliche wirtschaftliche oder militärische Nutzung.”
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“Der verstärkte Bau von Solaranlagen trägt ebenfalls vielerorts zum Verlust bzw. zur Verschlechterung wertvoller Zauneidechsenlebensräume bei.” Expertenstudie
“Im Gegensatz zu Windrädern und Solarzellen ist unser Kraftwerk grundlastfähig.” Leonhard Nossol, Geschäftsführer der Zellstoff-und Papierfabrik Rosenthal(ZPR) in Blankenstein, im Juli 2016 gegenüber der Thüringer Allgemeinen. In Mainstream-Medien darf offenkundig nicht darüber informiert werden, was es bedeutet, wenn hochsubventionierte Windkraftwerke und Solaranlagen nicht grundlastfähig sind. “Als Grundlastkraftwerke bezeichnet man die Kraftwerke, welche möglichst ununterbrochen und möglichst nahe an der Volllastgrenze betrieben werden.” Wikipedia. Auf Windkraftwerke und Solaranlagen trifft dies nicht zu – sie können daher wegen ihrer sehr unkontinuierlichen Stromerzeugung eine sichere Energieversorgung in Deutschland nicht garantieren – ohne Grundlastkraftwerke sind Windkraftwerke garnicht zu betreiben. Sie müssen zudem immer dann stärker hochgefahren werden, wenn der Wind schwächer oder garnicht weht, keine Sonne scheint. Immer wieder ist in Mainstream-Medien zu lesen, daß ein neuer Windpark soundsoviele Haushalte mit Strom versorgen könne – jedermann kann selbst beurteilen, ob es sich dabei angesichts der Grundlast-Fakten um Lüge oder Wahrheit handelt.
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Bundestagswahl – Thüringen-Resultate:http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2017/09/24/bundestagswahl-2017-thueringen-resultate/
Politische Präferenzen in Oldisleben(Erststimme/Zweitstimme):
1. AfD – 29,8/29,2 %.
2.CDU – 27,3/25,9%.
3. LINKE – 21,0/17,6 %.
4. SPD – 13,5/12,8 %.
5. FDP – 5,1/5,8 %.
6. GRÜNE – 1,9/2,0 %.
Widerspruch zum 3. Entwurf für den Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik ehemalige Deponie“ vom Juli 2017
Auch der 3. Bebauungsplanentwurf enthält ebenso wie die vorangegangenen Entwürfe zahlreiche widersprüchliche, anfechtbare Feststellungen und Analysen sowie Falschangaben. Gravierende Umwelt-und Naturzerstörung als Folge des geplanten Baus einer Photovoltaikanlage wird teilweise eingeräumt, teilweise abgestritten. Erneut muß abgelehnt werden, wie versucht wird, den hohen naturschutzfachlichen Wert des betreffenden Areals abzuwerten. Stets fehlen Erläuterungen, was es mit der Renaturierung des Geländes auf sich hat, welche Resultate die auch in der Presse erwähnten Maßnahmen zeitigten:
“Nach der Wende war das Gelände mit Fördergeldern renaturiert worden.” TA, TLZ
Zwar wird im 3. Entwurf konstatiert:“Die Ersatzlebensräume müssen vor Beginn der Erschließungsarbeiten funktionsfähig sein.“ Gleichzeitig wird weder im Entwurf noch beispielsweise im Amtsblatt des Zweckverbandes darüber informiert, wieviel Zeit eingeplant wird, um festzustellen, ob sich die hochsensible, streng geschützte Zauneidechsenpopulation tatsächlich so verhält wie beschrieben, versprochene Schutzmaßnahmen tatsächlich positiv wirken. Dies erscheint umso notwendiger, da über ein halbes Jahr auf dem Gelände stationierte Baucontainer nebst Zubehör(Dixie-Klo etc.)) wieder abtransportiert wurden, die Öffentlichkeit deshalb bestimmte Fragen stellt – und inzwischen nur noch von einem „potentiellen Investor“ die Rede ist.
Zwar wird im 3. Entwurf ein wenig ausführlicher auf die Frage „illegaler Bautätigkeit“, auf das massive Aufschütten von Abraum ausgerechnet just im Lebensraum der Zauneidechsenpopulation eingegangen – indessen werden die Bürger weiterhin nicht darüber informiert, ob und wieviele Zauneidechsen dadurch lebendig begraben wurden, ob bereits enormer Schaden für die Population entstand, der schwerlich wieder gut gemacht werden kann. Aufgrund dieser Faktenlage muß ein Projektstopp gefordert werden.
Auch aus dem 3. Entwurf geht nicht hervor, ob bei der Formulierung deutsche Expertenstudien zu Rate gezogen wurden, man sich beispielsweise am Vorgehen in Baden-Württemberg orientierte: So leben laut Medienangaben an einem Bauplatz für die ICE-Trasse Stuttgart-Ulm rund 250 Zauneidechsen, deren Schutz bzw. Umsiedlung die Bahn 15 Millionen Euro koste.
Zudem stellt sich die Frage, ob Kenntnis von einer Expertenstudie aus Brandenburg genommen wurde, in der es u.a. heißt:
“Allerdings ist die Umsiedlung von Reptilienpopulationen schwierig und scheitert oft.”
“Der verstärkte Bau von Solaranlagen trägt ebenfalls vielerorts zum Verlust bzw. zur Verschlechterung wertvoller Zauneidechsenlebensräume bei.”
Wenn die Risiken derart hoch sind, Solaranlagen in entsprechend schlechtem Ruf stehen(siehe Solarworld-Konkurs 2017 und die Folgen für Thüringer Firmenstandorte), ist zu fragen, was in Oldisleben eine hochgradig unnütze, hochsubventionierte, ineffiziente, umweltfeindliche Photovoltaikanlage soll. Nach wie vor haben Thüringer Autoritäten eine Charakterisierung aus dem „Regionalen Energiekonzept Nordthüringen“ keineswegs etwa als falsch, unrichtig, unbegründet verurteilt: „“Photovoltaik ist also keine konstante und damit keine bedarfsgerechte Form der Energiebereitstellung.” Nachts, dazu nur zu oft in Spitzenzeiten des Verbrauchs scheint nun einmal keine Sonne, wirkt eine solche die Strompreise immer weiter mit hochtreibende Photovoltaik-Anlage eher als Schildbürgerstreich.
“Die Wirksamkeit von Vermeidungsmaßnahmen muß feststehen.” “Das heißt, dass ein ausreichender zeitlicher Vorlauf vor dem eigentlichen Baubeginn zwingend einzuhalten ist…Dieser Vorlauf beträgt mindestens 1 Jahr.”
Die “illegale Bautätigkeit” von Oldisleben verletzte dieses Prinzip gravierend.
Zu den Anforderungen an die Zielstandorte heißt es in der Expertenstudie:
„Er muss mindestens so groß wie der ursprüngliche Lebensraum und ausreichend vernetzt und nachhaltig gesichert sein.“ „Die Suche nach geeigneten Standorten erfordert erfahrungsgemäß viel Zeit…“ „Reine Betrachtung zur Qualität bzw. Kapazität des betreffenden Lebensraumes/der Lebensstätte(=Potentialabschätzungen sind zur Beurteilung der artenschutzrechtlichen Belange nicht ausreichend.“ Just um eine solche „reine Betrachtung“ handelt es sich auch im 3. Entwurf, was im Interesse des Schutzes von Heimat und Natur nicht hingenommen werden kann. Eine qualitativ hochwertige Studie muß in Bezug auf die Oldislebener Zauneidechsenpopulation dringend gefordert werden. Diese Studie sollte sich u.a. an der zitierten Expertenstudie orientieren, anerkannte Reptilienfachleute, wie in der Studie genannt, angesichts der Einmaligkeit des Vorkommens in Oldisleben, unbedingt einbeziehen. Immerhin ist nach 1990 als Folge gezielter Politik die Artenvielfalt in und um Oldisleben stark verringert worden.
Expertenstudie:
http://www.lugv.brandenburg.de/media_fast/4055/nl_1_2014_echse.pdf
“Reptilienarten sind in jüngster Zeit zunehmend von Bestandseinbrüchen und Aussterbensprozessen bedroht”. “Der Hauptschlupf erfolgt oft im August und/oder September.” “Die Überwinterung beginnt etwa ab Anfang August mit dem Rückzug der Männchen.” “Bei Geländebegehungen(und auch in Freilandterrarien) kann immer nur ein Teil der Tiere eines Bestandes gleichzeitig beobachtet werden.” “Nach Studien zur Raumnutzung wandert die Mehrzahl der Tiere nicht mehr als 10 oder 20 m.” “Folgenschwer, jedoch im einzelnen nicht abzuschätzen, sind die Konsequenzen des Pestizideinsatzes in der Land-und Forstwirtschaft.” “Der gesamte Komplex des Um-und Ausbaus von Verkehrs-und Wirtschaftswegen geht vielerorts zu Lasten von Zauneidechsenhabitaten.” “Der Ausbau des Straßennetzes und die Zunahme des Straßenverkehrs tragen weiterhin zur Zerschneidung der Lebensräume und Isolation der Vorkommen bei.” “Siedlungsnahe Zauneidechsenvorkommen können durch Katzen, Hühner oder auch Wanderratten erheblich dezimiert werden. Hinzu kommen die exponentiellen Anstiege der Populationen eingebürgerter Beutegreifer wie Waschbär, Marderhund und Mink.” “Der Ausbau von Waldwegen geht zu Lasten von Zauneidechsenhabitaten und kostet viele Tiere das Leben.”
„“Vielmehr darf an der ökologischen Gesamtsituation des von dem Vorhaben betroffenen Bereichs im Hinblick auf seine Funktion als Fortpflanzungs-oder Ruhestätte zu keinem Zeitpunkt eine Verschlechterung eintreten”.
CEF-Maßnahmen sind laut Studie “funktionserhaltende Maßnahmen”:
“CEF-Maßnahmen sind zeitlich so durchzuführen, dass sie vor dem vorgesehenen Eingriff oder der Durchführung des Vorhabens wirksam sind.”
“Anforderungen an den Fang…Alle Altersklassen und Geschlechter sollten in repräsentativen Anteilen vertreten sein. Dies kann nur erreicht werden, wenn sich der Fang vom Frühjahr bzw. der Paarungszeit bis nach dem Schlupf der Jungtiere im Herbst erstreckt…” “Die meisten Zauneidechsen können jeweils nur an einem oder wenigen Tagen pro Jahr beobachtet werden.”
Soweit bemerkenswerte Einschätzungen der Expertenstudie, mit direktem Bezug auf den Fall Oldisleben– im Kontext überall zu beobachtender, statistisch gut belegter Natur-und Umwelt-Vernichtung.
Nicht hinnehmbar ist im 3. Entwurf die Behauptung, durch Festsetzungen würden Lebensräume für Zauneidechsen erhalten, aufgewertet und neu geschaffen. Dafür fehlen bislang jegliche Beweise – siehe die Argumente der zitierten Expertenstudie. Zugleich fehlt der Beweis, daß die Zauneidechsenpopulation des Areals u.a. durch massive Abraum-Aufschüttungen keinerlei Schaden nahm, durch die gravierenden Eingriffe kein Bestandsrückgang eintrat.
Die Untere Naturschutzbehörde des Kyffhäuserkreises hatte nach eigenen Angaben 2016 festgestellt, daß auch auf Teilen des Lebensraumes der streng geschützten Zauneidechsen Erdaufschüttungen erfolgten. Den bereits illegal durchgeführten Baumaßnahmen habe man nicht zugestimmt – ebensowenig dem Bebauungsplan in der bisher vorgelegten Form.
Abzulehnen ist daher auch jene Formulierung:“Mit der Planung sind keine relevanten Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen und Tiere und Boden verbunden…“ – nach wie vor wurde der illegal aufgeschüttete Abraum nicht wieder beseitigt.
Falsch ist zudem, naturschutzfachlich von einem „Gebiet mit geringer bis mittlerer Bedeutung“ zu sprechen – angesichts stark abnehmender Vorkommen theoretisch streng geschützter Zauneidechsen in Deutschland. Zumindest seltsam mutet in diesem Kontext auch diese Bewertung an:“Aufgrund der Vorbelastung und der fehlenden Biotopstruktur fehlen jedoch auch wertgebende Tierarten. Ausgenommen davon sind Zauneidechsen.“
Eingeräumt wird dann immerhin vorgesehene Naturvernichtung:“Für Brutvögel wird der Lebensraum entwertet. Betroffen sind insbesondere Offenlandbrüter.“ Diese, so weiß man am Beispiel von Kiebitzen, Rebhühnern, Lerchen, Sperlingsvögeln etc., wurden in und um Oldisleben durch gezielte naturvernichtende Maßnahmen nach 1990 erheblich im Bestand reduziert – bezeichnend, daß nun auch noch eine der letzten Nischen für Offenlandbrüter ebenfalls zerstört werden soll.
Bürger Oldislebens konstatierten immerhin 2016 u.a. den extremen Rückgang bei Offenbrüter-Lerchen -
”auch die früher häufigen Goldammern sind weg, Zaunkönige sind weg, Hänflinge sind weg. Die früher auf den Dorfstraßen laufende Haubenlerche – weg. Der Schmetterlingsreichtum des Ortes wurde sehr stark reduziert. Rotkehlchen, Rotschwänzchen, Bachstelzen, Buchfinken, Goldammern sind seit der Wende fast oder ganz weg. Auch Haussperlinge sind selten geworden – die Feldsperlinge sind sogar ganz weg. Amseln sind deutlich weniger geworden. Insekten wie die großen Grashüpfer sieht man nicht mehr. Von Jahr zu Jahr gibt es weniger Wespen – Hummeln sieht man fast keine mehr. Wenn die weiter so stark Gift einsetzen, haben wir hier bald fast gar nichts mehr. Früher war es ein herrliches Getriller und Gezirpe in der Landschaft – vorbei. Das ganze Gezwitscher der Vögel wie früher gibt es heute nicht mehr. Heute rotten die alles aus! Im Winter an den Vogelhäuschen sieht man nur noch sehr wenige Vogelarten – die vielen Singvögel wie früher kommen nicht mehr. Deshalb sollte man Schutzflächen erhalten, statt solche Solaranlagen zu bauen.”
Die Analyse der Fauna muß als oberflächlich, unwissenschaftlich bis falsch eingestuft werden – Risiken spielt man herunter. So wird zwar auf das Vorkommen von sehr seltenen, daher streng geschützten Zauneidechsen sowie auf Brutpaar-Vorkommen von Amsel, Stieglitz, Rotkehlchen, Zaunkönig, Schafstelze, Buchfink, Grünfink, Mönchsgrasmücke verwiesen, heißt es indessen daraufhin, daß nur wenig Struktur-und Artenvielfalt vorherrsche. Immerhin handelt es sich u.a. um Vogelarten, die infolge brutaler Naturzerstörung nach 1990 selten bis teils sehr selten geworden sind, auch in und um Oldisleben, zum Eindruck „toter Monokultur-Landschaft“, „aseptisch-steriler Dörfer“ führten. Der Schutz dieser Rest-Arten sollte ein spezielles öffentliches Anliegen sein, anstatt letzte Rest-Biotope sogar mit ineffizienten Industrieanlagen zu vernichten. Stattdessen ist im 2. Entwurf von „ungefährdeten Vogelarten“ die Rede. Der NABU stellt in seiner alljährlichen Liste der Vögel des Jahres stets bedrohte Arten vor – das genannte Rotkehlchen steht bereits seit 1992 auf der Liste, der Zaunkönig seit 2004, der Stieglitz seit 2016.
Der 3. Entwurf enthält m.E. Falschangaben, die eine Überarbeitung und Neuauslegung notwendig machen. So ist zu lesen:“Der Gemeinderat der Gemeinde Oldisleben hat am 3. April 2017 den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 14. November 2017 aufgehoben. Was es mit einem Bebauungsplan für kommenden November auf sich hat, erfährt man nicht, was zusätzlich verwirrend wirkt. „Derzeit werden die nördlich gelegenen Sportplätze saniert“, heißt es an einer Stelle, an einer anderen:“…zwei Sportplätze, die in den letzten Wochen grundlegend saniert wurden“. Welche Version stimmt denn nun? Gemäß Lokalsportlern war die Sanierung bereits 2016, ein Blick auf die Anlage scheint dies zu bestätigen.
Des weiteren wird diese Feststellung abgelehnt:“Als Ziel wird…genannt, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch in Thüringen bis zum Jahr 2020 auf 30 % und am Netto-Stromverbrauch auf 45 % zu steigern ist.“ Dieses „Ziel“ kann m.E. u.a. aus physikalischen Gründen gar nicht erreicht werden – es handelt sich offenkundig um politische Propaganda – in einem Bebauungsplan-Entwurf…
Auch der 3. Entwurf enthält u.a. gleich auf dem Deckblatt unzutreffende, unaktuelle, irreführende Fotos, die den Bürgern keinen realitätsgetreuen Eindruck vom Ist-Zustand vermitteln. Zu fordern sind u.a. Fotos, die der Öffentlichkeit wahrheitsgemäß die gravierenden Wirkungen rücksichtsloser Abraum-Aufschüttungen auf Lebensraum streng geschützter Zauneidechsen zeigen.
Die auch in den 3. Entwurf übernommenen Angaben zur angeblichen Konversionsfläche(„Grünfläche“) sowie zu einer angeblichen Versorgung von Haushalten mit Strom werden gleichlautend wie im Widerspruch zum 2. Bebauungsplanentwurf zurückgewiesen. Der Begriff „Versorgung“ wird falsch und irreführend gebraucht – nachts beispielsweise kann von einer Stromversorgung etwa durch die geplante Photovoltaik-Anlage keine Rede sein.
Im Entwurf wird behauptet, es gebe keine negativen städtebaulichen Auswirkungen durch die geplante Anlage – das Gegenteil ist jedoch der Fall. Oldislebens Ortsbild wird durch die monotone Industrieanlage enorm verschandelt, ebenso wie durch andere bereits existierende Solaranlagen.
Ausriß, Thüringer Allgemeine, 29.9. 2016. Was alles fehlt…
“Nach der Wende war das Gelände mit Fördergeldern renaturiert worden.” TA, TLZ
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« „Thüringer Umweltpreis 2017 geht an Pfarrer“. MDR, 14.9. 2017. „Mit dem gewonnenen Strom wird nicht nur die Kirche mit Strom versorgt, sondern auch die Radfahrer. Denn sie können hier ihr Elektrorad aufladen.“ Der Solarworld-Skandal. – Oldisleben/Thüringen 2017 – Posaunenchor feiert 65-jähriges Bestehen. Festliches Konzert in der Ortskirche. »
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